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Digital und aufteilbar: neuer Dunninger Einkaufsgutschein

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Der Handels- und Gewerbeverein Dunningen, Seedorf, Lackendorf, bekannt auch als „DU-Die Unternehmer“, wird ab dem 1. August 2024 seinen über die vergangenen Jahre sehr erfolgreichen „Dunninger Einkaufsgutschein“ neu aufsetzen. 

Bisher konnte man die Gutscheine bei den örtlichen Banken (Kreissparkasse Rottweil und Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG) jeweils in den Geschäftsstellen Dunningen in Papierformat erwerben und bei einem teilnehmenden Unternehmen in der Region einlösen. Jedoch waren Teileinlösungen beispielsweise bisher nicht möglich. 

Dies ändert sich jedoch ab Donnerstag, 1. August 2024!

Der neue „Dunninger Einkaufsgutschein“ kann zwar nach wie vor bei den oben genannten Banken vor Ort gekauft werden, allerdings dann im zeitgemäßen und handlichen Scheckkartenformat passend für jede Brieftasche. Zusätzlich kann der Gutschein zukünftig auch direkt online über die Webseite www.dunningen-gutschein.de erworben werden. 

Damit jedoch nicht genug: Endlich ist eine Teileinlösung des Gutscheins möglich. So kann man mit seinem Gutscheinbetrag beispielsweise zuerst den neuen Haarschnitt bezahlen, danach die benötigten Lebensmittel für das Abendessen einkaufen, schnell noch das Auto tanken und zum Abschluss dann einen gemütlichen Cappuccino genießen.

Alles mit dem gleichen Gutschein.

Ebenso bietet der Gutschein noch ein drittes, nicht zu unterschätzendes Potenzial: Er ist die perfekte Möglichkeit für Unternehmen, seinen Mitarbeitern steuerfrei jeden Monat bis zu 50,- € und dreimal jährlich zu persönlichen Anlässen jeweils 60,- € zukommen zu lassen, die von diesen auch angespart und in den örtlichen Akzeptanzstellen dann eingelöst werden können.

Dies stärkt das Vertrauen in die Unternehmen, wird von allen Mitarbeitern geschätzt und sorgt für mehr Aufschwung in Dunningen und Umgebung. Ein Gewinn für die Region und ihre Bürger!

Da die alten, analogen Gutscheine somit nur noch bis zum 31. Juli 2024 ausgegeben werden, gilt es zu beachten, dass diese dann allesamt zum 31. Dezember 2027 verfallen werden. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. „Daher schauen Sie bitte unbedingt nach, ob sie einen solchen Gutschein im Papierformat DIN A5 noch besitzen und lösen ihn ein, bevor er nicht mehr angenommen werden kann“, erklären die Herausgeber. Und abschließend erklären sie:

Wir bedanken uns für Ihr bisheriges Vertrauen in den „Dunninger Einkaufsgutschein“ und versprechen Ihnen schon heute: Sie werden den neuen, digitalen Dunninger Einkaufsgutschein lieben!

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