Balkonkraftwerke: Klein, aber oho?!

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(Anzeige). Von Balkon und Terrasse direkt in die Steckdose – was es bei den Mini-Solaranlagen zu beachten gilt und wann sich eine Anschaffung lohnt. Dies ist eines der Themen dieses Bauen & Wohnen Spezials.

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Ein gebrauchtes Eigenheim kaufen: Worauf muss ich achten?

Der Kauf älterer Häuser bietet gerade jungen Familien eine echte Chance für den Einstieg ins Wohneigentum, zumal die Preise vielerorts zuletzt gesunken sind. Allerdings herrscht bei den Käuferinnen und Käufern eine hohe Verunsicherung durch die laufende Energiediskussion. Worauf sie bei der Entscheidung achten sollen, erläutert Christopher Tüllmann, LBS-Immobilienberater und ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zertifizierter Energieberater.

„Inzwischen liegt der Fokus schon beim ersten Besichtigungstermin auf dem Energieverbrauch der Immobilien“, berichtet Tüllmann. „Besonders der Austausch der Heizung bereitet vielen Interessenten Sorge.“ Aber er gibt vorsichtige Entwarnung: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz sieht zwar vor, dass ab 1. Januar 2024 Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden müssen, für Bestandsgebäude sind die Fristen jedoch nicht ganz so streng. Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie soll bei Altbauten in Städten über 100.000 Einwohnern erst ab Mitte 2026, in kleineren Gemeinden erst Mitte 2028 gelten, wenn diese eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet haben. So wird Immobilieneigentümern und -eigentümerinnen ermöglicht, ihr Haus auch an Nah- oder Fernwärmenetze anzuschließen.

Ziel der Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz ist, die Energieeffizienz von Immobilien deutlich zu verbessern. Orientierung geben dabei die Planungen in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die besagen, dass jedes Wohngebäude bis zum Jahr 2030 die Anforderungen der Energieeffizienzklasse F sowie bis 2033 die Vorgaben für die Energieeffizienzklasse E erfüllen soll. Welche Gebäude von den Sanierungsvorschriften betroffen sind, kann also an deren Energiestandard abgelesen werden. Jedes Gebäude, das einen schlechteren Standard als E aufweist, muss demnach auf- oder umgerüstet werden – das ist etwa die Hälfte der 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland.

Tipps für die Sanierungsplanung

Energieberater Christopher Tüllmann rät dazu, folgende Fragen zu stellen: Welche Gewerke sind noch im Ursprungszustand, was wurde schon renoviert, gibt es Rechnungen dazu? Finden sich Bauschäden wie Undichtigkeiten, Feuchtigkeit oder Risse? Gibt es kritische Materialien wie Asbest in Fassadenplatten oder alte Holzschutzanstriche? Wie aktuell ist der technische Standard der Elektrik? Und wie ist der Zustand der Fensterrahmen, der Verglasung und des Einbruchschutzes? „Wenn ich diese Punkte mit einem Experten durchgehe, bekomme ich schon einen sehr guten Überblick über den Zustand der Immobilie und weiß, was in den nächsten Jahren auf mich zukommt“, versichert Tüllmann. „Natürlich kann man einzelne Maßnahmen auf später verschieben, allerdings möchte wohl keiner in einer Dauerbaustelle wohnen.“ Zudem müssen die durch das Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen wie Dach- und Dachbodendämmung sowie die Isolierung freiliegender Heizungs- und Wasserrohrleitungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf fertiggestellt werden.

Zahlreiche Fördertöpfe helfen bei der Modernisierung

Zum Glück gibt es zahlreiche Fördertöpfe nicht nur für den Kauf selbst, sondern auch für die Modernisierung. So kommen schnell fünfstellige Summen zusammen, zumal ab 2024 zusätzlich Wohn-Riester nutzbar ist. Wichtig: kein Handwerkerauftrag, bevor nicht die Förderzusage vorliegt. Um sich einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, hilft der Modernisierungskostenrechner der LBS . Dort werden Einzelmaßnahmen samt ihrem Einsparpotenzial ausgewiesen – von der neuen Heizungsanlage ab 15.000 Euro über die Kellerdeckendämmung ab 30 Euro pro Quadratmeter bis hin zur Außenwanddämmung für 200 Euro pro Quadratmeter. Als Faustformel muss für die Kernsanierung eines 120m² großen, gänzlich unsanierten Altbaus mit 1.000 Euro pro Quadratmeter gerechnet werden.

Unsaniert oder saniert kaufen?

Bleibt die Frage, wer die Kosten trägt, Verkäufer oder Käufer? Grundsätzlich gehen mit dem Erwerb einer Bestandsimmobilie die unterschiedlichen Austausch- und Nachrüstpflichten im Gebäudeenergiegesetz auf die neuen Eigentümer über. Tüllmann: „Ein guter Makler hat den Gebäudezustand bei der Kaufpreisfestlegung schon berücksichtigt: So vermittelt die LBS beispielsweise Reihenhäuser im Bestand, die saniert 320.000 Euro kosten, komplett unsaniert aber 100.000 Euro günstiger sind.“ Einen guten Anhaltspunkt bietet der Beleihungswert, den Bank oder Sparkasse für die Finanzierung ansetzen.


Balkonkraftwerke sind eine kostengünstige Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern auf kleinem Raum Strom zu erzeugen. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Fördermöglichkeiten und Nutzenanalyse: Alles über Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke erfreuen sich als Form der regenerativen Energieerzeugung in Privathaushalten zunehmender Beliebtheit. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Doch lohnt sich die Investition? Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei Schwäbisch Hall, gibt einen Überblick über Vorschriften, Installation und Förderung.

Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter und Wohnungseigentümer selbst erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt verbrauchen, sich so ein Stück weit unabhängig von hohen Energiepreisen machen und einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten. Allerdings sind die bürokratischen Hürden derzeit noch vergleichsweise hoch. Mit dem Solarpaket 1, das im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten soll, will die Bundesregierung das ändern: Verbraucher können dann von einer vereinfachten Anmeldung und Installation sowie einer Anhebung der maximalen Leistung von 600 auf 800 Watt profitieren.

Vom Modul zum Strom: Installation und Funktionsweise von Balkonkraftwerken

Wer sich ein Solarkraftwerk für den Balkon anschaffen möchte, sollte sich über die Funktionsweise im Klaren sein. Ein solches Steckersolargerät besteht aus einem oder mehreren Photovoltaikmodulen und einem integrierten Wechselrichter, der den Solarstrom in Haushaltsstrom umwandelt. Die Mini-Solaranlage wird mit einem Stecker an die Steckdose angeschlossen. Der erzeugte Strom fließt in den heimischen Kreislauf, kann direkt verbraucht werden und senkt die Stromrechnung.

„Der große Vorteil eines Balkonkraftwerks ist die einfache Installation. In der Regel liefert der Hersteller das passende Montageset direkt mit. So ist es in den meisten Fällen möglich, die Mini-Solaranlage direkt am Balkongeländer zu befestigen“, erklärt Thomas Billmann. Die einzige kleine Hürde: die Verbindung zwischen Modul und Steckdose. Eigentlich muss nur das Kabel mit dem Stecker in die nächste Steckdose gesteckt werden. Wer allerdings draußen auf dem Balkon keine Steckdose hat, muss das Kabel ins Haus oder in die Wohnung verlegen – zum Beispiel durch ein Loch im Türrahmen.

Für den Anschluss des Moduls an die nächste Steckdose genügt nach Angaben der Verbraucherzentrale ein handelsüblicher Schukostecker. Der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) empfahl bisher zwar einen sogenannten Wielandstecker. Da dieser aber die Installation durch eine Fachkraft voraussetzt, will der Verband künftig die einfachere Schukostecker-Variante für die Einspeisung bis zu einer System-Gesamtleistungsgrenze von 800 Watt tolerieren. Das Solarpaket 1 soll dies auch verbindlich festschreiben, dazu muss aber noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. Um die Elektrik müssen sich zukünftige Betreiber der kleinen Solarstromerzeuger keine Sorgen machen, wenn sie das Gerät steckerfertig kaufen.

„Noch ein Wort zur Sicherheit: Um zu verhindern, dass sich Teile der Konstruktion lösen, müssen die Nutzer die Photovoltaikmodule fest montieren. Für die Montage am Balkon gibt es neben der Befestigung an der Außenseite des Balkonrahmens auch die Möglichkeit, ein Gestell zu montieren, auf das die Mini-Solaranlage aufgeschraubt wird. Letzteres ist in den meisten Fällen die einfachere und sicherere Variante“, empfiehlt der Experte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sicherheit bietet auch die richtige Versicherung: Eine spezielle Photovoltaikversicherung benötigen Verbraucher allerdings nicht. Für Balkonkraftwerke reicht die Hausratversicherung aus, um unter anderem gegen Sturm, Hagel oder Überspannungsschäden abgesichert zu sein. „Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, vorher mit dem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen, damit die alten Policen gegebenenfalls an die neuen Bedingungen angepasst werden können“, betont Billmann.

Wohnungsmieter sollten sich vor der Anschaffung außerdem bei ihrem Vermieter erkundigen, ob ein Balkonkraftwerk installiert werden darf und sich dessen schriftliche Zustimmung einholen. Denn: Bislang können Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Anbringung der Geräte untersagen. Die Bundesregierung plant jedoch, einen Rechtsanspruch auf die Installation von Balkonkraftwerken gesetzlich zu verankern.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Ob sich eine Mini-Solaranlage rechnet, hängt unter anderem auch vom Preis ab: Die Modelle, die den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechen, kosten zwischen 400 und 1.000 Euro. Neben den Kosten spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle: „Zum Beispiel die örtlichen Gegebenheiten: die Lage des Hauses, die Größe der Anlage und die Ausrichtung des Balkons sowie die geplante Strommenge, die das Kraftwerk liefern soll. Als Faustregel gilt: Je stärker die Photovoltaikmodule nach Süden ausgerichtet sind, desto effizienter ist die Energiegewinnung. Außerdem ist ein Neigungswinkel von etwa 30 Grad empfehlenswert – so können das ganze Jahr über gute Ergebnisse erzielt werden“, rät Billmann. Wer vor allem morgens und abends den meisten Strom verbraucht, für den kann eine Kombination aus zwei Modulen mit flacher West- und Ostausrichtung empfehlenswert sein – so kann besonders viel des produzierten Stroms direkt selbst genutzt werden.

Wenn das Balkonkraftwerk nicht optimal ausgerichtet werden kann oder die Anlage einen Großteil des Tages verschattet ist, können Maximalleistungen von 800 Watt nicht erreicht werden. In diesem Fall kann ein etwas preisgünstigeres Balkonkraftwerk mit 600 Watt ausreichen.

Der erzeugte Strom sollte vor allem dann verbraucht werden, wenn die Sonneneinstrahlung hoch ist, also tagsüber. Dank der Zeitschaltfunktion moderner Haushaltsgeräte können diese so eingestellt werden, dass sie sich automatisch dann einschalten, wenn am meisten Strom produziert wird. Mit einem speziellen Batteriespeicher kann der Solarstrom auch dann genutzt werden, wenn das Kraftwerk gerade keinen Strom produziert – so kann mehr selbst erzeugte Energie verbraucht werden. „Ein Speicher mit einer Kapazität von einer Kilowattstunde ist beispielsweise für Personen sinnvoll, die rund 3.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen und über eine installierte Solarleistung von 500 Watt verfügen“, weiß der Experte. Komplettsets mit einem Balkonkraftwerk und einem speziellen Batteriespeicher gibt es inzwischen schon ab rund 1.000 Euro.

Derzeit ist allerdings der bürokratische Aufwand noch recht hoch: Voraussetzung für die Installation einer Mini-Solaranlage ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Außerdem ist ein analoger Stromzähler mit Rücklaufsperre oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich. Beides soll sich aber mit dem Solarpaket 1 ändern: Dann sollen wenige Angaben im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreichen und vorübergehend auch ältere Ferraris-Zähler erlaubt sein. Solche Stromzähler können bei der Einspeisung von Solarstrom ins Netz zurücklaufen. Sie dürfen so lange verwendet werden, bis sie vom Messstellenbetreiber ersetzt werden.

Grundsätzlich lohnt sich ein Balkonkraftwerk aber fast immer. Je nach Standort und Nutzungsverhalten dauert es nur etwas länger, bis sich die Anschaffung amortisiert hat. Bei optimaler Ausrichtung zur Sonne ist eine Amortisationszeit von weniger als drei Jahren möglich – angesichts einer Lebensdauer von rund 25 Jahren können Verbraucher langfristig viel Geld sparen. Ein Beispiel: Bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde lassen sich mit einer Mini-Solaranlage mit zwei Modulen und einer Leistung von rund 600 Watt bis zu 240 Euro im Jahr einsparen.

Regionale Förderprogramme

Damit sich die Investitionskosten etwas schneller amortisieren, können Verbraucher staatliche Fördermittel nutzen. Bundesweit sind Balkonkraftwerke seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Darüber hinaus unterstützen einige Bundesländer die Anschaffung der Steckdosen-Solaranlagen mit Förderprogrammen. So zum Beispiel Berlin mit einem Zuschuss von 500 Euro für Mieter und Eigentümer oder Sachsen mit 300 Euro. Mecklenburg-Vorpommern bietet seine 500-Euro-Förderung nur noch für Mieter an. Auch viele Städte und Gemeinden übernehmen einen Teil der Anschaffungskosten. Zu beachten ist jedoch: Je nach Förderung müssen die Zuschüsse unter Umständen schon vor dem Kauf beantragt werden.

„Angesichts steigender Energiekosten, der Mehrwertsteuerbefreiung sowie regionaler Förderprogramme ist die Anschaffung eines Balkonkraftwerks für viele Verbraucher sicher attraktiv. Und: Je höher der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms, desto höher die Rendite der Anlage“, fasst Thomas Billmann zusammen. Wer berechnen möchte, ob sich ein Balkonkraftwerk für die eigenen Verhältnisse lohnt, kann dies mit dem Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) tun.

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