Autofahrer im Kreis Rottweil: Teilkasko könnte rauf gehen

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Hunderttausende Autofahrerinnen und Autofahrer in Baden-Württemberg müssen sich auf eine unerfreuliche Überraschung einstellen. Die neue Regionalstatistik des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), die am Donnerstag veröffentlicht wurde, zeigt, dass es in sechs Zulassungsbezirken zu einer Neubewertung des Unfallrisikos kommt, was zu einer neuen Einstufung bei den sogenannten Regionalklassen führen wird. 640.000 Menschen sind betroffen in den Bezirken Rottweil, Emmendingen, Göppingen, Sigmaringen, Tübingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis.

(Region Rottweil). Wo kracht es nur selten, wo verursachen Autofahrer dagegen viele und teure Schäden? Um das zu ermitteln, berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr die Schadenbilanzen von rund 400 Zulassungsbezirken in Deutschland. Sie werden dann unverbindlich in Regionalklassen eingeteilt – die aber der Versicherungswirtschaft als Grundlage dienen.

Die Statistiker des GDV haben in diesem Jahr aber nicht nur die Schadenbilanzen der Bezirke berechnet, sondern auch die Regionalklassen neu sortiert. Sie sollen das Risiko jedes Bezirks gerecht abbilden, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Weil die Regionalklassen Bezirke mit möglichst ähnlichen Schadenbilanzen bündeln sollen, werden die Klassengrenzen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. „Dadurch ergeben sich im Gesamtergebnis für jeweils rund 900.000 Autofahrer in Baden-Württemberg bessere oder schlechtere Risikobewertungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung“, so der GDV. In sieben Bezirken gelte künftig eine höhere Risikobewertung, unter anderem in Freudenstadt, Sigmaringen und dem Alb-Donau-Kreis. Verbessern können sich sechs Bezirke, darunter Baden-Baden, Ulm und Ludwigsburg.

Zunächst eine gute Nachricht für Autofahrerinnen und Autofahrer im Landkreis Rottweil: Die Haftpflicht-Klasse bleibt unverändert bei 3 – was aber im Umkehrschluss bedeutet, dass hier keine Entlastung stattfindet. Die Vollkasko-Klasse bleibt ebenfalls bestehen, sie liegt bei 6. Allerdings ändert sich die beliebte Teilkasko-Klasse zum Nachteil der Autohalterinnen und -halter. Hier verzeichnet der GDV eine Verschlechterung um mehr als 2,5 Prozent, künftig erfolgt die Einstufung in Klasse 12 von 16. Besser liegen Autofahrer im benachbarten Schwarzwald-Baar-Kreis, die in Klasse 8 eingestuft sind. Auch im Zollernalbkreis fährt man aus Sicht der Versicherer etwas günstiger, hier liegt die Teilkasko-Klasse bei 11. Dort aber wird wahrscheinlich die Vollkaskoversicherung heraufgehen. Im banachbarten Kreis Freudenstadt wiederum die Haftpflicht. Die aktuellen Zahlen wurden hier veröffentlicht.

Kfz-Versicherungen bezahlen bekanntlich Schäden, die durch ein Fahrzeug verursacht werden. Die Kosten für diese Versicherungen sind in erster Linie abhängig von der Regionalklasse, die dem jeweiligen Fahrzeughalter zugewiesen wird. Diese Regionalklasse wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt, etwa Unfallhäufigkeiten und Schadenskosten in einer bestimmten Region. Wenn ein Unfallrisiko in einer Region erhöht ist, kann dies zu einer höheren Einstufung führen, was wiederum zu höheren Prämien für die Kfz-Versicherung führt.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer in Baden-Württemberg wird es weiterhin keine Einheitsklasse geben, da die Regionalklassen je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich sein können. Daher sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in dem betroffenen Gebiet die Regionalklassen für ihren Zulassungsbezirk überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Konditionen für ihre Kfz-Versicherung erhalten.

Welche Auswirkungen die Neueinteilung nun konkret haben wird, ist noch unklar. Die Kosten der Versicherungspolicen hängen nach Auskunft des GDV von weiteren Faktoren ab. Eine veränderte Einstufung allein erlaube noch keine Aussage darüber, wie sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung entwickele, sagte ein Verbandsvertreter der Nachrichtenagentur dpa. Die Regionalstatistik sei unverbindlich für die Versicherungsunternehmen. Laut GDV können sie allerdings ab sofort für Neuverträge Anwendung finden und ab dem nächsten Versicherungsjahr für bestehende.

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NRWZ-Redaktion
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