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Windpark Falkenhöhe: Zwei Klagen gegen vierte Anlage

Im Sommer kam die für die Erbauer gute Nachricht: Das Landratsamt Ortenaukreis genehmigte den Bau einer vierten Windkraftanlage im Bereich Falkenhöhe. In den Tageszeitungen erschien am 18. August eine entsprechende Bekanntmachung. Demnach genehmigte das Landratsamt den Bau einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V136 auf Gemarkung Hornberg Reichenbach. Dagegen konnten Anlieger bis Anfang Oktober Klage einreichen.

Schramberg/Hornberg. Schon im Hochsommer war man bei der Windkraft Schonach nicht sicher, ob das Projekt tatsächlich glatt über die Bühne gehen würde. „Die Entscheidung hat noch keine Bestandskraft“, warnte man dort.

Lageplan mit der etwas verschobenen vierten Anlage.

Und tatsächlich: Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt Thomas Fritsch, der für die Anlage zuständige Projektmanager, dass eine Klage gegen die Entscheidung eingegangen sei. Worum es in der Klage gehe, möchte er mit Blick auf das laufende Verfahren nicht mitteilen. „Wir sind aber weiterhin in der Planung für die Anlage.“

Die Klage verhindere das nicht. Allerdings sei nun „alles in der Schwebe“, die Klage verzögere den Bau natürlich, bedauert Fritsch. Damit steige das Kostenrisiko. Ein Termin für eine mögliche Verhandlung sei noch nicht bekannt.

Klagen ohne Begründung

Auf Nachfrage beim Landratsamt in Offenburg teilt die Pressereferentin mit: „Die Klagen gegen die Windkraftanlage Falkenhöhe wurden bisher noch nicht begründet.“ Dem Landratsamt lägen zwei Klagen vor. „Mehr können wir zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht dazu sagen.“

 

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