Schramberg/Schonach – Das Landratsamt des Ortenaukreises hat den Plan für eine vierte Windkraftanlage auf der Falkenhöhe abgelehnt. Die Anlage übe „eine optisch bedrängende Wirkung“ auf ein Gebäude in der Nähe aus, so die Begründung.
Auf der Falkenhöhe im Dreieck Tennenbronn Lauterbach Hornberg befinden sich bereits drei Windräder, die jeweils etwa 4,2 Megawatt Leistung haben. Ein viertes Windrad könnte auf Hornberger Gemarkung gebaut werden. Ursprünglich sollte es auf Tennenbronner Gemarkung stehen. Dort hatte das Landratsamt Rottweil ebenfalls mit der Begründung „optisch bedrängende Wirkung“ den Bau abgelehnt.
Anderthalb Jahre geprüft
Die RES Windkraft Schonach als Projektierer hatte daraufhin den Standort 150 Meter Richtung Hornberg-Reichenbach verschoben – und nun auch von dort eine Ablehnung auf den Antrag für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten.
Den Antrag hatte die RES am 18. Dezember 2020 gestellt. Die Ablehnung kam nach fast genau anderthalb Jahren, am 2. Mai. Für die Ablehnung müssen die Antragsteller bezahlen: 18.025, 88 Euro.
Gestern hat Sandra Zipperle, die Projektleiterin bei RES, schriftlich ihren Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung sei zwar „tatsächlich relativ gering“, so Zipperle zur NRWZ. Aber zwischen dem Haus und der Anlage stehe noch der Wald. Und: „Vom Wohnhaus aus ist die Anlage nicht sichtbar.“ Lediglich, wenn man im Garten sei, könne man die Anlage sehen.
Rücksichtslose Weise
In dem Ablehnungsbescheid, der der NRWZ vorliegt,beschreibt das Landratsamt detailreich, von wo aus man die WKA sehen kann: „Das menschliche Sichtfeld bei einem Standort auf der Terrasse endet in etwa mit dem höchsten Baumwipfel, ein Teil der Rotorfläche ist somit von der Terrasse nicht sichtbar ohne den Blick zu heben.“
Obwohl man vom Haus aus gar nicht und von der Terrasse aus die Anlage kaum sehen kann, kommt das Landratsamt zu dem Schluss, das betroffene Anwesen auf Hornberger Gemarkung werde durch die Windkraftanlage „in rücksichtsloser Weise optisch bedrängt“.
Das Landratsamt habe entschieden, eine Rasenfläche sei ebenso schützenswert wie eine Wohnung. Dass der Schutz einer Rasenfläche wichtiger als der Bau einer Windkraftanlage sei, die mehr als 3000 Familien mit Strom, versorgen und fast 7000 Tonnen CO2-Einsparung im Jahr brächte, sei für sie „nicht nachvollziehbar“, so Sandra Zipperle.
Bau verzögert sich weiter
Deshalb habe die RES Widerspruch eingelegt, den prüfe nun das Regierungspräsidium. Mit einer Entscheidung rechnet Zipperle erst im Herbst. Je nach dem werde man vor den Verwaltungsgerichtshof gehen.
Für die Teckwerke, eine Energiegenossenschaft, die den Windpark Falkenhöhe gemeinsam mit anderen Genossenschaften finanziert hat, würde die vierte Anlage viele Vorteile bieten. Die Infrastruktur mit Zuwegen und Stromleitungen ist bereits vorhanden. Der Bau könnte ohne wesentliche Eingriffe in die Umgebung geschehen.
Teckwerke Vorstand Olaf Essig kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Alle Gutachter hätten bestätigt, dass es keine bedrängende optische Wirkung“ gebe.
Neue Gesetze
Die Bundesregierung hatte im April und erst dieser Tage verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht, um den Bau von Windkraftanlagen an Land zu erleichtern. So sei der Bau von Windkraftanlagen „im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit“. Zum anderen will die Bundesregierung im Bundesnaturschutzgesetz in punkto Arten- und Naturschutz im Zusammenhang mit Windkraftanlagen für mehr Rechtssicherheit sorgen.
RES-Projektleiterin Zipperle hofft, dass wenn beide Gesetze in Kraft treten, die Entscheidungen rechtssicherere und schneller werden.
Auch Essig setzt darauf, dass nach der Verabschiedung der Gesetze die Entscheidungen für Windkraftanlagen schneller kommen werden. Dann müsste das öffentliche Interesse höher bewertet werden.
Mit Blick auf die Offenburger Entscheidung meint Essig: „Ich habe den Eindruck manche Leute haben noch nicht mitbekommen, was auf der Welt in den vergangenen vier Monaten passiert ist.“ Wir seien inzwischen auf jede zusätzliche Kilowattstunde Strom angewiesen.