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    NRWZ.deSchrambergWindkraftanlagen bei Hornberg: Rat will größere Abstände

    "Keine fachlich fundierten Bedenken"

    Windkraftanlagen bei Hornberg: Rat will größere Abstände

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    Die Einspruchsmöglichkeiten für die Stadt Schramberg zu Windkraftanlagen auf Hornberger Gemarkung sind eher gering. Das hat Stadtplaner Joschka Joos den Gemeinderätinnen und Räten kürzlich klar gemacht. Dennoch haben sie beschlossen, sie wollten höhere Abstandsregeln erreichen.

    Schramberg. Der Regionalverband südlicher Oberrhein legt derzeit wie alle anderen Regionalverbände Vorranggebiete für Windenergie fest. Dazu gehört auch eine Fläche auf Hornberger Gemarkung, die an die Tennenbronner Gemarkung angrenzt.

    Stellungnahme der Stadt bis Ende August

    Der Regionalverband habe die Stadt am 17. Mai angeschrieben und als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis zum 30. August eine Stellungnahme zur Fortschreibung des „Regionalplans Südlicher Oberrhein“ abzugeben. Dabei gehe es nur um Windkraft. PV-Anlagen seinen in diesem Bereich nicht vorgesehen, so Joos.

    Die Planungsentwürfe zeigen, dass das Gebiet bereits teilweise schon im Bereich Falkenhöhe überplant sei. „Anders als bei der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg werden im Zuge dieser Teilfortschreibung keine Flächen der Stadt Schramberg selbst überplant“, so Joos.

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    Stadtplaner Joschka Joos. Foto: him

    Joos: Rechtlich alles ok

    Die Flächen seien etwa drei Kilometer Luftlinie vom Tennenbronner Ortskern entfernt. Im Bereich entlang des Eichbachs, des Gersbachs und des Schwarzenbachs gäbe es allerdings Häuser, die „teilweise in deutlich geringerer Entfernung zu den aus gewiesenen Flächen“ lägen.

    Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 500 Metern zu einzelnen Wohngebäuden würde aber eingehalten. Deshalb könnte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme „keine fachlich fundierten Bedenken“ vortragen. Die Stadt könne nur bitten, im weiteren Verfahren beteiligt und informiert zu werden.

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    Die möglichen Vorranggebiete für Windkraft an der Gemarkungsgrenze zu Schramberg. Foto: him

    Brantner: Mehr Abstand

    CDU-Sprecher Thomas Brantner fand, in der Stellungnahme sollte dasselbe wie in der Stellungnahme zum Feurenmoos stehen, nämlich dass bei den Abständen wegen des möglichen Schattenschlags 750 Meter zu einzelnen Häusern und 1000 Meter Abstand zu Wohnsiedlungen gelten sollten.

    Dem stimmten alle Gemeinderätinnen und Räte zu, nur Reinhard Günter (SPD/Buntspecht) enthielt sich.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    Die Einspruchsmöglichkeiten für die Stadt Schramberg zu Windkraftanlagen auf Hornberger Gemarkung sind eher gering. Das hat Stadtplaner Joschka Joos den Gemeinderätinnen und Räten kürzlich klar gemacht. Dennoch haben sie beschlossen, sie wollten höhere Abstandsregeln erreichen.

    Schramberg. Der Regionalverband südlicher Oberrhein legt derzeit wie alle anderen Regionalverbände Vorranggebiete für Windenergie fest. Dazu gehört auch eine Fläche auf Hornberger Gemarkung, die an die Tennenbronner Gemarkung angrenzt.

    Stellungnahme der Stadt bis Ende August

    Der Regionalverband habe die Stadt am 17. Mai angeschrieben und als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis zum 30. August eine Stellungnahme zur Fortschreibung des „Regionalplans Südlicher Oberrhein“ abzugeben. Dabei gehe es nur um Windkraft. PV-Anlagen seinen in diesem Bereich nicht vorgesehen, so Joos.

    Die Planungsentwürfe zeigen, dass das Gebiet bereits teilweise schon im Bereich Falkenhöhe überplant sei. „Anders als bei der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg werden im Zuge dieser Teilfortschreibung keine Flächen der Stadt Schramberg selbst überplant“, so Joos.

    gr dk 060624 (17)
    Stadtplaner Joschka Joos. Foto: him

    Joos: Rechtlich alles ok

    Die Flächen seien etwa drei Kilometer Luftlinie vom Tennenbronner Ortskern entfernt. Im Bereich entlang des Eichbachs, des Gersbachs und des Schwarzenbachs gäbe es allerdings Häuser, die „teilweise in deutlich geringerer Entfernung zu den aus gewiesenen Flächen“ lägen.

    Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 500 Metern zu einzelnen Wohngebäuden würde aber eingehalten. Deshalb könnte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme „keine fachlich fundierten Bedenken“ vortragen. Die Stadt könne nur bitten, im weiteren Verfahren beteiligt und informiert zu werden.

    gr windkraft dk 060624 (18)
    Die möglichen Vorranggebiete für Windkraft an der Gemarkungsgrenze zu Schramberg. Foto: him

    Brantner: Mehr Abstand

    CDU-Sprecher Thomas Brantner fand, in der Stellungnahme sollte dasselbe wie in der Stellungnahme zum Feurenmoos stehen, nämlich dass bei den Abständen wegen des möglichen Schattenschlags 750 Meter zu einzelnen Häusern und 1000 Meter Abstand zu Wohnsiedlungen gelten sollten.

    Dem stimmten alle Gemeinderätinnen und Räte zu, nur Reinhard Günter (SPD/Buntspecht) enthielt sich.

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    Das interessiert diese Woche

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