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    Windkraftanlage Mooshof 2 im Tennenbronner Ortschaftsrat / Falkenhöhe 4 stockt

    Windkraft: Weitere Anlagen bei Tennenbronn geplant

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    Oberhalb des Mooshofs bei Tennenbronn plant ein Investor, eine weitere Windkraftanlage zu errichten. Außerdem möchte dasselbe Unternehmen, Vento Ludens, auf Hornberger Gemarkung in derselben Ecke zwei weitere Windräder aufstellen. Die vierte Anlage im Bereich Falkenhöhe wird weiter geplant, allerdings steht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch aus.

    Schramberg. Im Tennenbronner Ortschaftsrat hat Bent Liebrich über die Pläne von Vento Ludens informiert. Der Fachbereichsleiter hatte in seiner Vorlage zu den Windkraftanlagen „Mooshof II“ berichtet, bei den Plänen seien zwei Städte und zwei Landkreise betroffen. Bei einem Termin Ende Januar in Offenburg im Landratsamt seien Vertreter aller Kommunen und der betroffenen Behörden und Abteilungen dabei gewesen.

    Keine Einwände der Behörden

    „Federführend wird das Verfahren von der Unteren Immissionsschutzbehörde, LRA Ortenaukreis, durchgeführt.“ Die WEA 3, also die Anlage auf Tennenbronner Gemarkung, soll nach Paragraf 35 BauGB; Bauen im Außenbereich errichtet werden, da der Regionalplan keine Ausschlusswirkung vorsieht.

    Auch die Teilplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg sehe derzeit das Gebiet als Windvorranggebiet vor, so Liebrich.

    Vento Ludens habe bereits eine Reihe der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen beim Januar-Termin vorgelegt. Das seien ein Schallgutachten, ein Schattengutachten, ein Eisfall- und Eiswurfgutachten, ein Turbulenzgutachten, ein Avifaunistisches Gutachten und ein Fledermausgutachten. Außerdem geben es eine Natura 2000 – Verträglichkeitsstudie, eine Allgemeine UVP-Vorprüfung sowie eine Studie zur Windhöffigkeit.

    „Anhand der vorgelegten Voruntersuchungen und Gutachten konnte keine der beteiligten Behörden (Baurechtsbehörde, Naturschutzbehörde, höhere und untere Forstbehörde, Immissionsschutzbehörde, Umweltschutzamt) erhebliche Bedenken äußern, die gegen die Planungen sprechen“, stellt Liebrich fest.

    Vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Beteiligung

    Da derzeit die Behörden von keinen erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgingen, soll das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 BImschG ablaufen. In diesem vereinfachten Verfahren ist keine öffentliche Beteiligung, vergleichbar eines Bauleitplanverfahrens, notwendig.

    Deshalb habe die Stadtverwaltung den Investor gebeten, die Planungen zumindest in den Gremien öffentlich vorzustellen, sodass die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit davon informiert werden.

    Neue Anlagen leiser

    Im Tennenbronner Ortschaftsrat hatte sich zunächst ein Bürger zu Wort gemeldet, der sich kritisch mit Windkraftanlagen auseinandersetzte – aber keine eigentliche Frage stellte. Deshalb habe er ihn zwei Mal ermahnt, so Ortvorsteher Manfred Moosmann auf Nachfrage der NRWZ. Karl Wolf wollte wissen, wie viele Anlagen dort entstehen. Drei – zwei auf Hornberger, eine auf Tennenbronner Gemarkung.

    Aus dem Bericht des Vento-Ludens-Vertreters sei hervorgegangen, das heutige Anlagen eine verbesserte Technik hätten und leiser seien. Die Geräusche lägen im Normbereich, so Moosmann.

    Bei den Anlagen oberhalb des Mooshofes seien die Nachbarn im Schwarzenbach betroffen. Er habe mit dem Ausbau der Windkraft kein Problem, allerdings dürfe niemand ständig belästigt werden, findet der Ortvorsteher. Am 21. März steht das Thema auch auf der Tagesordnung des Schramberger Gemeinderats.

    Geplant sind  Anlagen der Firma Enercon vom Typ E 139 mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 138 Metern. Vento Ludens rechnet damit, dass die Anlagen zu Beginn des Jahres 2026 ans Netz gehen können.

    Vierte Anlage Falkenhöhe steckt im Paragrafendschungel fest

    Auch an der Falkenhöhe soll bekanntlich ein weiteres Windkraftwerk gebaut werden. Die Pläne liegen in der Schublade, doch wegen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht geht es nicht weiter.

    Die Teckwerke, die auch an den bisherigen drei Anlagen beteiligt sind, verfolgen das Projekt gemeinsam mit RES weiter, bestätigt Olaf Essig von der Genossenschaft Teckwerke. Für die Projektierer RES berichtet Sandra Zipperle aus Schonach, man warte auf die Entscheidung des Gerichts, die im Sommer, spätestens im Herbst fallen soll. „Wir hängen in der Luft.“

    Eigentlich hätte RES gern in diesem Winter mit der Rodung begonnen. Es werde keine große Baustelle, so Zipperle. Es komme ja nur eine weitere Anlage dazu, insofern sei die Verschiebung auch nicht so schlimm.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    Oberhalb des Mooshofs bei Tennenbronn plant ein Investor, eine weitere Windkraftanlage zu errichten. Außerdem möchte dasselbe Unternehmen, Vento Ludens, auf Hornberger Gemarkung in derselben Ecke zwei weitere Windräder aufstellen. Die vierte Anlage im Bereich Falkenhöhe wird weiter geplant, allerdings steht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch aus.

    Schramberg. Im Tennenbronner Ortschaftsrat hat Bent Liebrich über die Pläne von Vento Ludens informiert. Der Fachbereichsleiter hatte in seiner Vorlage zu den Windkraftanlagen „Mooshof II“ berichtet, bei den Plänen seien zwei Städte und zwei Landkreise betroffen. Bei einem Termin Ende Januar in Offenburg im Landratsamt seien Vertreter aller Kommunen und der betroffenen Behörden und Abteilungen dabei gewesen.

    Keine Einwände der Behörden

    „Federführend wird das Verfahren von der Unteren Immissionsschutzbehörde, LRA Ortenaukreis, durchgeführt.“ Die WEA 3, also die Anlage auf Tennenbronner Gemarkung, soll nach Paragraf 35 BauGB; Bauen im Außenbereich errichtet werden, da der Regionalplan keine Ausschlusswirkung vorsieht.

    Auch die Teilplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg sehe derzeit das Gebiet als Windvorranggebiet vor, so Liebrich.

    Vento Ludens habe bereits eine Reihe der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen beim Januar-Termin vorgelegt. Das seien ein Schallgutachten, ein Schattengutachten, ein Eisfall- und Eiswurfgutachten, ein Turbulenzgutachten, ein Avifaunistisches Gutachten und ein Fledermausgutachten. Außerdem geben es eine Natura 2000 – Verträglichkeitsstudie, eine Allgemeine UVP-Vorprüfung sowie eine Studie zur Windhöffigkeit.

    „Anhand der vorgelegten Voruntersuchungen und Gutachten konnte keine der beteiligten Behörden (Baurechtsbehörde, Naturschutzbehörde, höhere und untere Forstbehörde, Immissionsschutzbehörde, Umweltschutzamt) erhebliche Bedenken äußern, die gegen die Planungen sprechen“, stellt Liebrich fest.

    Vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Beteiligung

    Da derzeit die Behörden von keinen erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgingen, soll das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 BImschG ablaufen. In diesem vereinfachten Verfahren ist keine öffentliche Beteiligung, vergleichbar eines Bauleitplanverfahrens, notwendig.

    Deshalb habe die Stadtverwaltung den Investor gebeten, die Planungen zumindest in den Gremien öffentlich vorzustellen, sodass die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit davon informiert werden.

    Neue Anlagen leiser

    Im Tennenbronner Ortschaftsrat hatte sich zunächst ein Bürger zu Wort gemeldet, der sich kritisch mit Windkraftanlagen auseinandersetzte – aber keine eigentliche Frage stellte. Deshalb habe er ihn zwei Mal ermahnt, so Ortvorsteher Manfred Moosmann auf Nachfrage der NRWZ. Karl Wolf wollte wissen, wie viele Anlagen dort entstehen. Drei – zwei auf Hornberger, eine auf Tennenbronner Gemarkung.

    Aus dem Bericht des Vento-Ludens-Vertreters sei hervorgegangen, das heutige Anlagen eine verbesserte Technik hätten und leiser seien. Die Geräusche lägen im Normbereich, so Moosmann.

    Bei den Anlagen oberhalb des Mooshofes seien die Nachbarn im Schwarzenbach betroffen. Er habe mit dem Ausbau der Windkraft kein Problem, allerdings dürfe niemand ständig belästigt werden, findet der Ortvorsteher. Am 21. März steht das Thema auch auf der Tagesordnung des Schramberger Gemeinderats.

    Geplant sind  Anlagen der Firma Enercon vom Typ E 139 mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 138 Metern. Vento Ludens rechnet damit, dass die Anlagen zu Beginn des Jahres 2026 ans Netz gehen können.

    Vierte Anlage Falkenhöhe steckt im Paragrafendschungel fest

    Auch an der Falkenhöhe soll bekanntlich ein weiteres Windkraftwerk gebaut werden. Die Pläne liegen in der Schublade, doch wegen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht geht es nicht weiter.

    Die Teckwerke, die auch an den bisherigen drei Anlagen beteiligt sind, verfolgen das Projekt gemeinsam mit RES weiter, bestätigt Olaf Essig von der Genossenschaft Teckwerke. Für die Projektierer RES berichtet Sandra Zipperle aus Schonach, man warte auf die Entscheidung des Gerichts, die im Sommer, spätestens im Herbst fallen soll. „Wir hängen in der Luft.“

    Eigentlich hätte RES gern in diesem Winter mit der Rodung begonnen. Es werde keine große Baustelle, so Zipperle. Es komme ja nur eine weitere Anlage dazu, insofern sei die Verschiebung auch nicht so schlimm.

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