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    NRWZ.deSchrambergWindkraft: 1000-Meter-Abstand prüfen

    Regionalplanfortschreibung / Stellungnahme der Stadt im Gemeinderat beschlossen

    Windkraft: 1000-Meter-Abstand prüfen

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    Das Thema Windkraft beherrschte am 21. März die Diskussionen im Schramberger Gemeinderat. Nach Bürgerfragestunde, zwei Projektinformationen zum Feurenmoos und Mooshof ging es schließlich noch um die Stellungnahme der Stadt zu den Plänen des Regionalverbands.

    Schramberg. Wie mehrfach berichtet, ist der Regionalverband für „regionalbedeutsame Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaik“ zuständig. Die Stadt Schramberg als Trägerin öffentlicher Belange kann dazu aber Stellung beziehen. Ihre Stellungnahme muss sie spätestens am 8. April abgeben.

    In der Ratssitzung vor Ostern stellte Stadtplaner Joschka Joos die Stellungnahme zur Beschlussfassung vor. Sechs Flächen, die der Regionalverband für Windkraftanlagen ausgeguckt hat, betreffen auch die Schramberger Gemarkung:

    Schlurrainwald – Laubenlindenwald. Diese Fläche befindet sich fast ausschließlich auf Dunninger Gemarkung.  Da habe Schramberg „keine Berührungspunkte“, so Joos. Außerdem weist der Regionalverband Flächen im Bereich   Hummelbühl/Bühlenwald, Brogenwald/ Steinwald /Glaswald, Windkapf/ Winterecke und Feurenmoos aus.

    Feurenmoos neu

    Bis auf Feurenmoos waren die genannten Flächen auch im Entwurf des Flächennutzungsplans enthalten, so Joos. Auf einer Fläche von gut 100 Hektar wären fünf Anlagen möglich. Drei Viertel der Fläche gehört zu Eschbronn. Drei Anlagen wären auf dortiger Gemarkung, zwei auf der Grenze zwischen Schramberg und Eschbronn.

    Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden im Außenbereich beträgt mindestens 500 Meter. Zum Wohngebiet Schoren Süd wäre der Abstand mehr als 750 Meter. In der Nähe der möglichen Windkraftanlagen verläuft die Trasse der geplanten Osttangente Sulgen.

    Neu aufgenommen werden soll das Feurenmoos als möglicher Standort für Windkraftanlagen. Die Stadtwerke Tübingen haben Interesse. Grafik: Stadt

    1000-Meter prüfen

    Die ausgewiesenen Flächen würden „von aktuell laufenden Planungsverfahren der Stadt nicht tangiert“, heißt es im Beschlussvorschlag. Die Stadt verlange, dass die erforderlichen Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden. „Wir bitten zu prüfen, ob das geforderte Flächenziel von 1,8 Prozent eingehalten werden kann, sofern man die Abstände zu Wohngebäuden auf 1000 Meter anpasst“, heißt es weiter.

    Das Problem, weist die Region nicht mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft aus, können Investoren überall im Außenbereich Windkraftanlagen errichten.

    Freiflächenphotovoltaik kein Thema

    Beim zweiten Thema „Freiflächenphotovoltaik“ sei Schramberg nicht betroffen, so Joos. Die Stadt habe wenig Freiflächen, aber viel Wald. Daher sehe die Stadt solche Freiflächenanlagen eher kritisch.

    Welche Abstände gelten bei Streusiedlungen?

    CDU-Sprecher Thomas Brantner wollte geklärt haben, ob bei auseinanderliegenden Gehöften als Streusiedlung ebenfalls 750 Meter Abstand eingehalten werden müssten.  Er fragte, ob die Stadt dem Regionalverband nicht auf der Benzebene eine Flächenerweiterung anbieten könne. Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) fragte nach dem Eisschlag von Windkraftanlagen an Straßen.

    Dafür müssten die Erbauer Eisschlaggutachten vorlegen, erläutert Joos. Das Thema Streusiedlung werde er prüfen lassen.

    Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die vorgestellten Stellungnahmen zu Windkraft und Freiflächenphotovoltaik abzugeben.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das Thema Windkraft beherrschte am 21. März die Diskussionen im Schramberger Gemeinderat. Nach Bürgerfragestunde, zwei Projektinformationen zum Feurenmoos und Mooshof ging es schließlich noch um die Stellungnahme der Stadt zu den Plänen des Regionalverbands.

    Schramberg. Wie mehrfach berichtet, ist der Regionalverband für „regionalbedeutsame Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaik“ zuständig. Die Stadt Schramberg als Trägerin öffentlicher Belange kann dazu aber Stellung beziehen. Ihre Stellungnahme muss sie spätestens am 8. April abgeben.

    In der Ratssitzung vor Ostern stellte Stadtplaner Joschka Joos die Stellungnahme zur Beschlussfassung vor. Sechs Flächen, die der Regionalverband für Windkraftanlagen ausgeguckt hat, betreffen auch die Schramberger Gemarkung:

    Schlurrainwald – Laubenlindenwald. Diese Fläche befindet sich fast ausschließlich auf Dunninger Gemarkung.  Da habe Schramberg „keine Berührungspunkte“, so Joos. Außerdem weist der Regionalverband Flächen im Bereich   Hummelbühl/Bühlenwald, Brogenwald/ Steinwald /Glaswald, Windkapf/ Winterecke und Feurenmoos aus.

    Feurenmoos neu

    Bis auf Feurenmoos waren die genannten Flächen auch im Entwurf des Flächennutzungsplans enthalten, so Joos. Auf einer Fläche von gut 100 Hektar wären fünf Anlagen möglich. Drei Viertel der Fläche gehört zu Eschbronn. Drei Anlagen wären auf dortiger Gemarkung, zwei auf der Grenze zwischen Schramberg und Eschbronn.

    Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden im Außenbereich beträgt mindestens 500 Meter. Zum Wohngebiet Schoren Süd wäre der Abstand mehr als 750 Meter. In der Nähe der möglichen Windkraftanlagen verläuft die Trasse der geplanten Osttangente Sulgen.

    Neu aufgenommen werden soll das Feurenmoos als möglicher Standort für Windkraftanlagen. Die Stadtwerke Tübingen haben Interesse. Grafik: Stadt

    1000-Meter prüfen

    Die ausgewiesenen Flächen würden „von aktuell laufenden Planungsverfahren der Stadt nicht tangiert“, heißt es im Beschlussvorschlag. Die Stadt verlange, dass die erforderlichen Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden. „Wir bitten zu prüfen, ob das geforderte Flächenziel von 1,8 Prozent eingehalten werden kann, sofern man die Abstände zu Wohngebäuden auf 1000 Meter anpasst“, heißt es weiter.

    Das Problem, weist die Region nicht mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft aus, können Investoren überall im Außenbereich Windkraftanlagen errichten.

    Freiflächenphotovoltaik kein Thema

    Beim zweiten Thema „Freiflächenphotovoltaik“ sei Schramberg nicht betroffen, so Joos. Die Stadt habe wenig Freiflächen, aber viel Wald. Daher sehe die Stadt solche Freiflächenanlagen eher kritisch.

    Welche Abstände gelten bei Streusiedlungen?

    CDU-Sprecher Thomas Brantner wollte geklärt haben, ob bei auseinanderliegenden Gehöften als Streusiedlung ebenfalls 750 Meter Abstand eingehalten werden müssten.  Er fragte, ob die Stadt dem Regionalverband nicht auf der Benzebene eine Flächenerweiterung anbieten könne. Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) fragte nach dem Eisschlag von Windkraftanlagen an Straßen.

    Dafür müssten die Erbauer Eisschlaggutachten vorlegen, erläutert Joos. Das Thema Streusiedlung werde er prüfen lassen.

    Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die vorgestellten Stellungnahmen zu Windkraft und Freiflächenphotovoltaik abzugeben.

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