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    NRWZ.deSchrambergWegen "Falschparkens": Hotelbetreiber legt sich mit Rettungskräften an - das hat online...

    Wegen „Falschparkens“: Hotelbetreiber legt sich mit Rettungskräften an – das hat online Konsequenzen

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    Ärger auf sich gezogen hat ein Betreiber eines Hotels in Schramberg-Sulgen. Weil ein DRK-Rettungswagen seine Hotel-Zufahrt blockierte, hängte der Mann dem einen Zettel an die Windschutzscheibe: „Nur weil Sie Blaulicht auf dem Dach haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich alles erlauben können.“ Ein Bild davon macht nun online die Runde, man bezeichnet das Vorgehen als „unfassbar“ und „traurig“ und ruft zu schlechten Google-Bewertungen auf. Im Gespräch mit der NRWZ erklärt der Hotelbesitzer seine Position.

    Schramberg – Sollte ein Rettungswagen (RTW) auf eine Hoteleinfahrt Rücksicht nehmen? Auch in einem Notfall? Ein solcher lag offenbar heute am Vormittag vor, neben dem RTW rückte wenig später noch ein Notarzteinsatzfahrzeug an, man parkte am Hotel. Es ging um eine in der direkten Nachbarschaft, in ihrer Wohnung verunfallte Patientin. Das machte die beteiligte Notärztin auf Instagram öffentlich:

    Die RTW-Mannschaft hat die verunfallte Patientin in der Wohnung bereits stabilisiert und uns zur Schmerzbekämpfung und als Tragehilfe nachgefordert. Unter intravenöser Schmerzmedikation, Antiemese, Ruhigstellung und Lagerung können wir sie gemeinsam unter Monitoring der Vitalparameter durch das Treppenhaus nach unten tragen. Der RTW hat beim vorliegenden Meldebild, Temperaturen knapp oberhalb des Gefrierpunktes und unter Berücksichtigung eines möglichst kurzen Trageweges strategisch günstig so nah wie möglich vor der Eingangstüre geparkt.

    Am Einsatz beteiligte Notärztin auf Instagram

    Kurz: Eile war geboten, man parkt eben rasch mal beim Hotel, so der Bericht der Ärztin. Sie erzählt weiter: „Als wir die Patientin mittels Trage in den RTW verbringen, springt uns ein Zettel auf unserer Windschutzscheibe an: „Was soll den das“, steht laut einem Foto wörtlich darauf. Und weiter: „Nur weil Sie Blaulicht auf dem Dach haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich alles erlauben können.“

    „Unverschämt“ und „egoistisch“

    Die Notärztin findet dafür klare Worte: „unverschämt“ und „egoistisch“ sei das Verhalten gegenüber Notfallpatienten.

    Vor Ort steht der Streit vor der Eskalation: „Kurz vor dem Abtransport der Patientin in die Klinik werden wir vom Urheber der Botschaft nochmals lautstark damit konfrontiert, dass ‚wir uns wohl alles erlauben, nur weil wir Blaulicht auf dem Dach haben!'“, schreibt die Notärztin. Ihr Kollege habe noch mal freundlich zu erklären versucht, dass es sich um einen Notfalleinsatz handelt und das Leben des Patienten in diesem Fall immer Vorrang habe. Das sei abgekanzelt worden mit dem Satz: „Das tut doch nichts zur Sache.“ Fazit: „Ich bin mal wieder maßlos enttäuscht von unserer Gesellschaft“, erklärt die Notärztin.

    Der Hotelbetreiber schildert gegenüber der NRWZ seine Sicht der Dinge. Zunächst bestätigt er: Ja, das sei bei ihm auf dem Gelände passiert und ja, er habe den Zettel am Rettungswagen angebracht. Denn: „Der Wagen hat ohne Grund den Hotelbetrieb massiv gestört“. Das habe er reklamieren wollen. „Die haben die Einfahrt bewusst zugestellt, obwohl viel Platz vorhanden war“, sagt er weiter. „Die Herrschaften“ hätten das dann nicht eingesehen, hätten erklärt, weil sie im Einsatz waren, könnten sie stehen, wie sie wollen.

    Zugleich hätten über den Zeitraum von einer Stunde aber mehrere Gäste das Hotel nicht mit ihrem Wagen verlassen können. „Die Hotelgäste haben sich bei mir beschwert“, gibt der Hotelier zu bedenken. Außerdem sei das schon öfter vorgekommen, dass ein DRK-Fahrzeug in der Ein- und Ausfahrt des Hotels steht und alles blockiert. Etwa ein Krankentransportwagen, der zu einer der Seniorenwohnungen nebenan fährt. „Maximal zehn Meter weiter sei dagegen genügend Platz, gebe es eine Parkbucht. Und seine Gäste könnten ungehindert passieren.

    Öffentlicher Ärger

    Dass die Sache nun öffentlich geworden ist – auf dem Zettel, den der Mann an den Rettungswagen gehängt hat, ist der Name des Hotels zu sehen und geht nun von der Instagramseite der Notärztin hinaus in die Online-Welt -, dass also die ganze Geschichte öffentlich geworden ist, die Presse anfragt, das empfindet der Hotelmanager als geschäftsschädigend, wie er der NRWZ weiter sagt.

    Der Stress geht für den Hotelbetreiber bereits los. Es gehen schlechte Bewertungen für sein Hotel auf Google ein, während diese Zeilen entstehen allein vier Rezensionen. „Leider null Respekt gegenüber Rettungskräften, also denen, die Tag und Nacht zu jeder Zeit für die Bevölkerung da sind. Besser keinen Notfall in diesem Hotel haben, da dort Parkverbot für Einsatzkräfte herrscht“, ist dort jetzt zu lesen. Und: „… bitte keinen Herzinfarkt im Hotel erleiden. Der Rettungsdienst hat dort leider Parkverbot… Stay healthy“ Oder auch: „

    Ein Hotel das Einsatzkräfte nicht leiden kann. Sollten also Bürger oder Hotelgäste einen medizinischen Notfall erleiden und Hilfe von Rettungsmittel benötigen, muss sich darauf einstellen das auf Wunsch und Anweisung des Hotels der Rettungswagen wo anders parken muss und letzlich zum Patienten laufen muss. Warum? Das Fragen sie doch bitte beim Hotel selbst an :)“

    Allen Google-Rezensionen ist gemein: Sie enden mit einem von fünf möglichen Sternen für das Hotel, der schlechtestmöglichen Bewertung. Es geht darum, seiner Reputation zu schaden. Der Beginn eines klassischen Shitstorms.

    „Woanders parken, nur ein paar Meter weiter“

    Unterdessen bittet der Hotelbetreiber um Verständnis und Rücksicht auch gegenüber seinen Belangen: „Ich muss reagieren, wenn die Leute den Bereich zustellen.“ Dass es sich um einen Rettungseinsatz mit dem Gebot der Eile für die Rettungskräfte gehandelt hat, habe er anfangs nicht wahrgenommen („die kamen ohne Signal“). Aber er bleibt auch dabei: „Die hätten woanders parken können, nur ein paar Meter weiter.“

    Hinweis: Durch ein Missverständnis gingen wir davon aus, der Einsatz habe in einem Seniorenheim stattgefunden. Das ist falsch. Es gibt dort kein solches, wie uns aufmerksame Leser berichten, sondern betreutes Seniorenwohnen. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Nachsicht.

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    15 Kommentare

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    Peter Müller
    Peter Müller
    9 Monate her

    Leider zeigen die Kommentare (der Aufwand, der Stil, die Vehemenz, die Polarisierung, die Wortwahl, formale Rechthaberei) wo wir gesellschaftlich momentan stehen. Regeln scheinen uns wichtiger als Menschenleben, pragmatische Hilfe und Wertschätzung gegenüber Personen die in der Gesellschaft wichtige Dienste leisten, die menschlich kein bisschen einfach sind und wir über jeden, der dazu bereit ist froh sein sollten.

    Raphael Maier
    Raphael Maier
    9 Monate her

    Hier haben sich ja die Richtigen gefunden: Ein Hotelier, der nicht verstehen kann, warum Rettungsfahrzeuge seine Einfahrt zuparken müssen; eine Notärztin, die "maßlos enttäuscht von unserer Gesellschaft ist", wenn nicht alle Menschen das gut finden und dafür gerne Bestätigung aus dem Internet hätte; und die selbsternannten "Onlinekrieger für Gerechtigkeit", die über den Hotelier jetzt mit negativen Google-Bewertungen richten. Man kann darüber kurz lachen, aber für einen Unternehmer ist das tatsächlich eine große Sache.

    Vor 500 Jahren hätte die NRWZ wahrscheinlich über einen Mob berichtet, der mit Fackeln und Mistgabeln vor dem Hotel aufgelaufen wäre.

    In einer vielleicht nicht allzu fernen Zukunft werden in ähnlichen Fällen zusätzlich der Vermieter, der Hausarzt und der Friseur über diese "Person" informiert, damit wirklich jeder das Richtige tun kann. Klingt absurd? Analoge Fälle, in denen an den Arbeitgeber herangetreten wurde, hat es bereits gegeben.

    Ächim
    Ächim
    9 Monate her

    Sehr geehrter Herr Sauer,
    Was die Sonder- und Wegerechte betrifft , hat Herr Koch völlig recht.

    Hans Sauer
    Hans Sauer
    Antwort auf  Ächim
    9 Monate her

    Meine Antwort war die auf den Beitrag von Hr. Kümmerling, nicht auf Hr. Koch. Brille – Fielmann

    Franz Kümmerling
    Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Soso. Während andere im T-Shirt am Eiswagen stehen, hat die Ärztin am späten Vormittag Temperaturen knapp oberhalb des Gefrierpunktes diagnostiziert? Wo war der Einsatz? In Kleinsibirien?

    Klingt ganz nach einer gefeilten, abgesprochenen und lange durchdachten Stellungnahme. Die leider damit dann ohne großen Aufwand der Lüge überführt ist.

    Und weiterhin ganz objektiv und ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen: Wer ohne Sondersignal unterwegs ist, hat keine Sonderrechte. Das hat Frau Doktor im Studium aber auch gelernt.

    Thomas Koch
    Thomas Koch
    Antwort auf  Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Leider kennt der Kommentator die Rechtslage nicht. Sonderrechte können nach § 35 StVO (5a) auch ohne die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn genutzt werden. Es ist lediglich abhängig von dort definierten Voraussetzungen. Bei einem Notarzteinsatz kann man davon ausgehen, dass diese vorliegen. Und natürlich muss das Blaulicht vor Ort nicht die ganze Zeit blinken.
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Lediglich um Wegerecht einzufordern (also, dass die Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz machen müssen. ) muss beides benutzt werden. Der Notarzt fährt in der Regel immer mit Sondersignal an, weil davon ausgegangen wird, dass höchste Eile geboten ist. Heute morgen war es übrigens schon noch ganz schön frisch.

    Dirk Lorenz
    Dirk Lorenz
    Antwort auf  Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Die Notärztin hat in ihrem Studium gelernt, daß man Temperaturen nicht diagnostiziert, sondern mißt. Außerdem war es nicht später Vormittag, sondern am Morgen. Wo der Einsatz war steht übrigens ganz oben im Artikel.

    Um eine "gefeilte, abgesprochene und lange durchdachte Stellungnahme" handelt es sich hierbei auch nicht, da die Notärztin vom Autor des Artikels zu keinem Zeitpunkt zu der Sache befragt wurde. Womit Sie dann ohne großen Aufwand der Unwissenheit überführt sind.

    Wer den Sachverhalt nicht kennt kann nicht objektiv sein, sondern nur subjektiv. Und die Straßenverkehrsordnung lernt man nicht im Studium, sondern in der Fahrschule.

    Peter Arnegger (gg)
    Antwort auf  Dirk Lorenz
    9 Monate her

    Die – sicherlich nicht lange abgewogene – Argumentation der Ärztin ist ja fast vollumfänglich dokumentiert. Sie zog online zudem bereits weite Kreise, weshalb ich es als meine vordringliche Aufgabe hielt, die andere Seite zu Wort kommen zu lassen.

    Franz Kümmerling
    Franz Kümmerling
    Antwort auf  Dirk Lorenz
    9 Monate her

    Na dann misst die Gute Mist.

    Es ist doch ganz einfach. Es gab heute keine Temperaturen am Gefrierpunkt. Nicht einmal ansatzweise! Weder am frühen Morgen noch am späten Vormittag (dem Vorfallzeitpunkt laut NRWZ). Nein. Wer das dennoch behauptet, der lügt schlicht. Und ganz bewusst.

    Und versucht mit dieser Lüge das Fehlverhalten seiner Kollegen zu legitimieren. Ja klar, wenn es draußen bitterlicher Frost und sogar noch glatt war, wer würde da wagen den edlen Rittern in der Not auf dem stundenlangen(!) Direktparkplatz zu widersprechen?

    Und die Gute weiß sehr genau, was ihr SocialMedia-Posting anrichtet. Sie hat es ganz bewusst so formuliert (Legitimierung, fishing for compliments) und online gestellt. Da könnt ihr noch so aufjaulen.

    Elke H.
    Elke H.
    Antwort auf  Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Werter Herr Kümmerling,

    der Egoismus mancher Mitmenschen entsetzt mich mal wieder aufs Neue…

    Bei einem Blick in die Wetteraufzeichnungen von Mittwochmorgen könnten sie feststellen, dass sehr wohl Temperaturen um die 3 Grad Celsius Außentemperatur geherrscht haben. Für mein Empfinden ist das durchaus um den Gefrierpunkt, ich denke die meisten Mitteleuropäer dürften da zustimmen. Wenn SIE allerdings aus Kleinsibirien kommen, ist ihr Kälteempfinden vielleicht etwas anderst, dort sind 3 Grad plus möglicherweise als warm einzustufen.

    Letztendlich ist offenbar jedoch auch nicht die Temperatur der alleinige Grund dafür, das der Rettungswagen offenbar an dieser Stelle zum stehen gekommen ist.

    Der Rettungswagen hat im übrigen, wie sie dem Artikel entnehmen können, nicht stundenlang, sondern eine Stunde die Ausfahrt blockiert, genau so lange wie es notwendig war die verunfallte Patientin zu versorgen und transportfähig zu machen.

    Wenn nun der Hotelier die Rettungskräfte derart unverschämt angeht, braucht er sich über Reaktionen nicht zu wundern.

    Ob Sie, der Hotelier und dessen Gäste bezüglich der Situation noch der gleichen Meinung wären, wenn sie selbst oder ein naher Angehöriger massive Schmerzen haben oder gar ums Überleben kämpfen und ihnen jede Sekunde wie Stunden vorkommt…oder gerade ihr Haus im Vollbrand steht und die Flammen schlagen hinter ihnen schon aus dem Fenster?

    Ich wünsche ihnen allen eine solche Situation nicht. Falls sie aber doch einmal in solch eine schlimme Lage kommen, wünsche ich ihnen, dass ihre Mitmenschen nicht den selben Egoismus an den Tag legen wie sie jetzt, und Rettungskräfte von DRK oder Feuerwehr in Zukunft beim Eintreffen am Notfallort nicht erst nach einem „Parkplatz“ suchen müssen, damit kein Verkehrsteilnehmer behindert wird.

    Elke H.
    Elke H.
    Antwort auf  Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Noch ein Nachtrag:
    Der Hotelbetreiber hat sich durch sein Verhalten meiner Meinung nach sogar strafbar gemacht.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

    (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

    Unter Punkt 2 fällt unter anderem das Beschimpfen, Einschüchtern oder Bedrohen hilfeleistender Personen. Dieser Straftatbestand dürfte hier vermutlich erfüllt sein.

    Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

    Was die negativen Hotelbewertungen angeht:

    Wenn ich als Gast in einem Hotel übernachte, erwarte ich, dass mir in einem Notfall umgehend und ohne Verzögerung Hilfe geleistet wird. Wenn ich nun damit rechnen muss, dass der Hotelbetreiber das Wohl seiner anderer Gäste in dieser Situation über meine Versorgung stellt, möchte ich lieber nicht Gast in so einem Haus sein.

    Das mag jeder anderst sehen, aber jeder sollte vor Buchung die Möglichkeit haben, für sich abzuwägen, ob man sich diesem Risiko aussetzt. Und das kann man nur, wenn die Einstellung des Hotelmanagers bekannt ist. Genau dafür sind Rezensionen im übrigen da.

    Und damit keine falschen Vermutungen aufkommen, ich bin weder Notärztin noch im DRK tätig.

    Franz Kümmerling
    Franz Kümmerling
    Antwort auf  Elke H.
    9 Monate her

    Wir haben jetzt um 7:59 bereits Außentemperaturen von 8,3 Grad. Und das an einem wolkenlosen Donnerstag, an dem die Nachtkälte weit effektiver ist als am wolkigen Mittwochmorgen. Und der Einsatz war wie bekannt ja am späten Vormittag und nicht frühmorgens.
    Es bleibt dabei: Temperaturen am Gefrierpunkt waren und sind eine Lüge und eine reine Schutzbehauptung der Ritterin in der Not.

    Und ob das Verhalten des Hoteliers nach Beendigung der Hilfeleistung nun Beschimpfen, Einschüchtern oder Bedrohen war, das wird Elke H in ihrem StR-Grundkurs in Klasse 8 der Gesamtschule nicht gelernt haben. Oder falls doch, dann liegt sie selbstredend falsch damit.

    Gegen die Rezensionen wird der Hotelier, wenn er Profi ist, sicherlich umgehend mit entsprechender Kostennote vorgehen. Google reagiert da auf Abmahnungen ziemlich zuverlässig. Und die Fake-Renzionissten im Übrigen auch.

    Hans Sauer
    Hans Sauer
    Antwort auf  Franz Kümmerling
    9 Monate her

    Wenn sie hier schon dicke Backen machen, sollten sie sich zumindest schlau machen. Tante Google hilft hier. Was sie meinen ist das Wegerecht – § 38 StVO. Hier geht es aber um Sonderrechte – § 35 StVO. Und um ihrer Unwissenheit Abhilfe zu verschaffen, diese Sonderreche haben nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, sondern auch Paket- und Postboten, Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur, Reinigungsfahrzeuge, Müllabfuhren, Fahrzeuge für den Straßenbau und z.B. Räumfahrzeuge. Aber zurück zum konkreten Fall – sollte es in dem Hotel mal zu einem Schadenfeuer kommen, wird die Feuerwehr wohl etwas länger brauchen, da sie zuerst "nicht behindernde" Abstellplätze für ihre Fahrzeuge suchen wird. Für eine Drehleiter wird es dann vielleicht schwierig, wenn kein geeigneter Stellplatz in 20 m Umgebung gefunden wird. Aber was solls, der Herr wollte es ja nicht anders.

    Jay Bear
    Jay Bear
    Antwort auf  Hans Sauer
    9 Monate her

    Ui, da ist der Hans aber sauer.

    ich
    ich
    Antwort auf  Jay Bear
    9 Monate her

    zrecht

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    A n z e i g e

    Ärger auf sich gezogen hat ein Betreiber eines Hotels in Schramberg-Sulgen. Weil ein DRK-Rettungswagen seine Hotel-Zufahrt blockierte, hängte der Mann dem einen Zettel an die Windschutzscheibe: „Nur weil Sie Blaulicht auf dem Dach haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich alles erlauben können.“ Ein Bild davon macht nun online die Runde, man bezeichnet das Vorgehen als „unfassbar“ und „traurig“ und ruft zu schlechten Google-Bewertungen auf. Im Gespräch mit der NRWZ erklärt der Hotelbesitzer seine Position.

    Schramberg – Sollte ein Rettungswagen (RTW) auf eine Hoteleinfahrt Rücksicht nehmen? Auch in einem Notfall? Ein solcher lag offenbar heute am Vormittag vor, neben dem RTW rückte wenig später noch ein Notarzteinsatzfahrzeug an, man parkte am Hotel. Es ging um eine in der direkten Nachbarschaft, in ihrer Wohnung verunfallte Patientin. Das machte die beteiligte Notärztin auf Instagram öffentlich:

    Die RTW-Mannschaft hat die verunfallte Patientin in der Wohnung bereits stabilisiert und uns zur Schmerzbekämpfung und als Tragehilfe nachgefordert. Unter intravenöser Schmerzmedikation, Antiemese, Ruhigstellung und Lagerung können wir sie gemeinsam unter Monitoring der Vitalparameter durch das Treppenhaus nach unten tragen. Der RTW hat beim vorliegenden Meldebild, Temperaturen knapp oberhalb des Gefrierpunktes und unter Berücksichtigung eines möglichst kurzen Trageweges strategisch günstig so nah wie möglich vor der Eingangstüre geparkt.

    Am Einsatz beteiligte Notärztin auf Instagram

    Kurz: Eile war geboten, man parkt eben rasch mal beim Hotel, so der Bericht der Ärztin. Sie erzählt weiter: „Als wir die Patientin mittels Trage in den RTW verbringen, springt uns ein Zettel auf unserer Windschutzscheibe an: „Was soll den das“, steht laut einem Foto wörtlich darauf. Und weiter: „Nur weil Sie Blaulicht auf dem Dach haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich alles erlauben können.“

    „Unverschämt“ und „egoistisch“

    Die Notärztin findet dafür klare Worte: „unverschämt“ und „egoistisch“ sei das Verhalten gegenüber Notfallpatienten.

    Vor Ort steht der Streit vor der Eskalation: „Kurz vor dem Abtransport der Patientin in die Klinik werden wir vom Urheber der Botschaft nochmals lautstark damit konfrontiert, dass ‚wir uns wohl alles erlauben, nur weil wir Blaulicht auf dem Dach haben!'“, schreibt die Notärztin. Ihr Kollege habe noch mal freundlich zu erklären versucht, dass es sich um einen Notfalleinsatz handelt und das Leben des Patienten in diesem Fall immer Vorrang habe. Das sei abgekanzelt worden mit dem Satz: „Das tut doch nichts zur Sache.“ Fazit: „Ich bin mal wieder maßlos enttäuscht von unserer Gesellschaft“, erklärt die Notärztin.

    Der Hotelbetreiber schildert gegenüber der NRWZ seine Sicht der Dinge. Zunächst bestätigt er: Ja, das sei bei ihm auf dem Gelände passiert und ja, er habe den Zettel am Rettungswagen angebracht. Denn: „Der Wagen hat ohne Grund den Hotelbetrieb massiv gestört“. Das habe er reklamieren wollen. „Die haben die Einfahrt bewusst zugestellt, obwohl viel Platz vorhanden war“, sagt er weiter. „Die Herrschaften“ hätten das dann nicht eingesehen, hätten erklärt, weil sie im Einsatz waren, könnten sie stehen, wie sie wollen.

    Zugleich hätten über den Zeitraum von einer Stunde aber mehrere Gäste das Hotel nicht mit ihrem Wagen verlassen können. „Die Hotelgäste haben sich bei mir beschwert“, gibt der Hotelier zu bedenken. Außerdem sei das schon öfter vorgekommen, dass ein DRK-Fahrzeug in der Ein- und Ausfahrt des Hotels steht und alles blockiert. Etwa ein Krankentransportwagen, der zu einer der Seniorenwohnungen nebenan fährt. „Maximal zehn Meter weiter sei dagegen genügend Platz, gebe es eine Parkbucht. Und seine Gäste könnten ungehindert passieren.

    Öffentlicher Ärger

    Dass die Sache nun öffentlich geworden ist – auf dem Zettel, den der Mann an den Rettungswagen gehängt hat, ist der Name des Hotels zu sehen und geht nun von der Instagramseite der Notärztin hinaus in die Online-Welt -, dass also die ganze Geschichte öffentlich geworden ist, die Presse anfragt, das empfindet der Hotelmanager als geschäftsschädigend, wie er der NRWZ weiter sagt.

    Der Stress geht für den Hotelbetreiber bereits los. Es gehen schlechte Bewertungen für sein Hotel auf Google ein, während diese Zeilen entstehen allein vier Rezensionen. „Leider null Respekt gegenüber Rettungskräften, also denen, die Tag und Nacht zu jeder Zeit für die Bevölkerung da sind. Besser keinen Notfall in diesem Hotel haben, da dort Parkverbot für Einsatzkräfte herrscht“, ist dort jetzt zu lesen. Und: „… bitte keinen Herzinfarkt im Hotel erleiden. Der Rettungsdienst hat dort leider Parkverbot… Stay healthy“ Oder auch: „

    Ein Hotel das Einsatzkräfte nicht leiden kann. Sollten also Bürger oder Hotelgäste einen medizinischen Notfall erleiden und Hilfe von Rettungsmittel benötigen, muss sich darauf einstellen das auf Wunsch und Anweisung des Hotels der Rettungswagen wo anders parken muss und letzlich zum Patienten laufen muss. Warum? Das Fragen sie doch bitte beim Hotel selbst an :)“

    Allen Google-Rezensionen ist gemein: Sie enden mit einem von fünf möglichen Sternen für das Hotel, der schlechtestmöglichen Bewertung. Es geht darum, seiner Reputation zu schaden. Der Beginn eines klassischen Shitstorms.

    „Woanders parken, nur ein paar Meter weiter“

    Unterdessen bittet der Hotelbetreiber um Verständnis und Rücksicht auch gegenüber seinen Belangen: „Ich muss reagieren, wenn die Leute den Bereich zustellen.“ Dass es sich um einen Rettungseinsatz mit dem Gebot der Eile für die Rettungskräfte gehandelt hat, habe er anfangs nicht wahrgenommen („die kamen ohne Signal“). Aber er bleibt auch dabei: „Die hätten woanders parken können, nur ein paar Meter weiter.“

    Hinweis: Durch ein Missverständnis gingen wir davon aus, der Einsatz habe in einem Seniorenheim stattgefunden. Das ist falsch. Es gibt dort kein solches, wie uns aufmerksame Leser berichten, sondern betreutes Seniorenwohnen. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Nachsicht.

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