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    Was wird aus Strobel?

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    SCHRAMBERG – Bisher ist noch nicht klar, wie die Ortsvorsteher-Posten in Tennenbronn und Waldmössingen zukünftig besetzt sein werden. In Waldmössingen ist seit dem Wechsel von Ortsvorsteherin Claudia Schmid auf die Stelle der Volkshochschulleiterin die Stelle unbesetzt. In Tennenbronn ist Ortsvorsteher Lutz Strobel seit Mitte Mai im Krankenstand.

    Die Mail von Ortsvorsteher Strobel ging als cc auch an die NRWZ.

    Ob Strobel nach seiner Leserbriefaffäre vom Ortschaftsrat dem Gemeinderat zur Wiederwahl vorgeschlagen wird – und ob ihn dann der Gemeinderat tatsächlich wieder wählen würde, halten Beobachter der Schramberger Lokalpolitik für unwahrscheinlich.

    Loyalitätspflicht verletzt?

    Strobel hatte, wie die NRWZ berichtete, einen äußerst kritischen Leserbrief zum Thema Schwimmbadmodernisierung einer Tennenbronnerin erhalten, diesen als „klasse“ bewertet, sich dafür bedankt, nach seinen Worten in der Mail den Leserbrief „etwas geändert“ und empfohlen, ihn an die Lokalredaktionen zu verschicken. Später hatte Strobel auf Nachfrage der NRWZ erklärt, er habe den Brief  weder gelesen noch verändert. Er sei „komplett anderer Meinung“ als die Leserbriefschreiberin. Allerdings ist dem Worddokument zu entnehmen, dass Strobel der letzte war, der die Datei geändert hat:

    Angaben zur Worddatei Leserbrief zum Freibad.

    Oberbürgermeister Thomas Herzog  erinnerte nach Bekanntwerden des Mailverkehrs daran, dass städtische Beamte „eine Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn haben“. Einen solchen Leserbrief zu redigieren und über den dienstlichen Mailaccount an die Presse zu leiten, sei „ein einmaliger Vorgang“ und „mehr als problematisch“. Bei Verstößen dieser Art ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens möglich.

    Weil sich damals auch die Fraktionssprecher sehr kritisch zu dieser Aktion Strobels geäußert haben, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass dieser, wie es eigentlich üblich wäre, vom neuen Ortschaftsrat vorgeschlagen und dann vom Gemeinderat gewählt würde.

    Wiederwahl fraglich

    „Laut Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird der Ortsvorsteher nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt“, erläutert Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager das Verfahren. Die Hauptsatzung der Stadt Schramberg bestimme: „Für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates bestellt der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat in den Stadtteilen Waldmössingen und Tennenbronn eine(n) städtischen Beamtin(en) zur(m) Ortsvorsteherin(er) ohne Stimmrecht im Ortschaftsrat.“

    Ortsvorsteher Lutz Strobel in einer Gemeinderatssitzung im Frühjahr 2019. Foto: him

    Vorgesehen sei, dass die beiden Ortschaftsräte in ihren konstituierenden Sitzungen am 8. Juli in Waldmössingen und am 9. Juli in Tennenbronn ihren Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin wählen. Die Entscheidung im Gemeinderat erfolge voraussichtlich in der Sitzung am 25. Juli, so Gorgs-Mager. Die Stelle für die Nachfolge von Ortsvorsteherin Claudia Schmid wurde ausgeschrieben, derzeit läuft das Bewerbungsverfahren.

    Sollte Ortsvorsteher Strobel nicht mehr antreten oder gewählt werden, wird auch diese Stelle ausgeschrieben werden.

    Würde Strobel nicht wieder als Ortsvorsteher arbeiten können, müsste ihn die Stadt auf einer angemessenen Position weiter beschäftigen.

     

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Ortsvorsteher Lutz Strobel in einer Gemeinderatssitzung im Frühjahr 2019. Foto: him

    Vorgesehen sei, dass die beiden Ortschaftsräte in ihren konstituierenden Sitzungen am 8. Juli in Waldmössingen und am 9. Juli in Tennenbronn ihren Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin wählen. Die Entscheidung im Gemeinderat erfolge voraussichtlich in der Sitzung am 25. Juli, so Gorgs-Mager. Die Stelle für die Nachfolge von Ortsvorsteherin Claudia Schmid wurde ausgeschrieben, derzeit läuft das Bewerbungsverfahren.

    Sollte Ortsvorsteher Strobel nicht mehr antreten oder gewählt werden, wird auch diese Stelle ausgeschrieben werden.

    Würde Strobel nicht wieder als Ortsvorsteher arbeiten können, müsste ihn die Stadt auf einer angemessenen Position weiter beschäftigen.

     

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