Moosmann hat Zoff mit Ullrich / Herzog wehrt sich gegen Überschrift

Was ist besser – ein ehrenamtlicher oder ein hauptamtlicher Ortsvorsteher?

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Der geschäftsführende Ortsvorsteher von Waldmössingen Reiner Ullrich ficht weiter mit der Stadtverwaltung, inzwischen aber hat er sich auch mit seinem Tennenbronner Amtskollegen und dem früheren Oberbürgermeister Thomas Herzog angelegt. Ein kurioser Zoff hat sich da in der Lokalpresse entwickelt.

Schramberg. Ausgangspunkt war eine Vorlage für den Waldmössinger Ortschaftsrat. Darin hat der Nachfolger von Uwe Weisser als Fachbereichsleiter Christian Birkle dargestellt, welche Arten von Ortsvorstehern es gibt: die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen. Hintergrund: Ullrich liegt seit einiger Zeit mit der Stadtverwaltung im Clinch. Das geht so weit, dass er der Oberbürgermeisterin Verfassungsbruch vorhält. Daraufhin bekommt er von Dorothee Eisenlohr erklärt, Amtsträger hätten dem Gemeinwohl zu dienen und nicht ihrem „aufgeplusterten Ego“.

Als Konsequenz hat sich Ullrich Anfang September nicht zur Wiederwahl als Ortsvorsteher gestellt, sondern will das Amt geschäftsführend weiterführen. Wenn es nach ihm geht bis zu seiner frühzeitigen Pensionierung im August 2026.

Vorlage im Ortschaftsrat

Da es aber nicht nach ihm geht, hat die Stadtverwaltung angekündigt, rasch nach einem Nachfolger für Ullrich zu suchen. In der Vorlage stellt Birkle nun dar, dass Waldmössingen auch einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher wählen könnte. Tennenbronn hat das vor vier Jahren mit Manfred Moosmann vorgemacht. Und ist damit wohl gut gefahren. Moosmann wurde jüngst einstimmig im Amt bestätigt.

In der Vorlage stellt Birkle dar, welche rechtlichen und verwaltungsinternen Dinge zu regeln wären. Ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher sollte eine hauptamtliche Verwaltungsleitung mit einer halben Stelle zur Seite gestellt bekommen, rät Birkle. Außerdem müsste die Hauptsatzung der Stadt geändert werden.

Als der Ortschaftsrat dann vergangenen Montag den Tagesordnungspunkt beriet, wies Ullrich laut „Schwarzwälder Boten“ gleich mal daraufhin, dass diese Vorlage nicht von der Ortsverwaltung, sondern auf Anregung von Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erstellt worden sei.

Der hauptamtliche Ortsvorsteher sei im Eingemeindungsvertrag von 1971 so festgelegt worden. Bei einem ehrenamtlichen Ortvorsteher müsse eine zusätzliche Person eingestellt werden, sonst würde die Ortsverwaltung einem Bürgerbüro gleichen, zitiert der Schwabo Ullrich.

„ein wenig eingeschränkt“

In Tennenbronn habe man einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher, weil sich keine Bewerber auf die Ausschreibung gefunden hätten. Diese Situation habe man in Waldmössingen ja nicht, so Ullrich „Die Stelle ist durch mich noch bis Mitte 2026 besetzt, wenn auch durch die geschäftsführende Form ein wenig eingeschränkt.“

Ullrich sei der Meinung, ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher werde die Ortschaft weniger gut vertreten als ein Hauptamtlicher, heißt es in dem Artikel.

„Es kommt auf den Amtsinhaber an“

Besonders diese Bemerkung dürfte seinen Tennenbronner Amtskollegen Moosmann mächtig gefuchst haben. Dem Schwabo diktiert er tags drauf in den Block, es stimme „so einfach nicht“, dass ohne eine Verwaltungsleitung eine Ortsverwaltung zum Bürgerbüro herabgestuft würde. Die Rechte und Pflichten eines Hauptamtlichen und eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers seien gleich.

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Ortsvorsteher Manfred Moosmann. Foto: him

Man könne auch nicht allgemein behaupten, dass eine Ortschaft durch einen hauptamtlichen Ortsvorsteher besser als durch einen ehrenamtlichen vertreten werde. Es käme „immer auf die jeweiligen Amtsinhaber an“, stellt er klar.

Moosmann widerspricht seinem Waldmössinger Kollegen in einem weiteren Punkt: Es habe in Tennenbronn sehr wohl Bewerbungen um die hauptamtliche Stelle gegeben. Diese hätten aber die Ortschaftsräte nicht ausreichend überzeugt, weshalb sie ihn als Ehrenamtlichen gewählt hätten.

Der Herzog wars

Darauf hat sie wiederum Ullrich am Samstag zu Wort gemeldet. Unter der Überschrift „Herabstufung zu Bürgerbüro war Ansicht Herzogs“ lässt sich Ullrich im Schwarzwälder Boten zitieren: Der damalige Oberbürgermeister Thomas Herzog habe 2018 ausgesagt, ohne zusätzliche Person zur Leitung der Ortsverwaltung würde diese zu einem Bürgerbüro abgestuft. Er habe diese Aussage lediglich so wiedergegeben.

Das wiederum will Herzog nicht auf sich sitzen lassen und bricht mit einem seiner Prinzipien: „Grundsätzlich kommentiere ich die aktuelle Kommunalpolitik in meiner Heimatstadt Schramberg nicht“, schreibt Herzog der Lokalredaktion des Schwarzwälder Boten. Wegen des Artikels vom Samstag sehe er sich veranlasst, davon abzuweichen.

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Oberbürgermeister a.D. Thomas Herzog. Archiv-Foto: him

„Habe mich für Hauptamtliche stark gemacht“

„Die Überschrift ‚Herabstufung zum Bürgerbüro war Ansicht Herzogs‘ erweckt beim Leser den irrigen und falschen Eindruck, ich hätte mich im Jahr 2018 für die Abschaffung des hauptamtlichen Ortsvorstehers in Waldmössingen und damit auch für die Abschaffung der Ortsverwaltung ausgesprochen.“

Dies sei nicht korrekt und entspreche auch nicht der Wahrheit, schreibt Herzog in der Mail, die der NRWZ vorliegt. Und weiter: „Das genaue Gegenteil ist der Fall: Ich habe mich im Jahr 2018 sowie auch im Rest meiner Amtszeit immer dezidiert für einen hauptamtlichen Ortsvorsteher, sowohl in Waldmössingen als auch in Tennenbronn, stark gemacht und eingesetzt.“

Der „Schwarzwäler Bote“ hatte Herzogs Stellungnahme vom Montag bis zum heutigen Mittwochmorgen noch nicht veröfffentlicht. Inzwischen ist online etwas  veröffentlicht.

Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

Das interessiert diese Woche

Der geschäftsführende Ortsvorsteher von Waldmössingen Reiner Ullrich ficht weiter mit der Stadtverwaltung, inzwischen aber hat er sich auch mit seinem Tennenbronner Amtskollegen und dem früheren Oberbürgermeister Thomas Herzog angelegt. Ein kurioser Zoff hat sich da in der Lokalpresse entwickelt.

Schramberg. Ausgangspunkt war eine Vorlage für den Waldmössinger Ortschaftsrat. Darin hat der Nachfolger von Uwe Weisser als Fachbereichsleiter Christian Birkle dargestellt, welche Arten von Ortsvorstehern es gibt: die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen. Hintergrund: Ullrich liegt seit einiger Zeit mit der Stadtverwaltung im Clinch. Das geht so weit, dass er der Oberbürgermeisterin Verfassungsbruch vorhält. Daraufhin bekommt er von Dorothee Eisenlohr erklärt, Amtsträger hätten dem Gemeinwohl zu dienen und nicht ihrem „aufgeplusterten Ego“.

Als Konsequenz hat sich Ullrich Anfang September nicht zur Wiederwahl als Ortsvorsteher gestellt, sondern will das Amt geschäftsführend weiterführen. Wenn es nach ihm geht bis zu seiner frühzeitigen Pensionierung im August 2026.

Vorlage im Ortschaftsrat

Da es aber nicht nach ihm geht, hat die Stadtverwaltung angekündigt, rasch nach einem Nachfolger für Ullrich zu suchen. In der Vorlage stellt Birkle nun dar, dass Waldmössingen auch einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher wählen könnte. Tennenbronn hat das vor vier Jahren mit Manfred Moosmann vorgemacht. Und ist damit wohl gut gefahren. Moosmann wurde jüngst einstimmig im Amt bestätigt.

In der Vorlage stellt Birkle dar, welche rechtlichen und verwaltungsinternen Dinge zu regeln wären. Ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher sollte eine hauptamtliche Verwaltungsleitung mit einer halben Stelle zur Seite gestellt bekommen, rät Birkle. Außerdem müsste die Hauptsatzung der Stadt geändert werden.

Als der Ortschaftsrat dann vergangenen Montag den Tagesordnungspunkt beriet, wies Ullrich laut „Schwarzwälder Boten“ gleich mal daraufhin, dass diese Vorlage nicht von der Ortsverwaltung, sondern auf Anregung von Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erstellt worden sei.

Der hauptamtliche Ortsvorsteher sei im Eingemeindungsvertrag von 1971 so festgelegt worden. Bei einem ehrenamtlichen Ortvorsteher müsse eine zusätzliche Person eingestellt werden, sonst würde die Ortsverwaltung einem Bürgerbüro gleichen, zitiert der Schwabo Ullrich.

„ein wenig eingeschränkt“

In Tennenbronn habe man einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher, weil sich keine Bewerber auf die Ausschreibung gefunden hätten. Diese Situation habe man in Waldmössingen ja nicht, so Ullrich „Die Stelle ist durch mich noch bis Mitte 2026 besetzt, wenn auch durch die geschäftsführende Form ein wenig eingeschränkt.“

Ullrich sei der Meinung, ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher werde die Ortschaft weniger gut vertreten als ein Hauptamtlicher, heißt es in dem Artikel.

„Es kommt auf den Amtsinhaber an“

Besonders diese Bemerkung dürfte seinen Tennenbronner Amtskollegen Moosmann mächtig gefuchst haben. Dem Schwabo diktiert er tags drauf in den Block, es stimme „so einfach nicht“, dass ohne eine Verwaltungsleitung eine Ortsverwaltung zum Bürgerbüro herabgestuft würde. Die Rechte und Pflichten eines Hauptamtlichen und eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers seien gleich.

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Ortsvorsteher Manfred Moosmann. Foto: him

Man könne auch nicht allgemein behaupten, dass eine Ortschaft durch einen hauptamtlichen Ortsvorsteher besser als durch einen ehrenamtlichen vertreten werde. Es käme „immer auf die jeweiligen Amtsinhaber an“, stellt er klar.

Moosmann widerspricht seinem Waldmössinger Kollegen in einem weiteren Punkt: Es habe in Tennenbronn sehr wohl Bewerbungen um die hauptamtliche Stelle gegeben. Diese hätten aber die Ortschaftsräte nicht ausreichend überzeugt, weshalb sie ihn als Ehrenamtlichen gewählt hätten.

Der Herzog wars

Darauf hat sie wiederum Ullrich am Samstag zu Wort gemeldet. Unter der Überschrift „Herabstufung zu Bürgerbüro war Ansicht Herzogs“ lässt sich Ullrich im Schwarzwälder Boten zitieren: Der damalige Oberbürgermeister Thomas Herzog habe 2018 ausgesagt, ohne zusätzliche Person zur Leitung der Ortsverwaltung würde diese zu einem Bürgerbüro abgestuft. Er habe diese Aussage lediglich so wiedergegeben.

Das wiederum will Herzog nicht auf sich sitzen lassen und bricht mit einem seiner Prinzipien: „Grundsätzlich kommentiere ich die aktuelle Kommunalpolitik in meiner Heimatstadt Schramberg nicht“, schreibt Herzog der Lokalredaktion des Schwarzwälder Boten. Wegen des Artikels vom Samstag sehe er sich veranlasst, davon abzuweichen.

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Oberbürgermeister a.D. Thomas Herzog. Archiv-Foto: him

„Habe mich für Hauptamtliche stark gemacht“

„Die Überschrift ‚Herabstufung zum Bürgerbüro war Ansicht Herzogs‘ erweckt beim Leser den irrigen und falschen Eindruck, ich hätte mich im Jahr 2018 für die Abschaffung des hauptamtlichen Ortsvorstehers in Waldmössingen und damit auch für die Abschaffung der Ortsverwaltung ausgesprochen.“

Dies sei nicht korrekt und entspreche auch nicht der Wahrheit, schreibt Herzog in der Mail, die der NRWZ vorliegt. Und weiter: „Das genaue Gegenteil ist der Fall: Ich habe mich im Jahr 2018 sowie auch im Rest meiner Amtszeit immer dezidiert für einen hauptamtlichen Ortsvorsteher, sowohl in Waldmössingen als auch in Tennenbronn, stark gemacht und eingesetzt.“

Der „Schwarzwäler Bote“ hatte Herzogs Stellungnahme vom Montag bis zum heutigen Mittwochmorgen noch nicht veröfffentlicht. Inzwischen ist online etwas  veröffentlicht.

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