„Waldruh“ bei Falkensteiner Kapelle bekommt eigene Friedhofssatzung
Bestehende Friedhofsordnung wird überarbeitet

Die städtische Friedhofsordnung galt bisher für alle Friedhöfe in Schramberg. Nun hat die Verwaltung vorgeschlagen, für den geplanten Bestattungswald an der Falkensteiner Kapelle eine eigene Satzung zu erlassen. Außerdem möchte die Verwaltung die bestehende Friedhofssatzung überarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat dem Rat die Satzungsänderung einstimmig empfohlen.
Schramberg. Alexander Mönch, bei der Stadt zuständig unter anderem für die Friedhöfe, erläuterte, man wolle eine eigene Satzung für den Bestattungswald ausstellen, da dann Änderungen leichter möglich seien, würde sich im Betrieb herausstellen, dass man die Satzung anpassen sollte. In dieser Satzung sind auch die Bestattungsgebühren integriert.
Bei der allgemeinen Friedhofsordnung gehe es „um redaktionelle Änderungen bei der Grabräumung und den Umgang mit ungepflegten Gräbern“, so Mönch.

Bestattungswald nahe bei der Stadt
Der neue Bestattungswald werde insgesamt fünf bis sechs Hektar umfassen und in mehreren Abschnitten umgesetzt.
Die Bäume im Talstadtfriedhof seien schon stark belegt. Familienbäume nicht mehr verfügbar. Auch liege der neue Bestattungswald „nahe bei uns“. Die Preise lägen hierzu zwischen 500 und 12.000 Euro für Gräber. Auch einen „Engelsbaum“ soll es geben für zu früh verstorbene Kinder. Dort werde die Bestattung kostenlos sein.
„Verwaltungshelfender Betreiber“ werde die Forstverwaltung Graf von Bissingen sein. Die Stadt werde in erster Linie die Kasse führen, erläuterte Mönch.

Die AUT-Mitglieder nahmen den Bericht zur Kenntnis. Die Ordnungsänderung empfahlen sie einstimmig. Bei der Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh votierte Mirko Witkowski (SPD-Buntspecht) dagegen. Die Ortschaftsräte hatten die Satzungsänderungen bereits vorberaten. Am Donnerstag wird der Gemeinderat abschließend entscheiden.