Lärmaktionsplan wird vorberaten

Waldmössingen: Ortschaftsrat wählt Ortsvorsteher – oder vielleicht auch nicht?

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Die Sommerpause ist vorbei. Am Montagabend wird der Waldmössinger Ortschaftsrat zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammenkommen. Wichtiges Thema: Die Wahl des hauptamtlichen Ortvorstehers. Aber auch der Lärmaktionsplan steht auf der Tagesordnung.

Schramberg-Waldmössingen. Der bisherige Ortsvorsteher Reiner Ullrich ist seit 1. April 2021 in Waldmössingen im Amt. Seine Amtszeit endet mit der des Ortschaftsrats. Er muss vom Ortschaftsrat und vom Gemeinderat wiedergewählt werden. „Bei der Wahl des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat gleichgewichtig zusammen“, bestimmt die Gemeindeordnung.

Im Vorfeld der Sitzung hat Ullrich noch nicht erklärt, dass er zur Widerwahl antreten werde. Vielmehr heißt es in der – von ihm verfassten – Vorlage für den Ortschaftsrat: „Herr Stadtamtsrat Ullrich wird in der Sitzung eine Erklärung über seine Bereitschaft, die Funktion des Ortsvorstehers weiterzuführen, abgeben.“

Knatsch in der Verwaltung

Ullrich gilt im Ortschaftsrat, im Gemeinderat und in der Verwaltung als exzellenter Kenner der Verwaltungsvorschriften. Das führt aber auch zu heftigen Streitigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung – bis hin zu Ullrichs Vorwurf im März, Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr handle verfassungswidrig.

Eisenlohr konterte, Ämter wie Ortvorsteher oder Oberbürgermeisterin seien nicht „zum Aufplustern des eigenen Egos oder zum Rechthaben da“. Vielmehr solle man seine Kraft zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Dieser Konflikt war öffentlich geworden. Was sonst noch alles hinter verschlossenen Türen an Gift und Galle gespuckt wird, lässt sich aber erahnen.

Ullrichs Erklärung wird also spannend.

Foto: him

Lärmaktionsplan: Tempo 30 erst nach dem Fahrplanwechsel

Ebenfalls spannend wird die Beratung über den Lärmaktionsplan, der Ende September dann vom Gemeinderat beschlossen werden soll. Ein Fachbüro hatte den Plan auf Gemeinderatsbeschluss hin erarbeitet. An Hand von Verkehrszählungen und Berechnungen haben die Experten festgelegt, an welchen Straßen im Stadtgebiet der Lärm die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet.

Sie haben außerdem Vorschläge gemacht, wie dieser Lärm gemindert werden kann. Das Ergebnis in Kürze: in weiten Teilen der Talstadt wird Tempo 30 angeordnet werden müssen. Auch in Sulgen von der Heiligenbronner Straße bis zur Hardtstraße wird Tempo 30 ganztags kommen müssen.

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Lärmbelastung entlang der B 462. Grafik Stadt Schramberg.

Im Waldmössingen, Heiligenbronn und Tennenbronn werde an den Durchgangsstraßen Tempo 30 nachts teils zwingend, teils zu erwägen sein. Grundlage für den Lärmaktionsplan ist eine EU-Richtlinie, die Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Menschen zwingend vorschreibt.

Die Stadt hatte den Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt. Daraufhin seien 16 Stellunghamen eingegangen, berichtet Stadtplanerin Veronika Schneider in ihrer Vorlage.

Aichhalder Loch als Knackpunkt

Drei Stellungnahmen beteiligter Träger öffentlicher Belange mussten „einer weitreichenderen Prüfung unterzogen“ werden, nämlich die aus Schiltach, Aichhalden und von der Untere Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Rottweil.

„Alle drei Stellungnahmen verwiesen auf das Aichhalder Loch und die dort künftig gegebenenfalls eintretende Verkehrsverlagerung durch die Einführung von Tempo 30 auf der B 462 in der Schramberger Talstadt.“

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Auf der engen Straße im Aichhalder Loch kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen wie hier im April 2018. Archiv-Foto: him

Ende Juli habe es dazu eine Besprechung mit den Bürgermeistern und einem Vertreter des Landratsamts mit Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr sowie dem Beratungsbüro gegeben. Man habe überlegt, wie die mögliche Verkehrsverlagerung ins Aichhalder Loch verhindert werden könnte. Für ein Tempolimit dort fehle die Rechtsgrundlage. Nun soll ein Sicherheitsaudit erstellt werden. Dann könnte es doch zu einem Tempolimit kommen.

Erst die Fahrpläne, dann die Schilder

Als nächster Schritt würde die Stadt nach der Verabschiedung des Lärmaktionsplans mit den Betreibern des ÖPNV spreche, um sicher zu stellen, „dass die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen frühzeitig in die Taktung integriert und die neuen Fahrpläne entsprechend angepasst werden können“, so Schneider.

Erst wenn die neuen, angepassten Fahrpläne gültig seien, werde Tempo 30 auf den entsprechenden Streckenabschnitten ausgewiesen. Fahrplanwechsel ist üblicherweise Mitte Dezember.

Das interessiert diese Woche



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Die Sommerpause ist vorbei. Am Montagabend wird der Waldmössinger Ortschaftsrat zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammenkommen. Wichtiges Thema: Die Wahl des hauptamtlichen Ortvorstehers. Aber auch der Lärmaktionsplan steht auf der Tagesordnung.

Schramberg-Waldmössingen. Der bisherige Ortsvorsteher Reiner Ullrich ist seit 1. April 2021 in Waldmössingen im Amt. Seine Amtszeit endet mit der des Ortschaftsrats. Er muss vom Ortschaftsrat und vom Gemeinderat wiedergewählt werden. „Bei der Wahl des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat gleichgewichtig zusammen“, bestimmt die Gemeindeordnung.

Im Vorfeld der Sitzung hat Ullrich noch nicht erklärt, dass er zur Widerwahl antreten werde. Vielmehr heißt es in der – von ihm verfassten – Vorlage für den Ortschaftsrat: „Herr Stadtamtsrat Ullrich wird in der Sitzung eine Erklärung über seine Bereitschaft, die Funktion des Ortsvorstehers weiterzuführen, abgeben.“

Knatsch in der Verwaltung

Ullrich gilt im Ortschaftsrat, im Gemeinderat und in der Verwaltung als exzellenter Kenner der Verwaltungsvorschriften. Das führt aber auch zu heftigen Streitigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung – bis hin zu Ullrichs Vorwurf im März, Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr handle verfassungswidrig.

Eisenlohr konterte, Ämter wie Ortvorsteher oder Oberbürgermeisterin seien nicht „zum Aufplustern des eigenen Egos oder zum Rechthaben da“. Vielmehr solle man seine Kraft zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Dieser Konflikt war öffentlich geworden. Was sonst noch alles hinter verschlossenen Türen an Gift und Galle gespuckt wird, lässt sich aber erahnen.

Ullrichs Erklärung wird also spannend.

Foto: him

Lärmaktionsplan: Tempo 30 erst nach dem Fahrplanwechsel

Ebenfalls spannend wird die Beratung über den Lärmaktionsplan, der Ende September dann vom Gemeinderat beschlossen werden soll. Ein Fachbüro hatte den Plan auf Gemeinderatsbeschluss hin erarbeitet. An Hand von Verkehrszählungen und Berechnungen haben die Experten festgelegt, an welchen Straßen im Stadtgebiet der Lärm die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet.

Sie haben außerdem Vorschläge gemacht, wie dieser Lärm gemindert werden kann. Das Ergebnis in Kürze: in weiten Teilen der Talstadt wird Tempo 30 angeordnet werden müssen. Auch in Sulgen von der Heiligenbronner Straße bis zur Hardtstraße wird Tempo 30 ganztags kommen müssen.

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Lärmbelastung entlang der B 462. Grafik Stadt Schramberg.

Im Waldmössingen, Heiligenbronn und Tennenbronn werde an den Durchgangsstraßen Tempo 30 nachts teils zwingend, teils zu erwägen sein. Grundlage für den Lärmaktionsplan ist eine EU-Richtlinie, die Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Menschen zwingend vorschreibt.

Die Stadt hatte den Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt. Daraufhin seien 16 Stellunghamen eingegangen, berichtet Stadtplanerin Veronika Schneider in ihrer Vorlage.

Aichhalder Loch als Knackpunkt

Drei Stellungnahmen beteiligter Träger öffentlicher Belange mussten „einer weitreichenderen Prüfung unterzogen“ werden, nämlich die aus Schiltach, Aichhalden und von der Untere Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Rottweil.

„Alle drei Stellungnahmen verwiesen auf das Aichhalder Loch und die dort künftig gegebenenfalls eintretende Verkehrsverlagerung durch die Einführung von Tempo 30 auf der B 462 in der Schramberger Talstadt.“

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Auf der engen Straße im Aichhalder Loch kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen wie hier im April 2018. Archiv-Foto: him

Ende Juli habe es dazu eine Besprechung mit den Bürgermeistern und einem Vertreter des Landratsamts mit Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr sowie dem Beratungsbüro gegeben. Man habe überlegt, wie die mögliche Verkehrsverlagerung ins Aichhalder Loch verhindert werden könnte. Für ein Tempolimit dort fehle die Rechtsgrundlage. Nun soll ein Sicherheitsaudit erstellt werden. Dann könnte es doch zu einem Tempolimit kommen.

Erst die Fahrpläne, dann die Schilder

Als nächster Schritt würde die Stadt nach der Verabschiedung des Lärmaktionsplans mit den Betreibern des ÖPNV spreche, um sicher zu stellen, „dass die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen frühzeitig in die Taktung integriert und die neuen Fahrpläne entsprechend angepasst werden können“, so Schneider.

Erst wenn die neuen, angepassten Fahrpläne gültig seien, werde Tempo 30 auf den entsprechenden Streckenabschnitten ausgewiesen. Fahrplanwechsel ist üblicherweise Mitte Dezember.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.