back to top
...
    NRWZ.deSchrambergWaldmössingen: Keine Wahl des Ortsvorstehers 

    Ortschaftsrat hat sich konstituiert

    Waldmössingen: Keine Wahl des Ortsvorstehers 

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Anders als vorgesehen gab es am Montagabend keine Wahl des Ortsvorstehers im Waldmössinger Ortschaftsrat.  Der bis zur heutigen Sitzung amtierende Ortsvorsteher Reiner Ullrich hat in der Sitzung erklärt, er stehe nicht für das Amt zur Verfügung, werde es aber „geschäftsführend“ weiterführen.

    Schramberg-Waldmössingen.  Das klingt gaga, ist aber offenbar möglich. Ullrich erklärte, dass hauptamtliche Ortsvorsteher für fünf Jahre gewählt würden. Im August 2026 werde er 63 Jahre alt und wolle dann aus dem Amt ausscheiden. Er sehe es als „sehr problematisch“ an, für fünf Jahre gewählt zu werden, aber nur einen Teil der Amtszeit auszuüben.

    Daher habe er am Wochenende entschieden, für das Amt nicht zur Verfügung zu stehen. Nach Paragraf 71 und  Paragraf 42 Absatz 5 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werde er aber das Amt des Ortsvorstehers „geschäftsführend fortführen“, kündigte er den überraschten neu gewählten Ortschaftsräten an.

    Die beiden genannten Paragrafen regeln die Wahl und Befugnisse eines Ortsvorstehers (Paragraf 71) und die Rechtstellung des Bürgermeisters (Paragraf 42). Im Absatz 5 heißt es: „Der Bürgermeister führt nach Freiwerden seiner Stelle die Geschäfte bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters weiter; sein Dienstverhältnis besteht so lange weiter.“

    Wie der Ortschaftsrat und der Gemeinderat mit dieser Situation umgehen werden, ist offen. Der Rat könnte die Stelle auch neu ausschreiben und mit einem anderen Bewerber oder Bewerberin besetzen. Allerdings müsste die Stadt dann eine angemessene andere Stelle für den Stadtamtmann Ullrich finden.

    Neuer Ortschaftsrat hat sich konstituiert

    Zu Beginn der Sitzung hatte Ullrich die neun ausgeschiedenen Ortschaftsräte verabschiedet. Dabei habe Ullrich ausführlich die verschiedenen Themen im Stadtteil Waldmössingen der letzten 20 Jahre erörtert. Danach hat sich der neue Ortschaftsrat konstituiert.

    Als erster Stellvertreter des Ortsvorstehers hat das Gremium Adrian Schmid mit zehn Ja-Stimmen  bei einer Enthaltung von ihm selbst gewählt. Genauso wählte der Ortschaftsrat Max Keller zum zweiter Stellvertreter des Ortsvorstehers.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Anders als vorgesehen gab es am Montagabend keine Wahl des Ortsvorstehers im Waldmössinger Ortschaftsrat.  Der bis zur heutigen Sitzung amtierende Ortsvorsteher Reiner Ullrich hat in der Sitzung erklärt, er stehe nicht für das Amt zur Verfügung, werde es aber „geschäftsführend“ weiterführen.

    Schramberg-Waldmössingen.  Das klingt gaga, ist aber offenbar möglich. Ullrich erklärte, dass hauptamtliche Ortsvorsteher für fünf Jahre gewählt würden. Im August 2026 werde er 63 Jahre alt und wolle dann aus dem Amt ausscheiden. Er sehe es als „sehr problematisch“ an, für fünf Jahre gewählt zu werden, aber nur einen Teil der Amtszeit auszuüben.

    Daher habe er am Wochenende entschieden, für das Amt nicht zur Verfügung zu stehen. Nach Paragraf 71 und  Paragraf 42 Absatz 5 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werde er aber das Amt des Ortsvorstehers „geschäftsführend fortführen“, kündigte er den überraschten neu gewählten Ortschaftsräten an.

    Die beiden genannten Paragrafen regeln die Wahl und Befugnisse eines Ortsvorstehers (Paragraf 71) und die Rechtstellung des Bürgermeisters (Paragraf 42). Im Absatz 5 heißt es: „Der Bürgermeister führt nach Freiwerden seiner Stelle die Geschäfte bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters weiter; sein Dienstverhältnis besteht so lange weiter.“

    Wie der Ortschaftsrat und der Gemeinderat mit dieser Situation umgehen werden, ist offen. Der Rat könnte die Stelle auch neu ausschreiben und mit einem anderen Bewerber oder Bewerberin besetzen. Allerdings müsste die Stadt dann eine angemessene andere Stelle für den Stadtamtmann Ullrich finden.

    Neuer Ortschaftsrat hat sich konstituiert

    Zu Beginn der Sitzung hatte Ullrich die neun ausgeschiedenen Ortschaftsräte verabschiedet. Dabei habe Ullrich ausführlich die verschiedenen Themen im Stadtteil Waldmössingen der letzten 20 Jahre erörtert. Danach hat sich der neue Ortschaftsrat konstituiert.

    Als erster Stellvertreter des Ortsvorstehers hat das Gremium Adrian Schmid mit zehn Ja-Stimmen  bei einer Enthaltung von ihm selbst gewählt. Genauso wählte der Ortschaftsrat Max Keller zum zweiter Stellvertreter des Ortsvorstehers.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]