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    Viereinhalb Monate für Volksverhetzung und „Ar…loch“

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    „Sie hätten es eigentlich besser wissen müssen“, sagte die Richterin. Sie hatte den 51-jährigen Schramberger gerade zu viereinhalb Monaten Freiheitsstrafe verdonnert. Auf Bewährung. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

    Mit einstündiger Verspätung hatte die Verhandlung am Amtsgericht Oberndorf begonnen. Als die Sache nämlich aufgerufen wurde, waren zwar alle Beteiligten da – bloß der Angeklagte nicht. Er kam dann doch, abgeholt und nach Oberndorf gebracht von der Polizei.

    „Es wird nicht mehr vorkommen“

    „Ich habe gedacht, es sei morgen“, entschuldigte sich der Frührentner. Und dann entschuldigte er sich mehrfach bei den Beteiligten, vor allem dem Busfahrer, den er mit „Arschloch“ tituliert hatte. Und versprach: „Es wird nicht mehr vorkommen.“

    Er hatte durchaus Grund zu diesem Versprechen: Vor sechs Jahren hatte er, zusammen mit einem Bekannten, einer Gruppe ausländischer Menschen auf dem Schramberger Rathausvorplatz den Hitlergruß gezeigt, „Sieg heil“ gerufen und „Ausländer raus“. Mit eineinhalb Promille Alkohol im Blut. Eine Bewährungsstrafe hatte der Mann schon damals kassiert – und seither weist das zuvor reichlich gefüllte Vorstrafenverzeichnis des ausländischen Staatsangehörigen keine Einträge mehr aus.

    Getorkelt

    Alkohol – auch diesmal hatte er eine unrühmliche Rolle gespielt. Wie die Anklage vortrug und der Angeklagte gestand, fielen an diesem Tag im Dezember auf dem Sulgen Sprüche wie „Juden raus“ und „Scheiß-Muselmänner“. Das hatte er vorbeifahrenden Autofahrern nachgerufen – er wollte wohl in die Talstadt trampen, und keiner hielt. Außer dem Busfahrer, der wegen des Mannes anhalten musste. „Er hat getorkelt“, erinnerten sich der Fahrer und ein weiterer Zeuge an den Zustand des Angeklagten. Im Anschluss daran fiel die Beleidigung.

    Der Angeklagte bestätigte, dass er (nicht nur) an diesem Tag alkoholisch beeinflusst war – „ich muss da einen dummen Kopf gehabt haben“, sagte er. Bis zu zehn Bier am Tag habe er damals getrunken, meist vier bis fünf, sagte er, „ab und zu ein Schnäpsle“. Aber seit zwei Monaten habe er das Problem im Griff, er trinke nur noch Spezi und Cappuccino. Der gelernte Gas- und Wasserinstallateur arbeitet seit 15 Jahren nicht mehr, er betreut seit dem Tod des Vaters seine inzwischen 86-jährige Mutter.

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit

    Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Richterin wertete die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den Alkohol strafmildernd, und verhängte eine kürzere Freiheitsstrafe mit Bewährung. In dieser Zeit muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und wird einem Bewährungshelfer unterstellt. „Lassen Sie sich das als Warnung dienen!“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg. Immerhin hatte er in der Vergangenheit zwei Mal Bewährungsstrafen erhalten und sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen.

    Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Das interessiert diese Woche

    „Sie hätten es eigentlich besser wissen müssen“, sagte die Richterin. Sie hatte den 51-jährigen Schramberger gerade zu viereinhalb Monaten Freiheitsstrafe verdonnert. Auf Bewährung. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

    Mit einstündiger Verspätung hatte die Verhandlung am Amtsgericht Oberndorf begonnen. Als die Sache nämlich aufgerufen wurde, waren zwar alle Beteiligten da – bloß der Angeklagte nicht. Er kam dann doch, abgeholt und nach Oberndorf gebracht von der Polizei.

    „Es wird nicht mehr vorkommen“

    „Ich habe gedacht, es sei morgen“, entschuldigte sich der Frührentner. Und dann entschuldigte er sich mehrfach bei den Beteiligten, vor allem dem Busfahrer, den er mit „Arschloch“ tituliert hatte. Und versprach: „Es wird nicht mehr vorkommen.“

    Er hatte durchaus Grund zu diesem Versprechen: Vor sechs Jahren hatte er, zusammen mit einem Bekannten, einer Gruppe ausländischer Menschen auf dem Schramberger Rathausvorplatz den Hitlergruß gezeigt, „Sieg heil“ gerufen und „Ausländer raus“. Mit eineinhalb Promille Alkohol im Blut. Eine Bewährungsstrafe hatte der Mann schon damals kassiert – und seither weist das zuvor reichlich gefüllte Vorstrafenverzeichnis des ausländischen Staatsangehörigen keine Einträge mehr aus.

    Getorkelt

    Alkohol – auch diesmal hatte er eine unrühmliche Rolle gespielt. Wie die Anklage vortrug und der Angeklagte gestand, fielen an diesem Tag im Dezember auf dem Sulgen Sprüche wie „Juden raus“ und „Scheiß-Muselmänner“. Das hatte er vorbeifahrenden Autofahrern nachgerufen – er wollte wohl in die Talstadt trampen, und keiner hielt. Außer dem Busfahrer, der wegen des Mannes anhalten musste. „Er hat getorkelt“, erinnerten sich der Fahrer und ein weiterer Zeuge an den Zustand des Angeklagten. Im Anschluss daran fiel die Beleidigung.

    Der Angeklagte bestätigte, dass er (nicht nur) an diesem Tag alkoholisch beeinflusst war – „ich muss da einen dummen Kopf gehabt haben“, sagte er. Bis zu zehn Bier am Tag habe er damals getrunken, meist vier bis fünf, sagte er, „ab und zu ein Schnäpsle“. Aber seit zwei Monaten habe er das Problem im Griff, er trinke nur noch Spezi und Cappuccino. Der gelernte Gas- und Wasserinstallateur arbeitet seit 15 Jahren nicht mehr, er betreut seit dem Tod des Vaters seine inzwischen 86-jährige Mutter.

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit

    Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Richterin wertete die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den Alkohol strafmildernd, und verhängte eine kürzere Freiheitsstrafe mit Bewährung. In dieser Zeit muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und wird einem Bewährungshelfer unterstellt. „Lassen Sie sich das als Warnung dienen!“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg. Immerhin hatte er in der Vergangenheit zwei Mal Bewährungsstrafen erhalten und sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen.

    Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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