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    Verwirrung um Grundstück für die neue Tennenbronner Halle

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    Schramberg-Tennenbronn (wit). Einigen Wirbel hat es am Freitagnachmittag um den Vertragsabschluss für ein Grundstück am Dorfweiher in Tennenbronn gegeben. Ohne dieses Grundstück kann dort die geplante Halle nicht gebaut werden.

    Am Freitag um 14.48 Uhr informierte Wilhelm Brettle in einer Pressemitteilung, dass Ortsvorsteher Lutz Strobel die Verhandlungen endgültig abgebrochen habe. Wilhelm Brettle gehört zur Erbengemeinschaft, der das fragliche Grundstück gehört.

    Wilhelm Brettle schreibt: „Gescheitert ist das 5,5 Millionen Projekt an wenigen tausend Euro. Der Ortschaftsrat wollte die nötigen zusätzlichen 15 000 Euro für den Kauf des fehlenden Flurstückes nicht bewilligen.“ Und weiter: „Um die Planungen für die Neue Sport- und Festhalle am Dorfweiher verwirklichen zu können fehlte der Gemeinde noch ein im Privatbesitz befindliches rund 8000 Quadratmeter großes Grundstück.“

    Wie es in der Pressemitteilung der Familie heißt, ging es bei den vermeintlich gescheiterten Verhandlungen einzig und alleine um den Quadratmeterpreis. Im Jahr 2016 habe es der Ortsverwaltung ein Angebot von 15 Euro pro Quadratmeter gegeben. Dies war der Besitzerfamilie zu wenig, da es damals in Tennenbronn kein Bauland für unter 30 Euro pro Quadratmeter gegeben habe. Mit dem neuen Ortsvorsteher Lutz Strobel habe man sich „im Februar 2018 unproblematisch auf 20 Euro pro Quadratmeter geeinigt“.

    Weiter schreibt Wilhelm Brettle: „Der Ortschaftsrat ging in Klausur und ‚kassierte‘ nach den Worten von Herrn Strobel die Einigung.“ Laut der der Pressemitteilung soll Strobel auf Nachfrage gesagt haben: „Mit diesem Ortschaftsrat sei das nicht zu machen.“

    In einem Schreiben von Lutz Strobel an Wilhelm Brettle, das der NRWZ-Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie haben den Notartermin am 16.05.2018 abgesagt. Damit kommt nun der OR-Beschluss zum Tragen, dass wir hiermit sofort die Verhandlungen zum Erwerb des Flst. Nr. 499 Tennenbronn abbrechen. Wir haben Ihnen noch eine Entschädigung von 10 000 Euro angeboten, zum Preis von 120 000 Euro. Wir werden nun aufgrund der Absage des Notartermins, die Pläne unseres Fachbereichs Umwelt und Technik sofort angehen, den Standort der jetzigen Sport- und Festhalle und das ‚Krone-Areal‘ zu überplanen. Wir werden in keine weiteren Verhandlungen mit Ihnen mehr eintreten.“

    Genau dieses Schreiben wiederum hat offensichtlich nochmal Bewegung in die Sache gebracht, wie Oberbürgermeister Thomas Herzog auf Anfrage der NRWZ informierte. Von der Erbengemeinschaft kam dann am Mittwochmorgen schriftlich die Bestätigung, dass der Notartermin nun doch stattfinden könne. Seitens der Stadt wurde unterschrieben, anstelle der Erbengemeinschaft, von der aufgrund der Entfernung niemand dabei sein konnte, unterschrieb die damit beauftragte Mitarbeiterin des Notariats. Damit gibt es aktuell einen „schwebend unwirksamen notariellen Kaufvertrag“ für das Grundstück, der wirksam wird, sobald ihn die Erbengemeinschaft genehmigt hat.

    Eine Rückfrage bei Wilhelm Brettle macht dann aber deutlich, dass die Erbengemeinschaft den stattgefundenen Notartermin als Startpunkt für weitere Verhandlungen mit der Stadt Schramberg sieht. Die 130 000 Euro, wie sie im nun vorliegenden notariellen Vertrag stehen, sind für Brettle eine „erzwungene Einigkeit“. Für ihn ist das jedenfalls noch nicht das Endergebnis: „Wir wollen weiterverhandeln.“ Die Preisvorstellung der Erbengemeinschaft liegt bei 145 000 Euro.

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    Genau dieses Schreiben wiederum hat offensichtlich nochmal Bewegung in die Sache gebracht, wie Oberbürgermeister Thomas Herzog auf Anfrage der NRWZ informierte. Von der Erbengemeinschaft kam dann am Mittwochmorgen schriftlich die Bestätigung, dass der Notartermin nun doch stattfinden könne. Seitens der Stadt wurde unterschrieben, anstelle der Erbengemeinschaft, von der aufgrund der Entfernung niemand dabei sein konnte, unterschrieb die damit beauftragte Mitarbeiterin des Notariats. Damit gibt es aktuell einen „schwebend unwirksamen notariellen Kaufvertrag“ für das Grundstück, der wirksam wird, sobald ihn die Erbengemeinschaft genehmigt hat.

    Eine Rückfrage bei Wilhelm Brettle macht dann aber deutlich, dass die Erbengemeinschaft den stattgefundenen Notartermin als Startpunkt für weitere Verhandlungen mit der Stadt Schramberg sieht. Die 130 000 Euro, wie sie im nun vorliegenden notariellen Vertrag stehen, sind für Brettle eine „erzwungene Einigkeit“. Für ihn ist das jedenfalls noch nicht das Endergebnis: „Wir wollen weiterverhandeln.“ Die Preisvorstellung der Erbengemeinschaft liegt bei 145 000 Euro.

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