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    Verwaltungsgebühren werden gerechter

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    Was kostet es, eine Meldebescheinigung ausstellen zu lassen oder ein verlorenes Fahrrad abzuholen? In der städtischen Gebührenordnung steht es. Bisher hatten sich die Städte und Gemeinden meist an eine landesweite Verwaltungsgebührenordnung gehalten, ohne selbst zu kalkulieren, was  eine kostendeckende Gebühr wäre.

    Kostendeckende Gebühren müssten die Verwaltungen aber eigentlich verlangen, das hat schon vor gut zwei Jahrzehnten der Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie Fachbereichsleiter Peter Weisser im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert hat. 2005 habe der Landtag dann die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die Gebühren so zu kalkulieren, dass sie alle Kosten umfassen. „Das wird erstmals eine rechtsgültige Satzung, die Sie nun beschließen“, so Weisser. Konkreter Anlass, die Gebühren kalkulieren zu lassen, war der Beschluss des Gemeinderats im Jahr 2016 zu prüfen, wo sich Einnahmeverbesserungen für den städtischen Haushalt erzielen lassen.

    Aufwändiger Prozess

    Norbert Kranz vom mit den Berechnungen beauftragten Büro Heyder und Partner erläuterte den komplizierten Rechenprozess: Für alle Mitarbeiter der Verwaltung, die an gebührenrelevanten Aufgaben beteiligt sind, habe man berechnet, welche Kosten je Stunde sie verursachen. Darin stecken die Lohnkosten, die Kosten fürs Büro, die Kosten für Abschreibungen, die Gemeinkosten. Dann habe man nach einer Umfrage die Bearbeitungszeiten ermittelt und sei so auf die Gebühren gekommen.

    Allerdings gibt es auch Verwaltungsaufgaben, die von Fall zu Fall ganz unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Eine Baugenehmigung für eine Garage oder ein Mehrfamilienhaus beispielsweise. Da gibt es nun Rahmengebühren, die sich am Zeitaufwand orientieren.

    Keine großen Unterschiede zwischen den Kommunen bei den Gebühren, hier am Beispiel Gaststätten-Gestattungen. Foto: him

    Beim Vergleich der in Schramberg ermittelten Gebühren habe man „keine großen Unterschiede“ zu Kommunen im Umland festgestellt, so Kranz. Ausnahme sind die Baugenehmigungen, da lägen andere Kommunen deutlich unter denen in Schramberg.

    Josef Günter (SPD-Buntspecht) fragte, weshalb so viele neue Gebühren in der Gebührenordnung auftauchten. Manche, wie beim Waffenrecht, seien bisher in einer anderen Ordnung zu finden gewesen, so Weisser. Auch seien neue Tatbestände hinzu gekommen, etwa Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

    Mehreinnahmen eher fraglich

    Auf die Frage, ob die Verwaltung denn mit Mehreinnahmen rechne, meinte Kranz, das lasse sich nicht seriös vorhersagen. In einem Jahr mit vielen Baugenehmigungen könnten die Einnahmen steigen. Weisser rechnet mit etwa 20.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr bei den Baugenehmigungen, gleichzeitig gebe es aber bei den Gaststättengenehmigungen weniger Einnahmen.

    Für die Meldebescheinigung aus unserem Beispiel gab es bisher noch gar keine Gebühr. Nach der Neukalkulation dauert die Bearbeitung fünf Minuten, bei einem durchschnittlichen Stundensatz der Mitarbeiterinnen von 54,56 Euro käme man auf, 4,55 Euro, abgerundet soll sie 4,50 Euro kosten. Und das verlorene Fahrrad? Dafür  musste man bisher 15 Euro berappen, die Kalkulation der Fachleute ergab echte Kosten in Höhe von 23,69 Euro, die Verwaltung rundet auf 20 Euro ab. Bei einer Enthaltung empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, die neue Gebührensatzung zu verabschieden.

     

     

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Was kostet es, eine Meldebescheinigung ausstellen zu lassen oder ein verlorenes Fahrrad abzuholen? In der städtischen Gebührenordnung steht es. Bisher hatten sich die Städte und Gemeinden meist an eine landesweite Verwaltungsgebührenordnung gehalten, ohne selbst zu kalkulieren, was  eine kostendeckende Gebühr wäre.

    Kostendeckende Gebühren müssten die Verwaltungen aber eigentlich verlangen, das hat schon vor gut zwei Jahrzehnten der Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie Fachbereichsleiter Peter Weisser im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert hat. 2005 habe der Landtag dann die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die Gebühren so zu kalkulieren, dass sie alle Kosten umfassen. „Das wird erstmals eine rechtsgültige Satzung, die Sie nun beschließen“, so Weisser. Konkreter Anlass, die Gebühren kalkulieren zu lassen, war der Beschluss des Gemeinderats im Jahr 2016 zu prüfen, wo sich Einnahmeverbesserungen für den städtischen Haushalt erzielen lassen.

    Aufwändiger Prozess

    Norbert Kranz vom mit den Berechnungen beauftragten Büro Heyder und Partner erläuterte den komplizierten Rechenprozess: Für alle Mitarbeiter der Verwaltung, die an gebührenrelevanten Aufgaben beteiligt sind, habe man berechnet, welche Kosten je Stunde sie verursachen. Darin stecken die Lohnkosten, die Kosten fürs Büro, die Kosten für Abschreibungen, die Gemeinkosten. Dann habe man nach einer Umfrage die Bearbeitungszeiten ermittelt und sei so auf die Gebühren gekommen.

    Allerdings gibt es auch Verwaltungsaufgaben, die von Fall zu Fall ganz unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Eine Baugenehmigung für eine Garage oder ein Mehrfamilienhaus beispielsweise. Da gibt es nun Rahmengebühren, die sich am Zeitaufwand orientieren.

    Keine großen Unterschiede zwischen den Kommunen bei den Gebühren, hier am Beispiel Gaststätten-Gestattungen. Foto: him

    Beim Vergleich der in Schramberg ermittelten Gebühren habe man „keine großen Unterschiede“ zu Kommunen im Umland festgestellt, so Kranz. Ausnahme sind die Baugenehmigungen, da lägen andere Kommunen deutlich unter denen in Schramberg.

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    Mehreinnahmen eher fraglich

    Auf die Frage, ob die Verwaltung denn mit Mehreinnahmen rechne, meinte Kranz, das lasse sich nicht seriös vorhersagen. In einem Jahr mit vielen Baugenehmigungen könnten die Einnahmen steigen. Weisser rechnet mit etwa 20.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr bei den Baugenehmigungen, gleichzeitig gebe es aber bei den Gaststättengenehmigungen weniger Einnahmen.

    Für die Meldebescheinigung aus unserem Beispiel gab es bisher noch gar keine Gebühr. Nach der Neukalkulation dauert die Bearbeitung fünf Minuten, bei einem durchschnittlichen Stundensatz der Mitarbeiterinnen von 54,56 Euro käme man auf, 4,55 Euro, abgerundet soll sie 4,50 Euro kosten. Und das verlorene Fahrrad? Dafür  musste man bisher 15 Euro berappen, die Kalkulation der Fachleute ergab echte Kosten in Höhe von 23,69 Euro, die Verwaltung rundet auf 20 Euro ab. Bei einer Enthaltung empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, die neue Gebührensatzung zu verabschieden.

     

     

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