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    Vereine: Ombudsfrau oder -mann kommt

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    Da halfen keine Verwaltungs-Argumente: Die Vereine bekommen ihren Ombudsmann oder ihre Ombudsfrau für die leidigen erweiterten Führungszeugnisse. Der Verwaltungsausschuss beschloss bei nur einer Gegenstimme von Oberbürgermeister Thomas Herzog, dass die Stadt „einen/e Ombudsmann/Ombudsfrau zur Feststellung der Unbedenklichkeit nach Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bestellt“.

    Fachbereichsleiter Berthold Kammerer hatte die Vorgeschichte geschildert: Der Bundestag hatte 2015 nach Missbrauchsfällen in Vereinen beschlossen, dass  Vereine mit Jugendarbeit sich von Mitarbeitern mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen sollen. Das Jugendamt im Landratsamt habe vor zwei Jahren mit den Vereinen entsprechende Vereinbarungen schließen wollen, um zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Jugendarbeit der Vereine tätig sein können. Das, so Kammerer, wollten die Vereine nicht.

    Die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD/Buntspecht und Freier Liste hätten daraufhin auf Bitten der drei Stadtverbände für Sport, Kultur und Soziales im Sommer 2016 beantragt, eine/n Ombudsmann/-frau zu bestellen. Diese soll die erweiterten Führungszeugnisse anschauen, und dem Verein die Unbedenklichkeit bestätigen.

    Weil die Vorstände dennoch in der Verantwortung blieben, sah die Verwaltung in dem Vorschlag eine zusätzliche bürokratische Hürde. Zudem bekomme nur der Antragsteller das Führungszeugnis. Wenn er es dem Vorstand nicht zeigen wolle, dann erfahre ja auch niemand etwas von möglichen Einträgen, so Kammerer.

    Vereine entlasten

    Für die Freie Liste argumentierte Udo Neudeck für die Ombudslösung: „Es geht um die Entlastung der Vereine, nicht um Haftungsrecht.“ Sein Fraktionskollege Franz Rapp führte an, dass der Datenschutz beim Ombudsmann gewährleistet sei, bei einem Vorstand als Privatperson aber nicht.

    Mirko Witkowski (SPD/Buntspecht) sprach von einem „Bürgerservice, um die Vereine zu entlasten“. Jürgen Winter (CDU) sah in der Prüfung der Führungszeugnisse eine Belastung für die ehrenamtlich Tätigen. Ein Bewerber könne auch nicht sicher sein, dass ein Vorsitzender „den Inhalt nicht am Stammtisch weitergibt“.

    Nach dem eindeutigen Votum für die Ombudslösung kündigte Herzog an, es werde eine Person im Schramberger Rathaus benannt, die die Aufgabe übernehmen soll und die das dokumentieren wird. Gegebenenfalls werde er eine Stellenaufstockung im Haushaltsplan beantragen.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    A n z e i g e

    Da halfen keine Verwaltungs-Argumente: Die Vereine bekommen ihren Ombudsmann oder ihre Ombudsfrau für die leidigen erweiterten Führungszeugnisse. Der Verwaltungsausschuss beschloss bei nur einer Gegenstimme von Oberbürgermeister Thomas Herzog, dass die Stadt „einen/e Ombudsmann/Ombudsfrau zur Feststellung der Unbedenklichkeit nach Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bestellt“.

    Fachbereichsleiter Berthold Kammerer hatte die Vorgeschichte geschildert: Der Bundestag hatte 2015 nach Missbrauchsfällen in Vereinen beschlossen, dass  Vereine mit Jugendarbeit sich von Mitarbeitern mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen sollen. Das Jugendamt im Landratsamt habe vor zwei Jahren mit den Vereinen entsprechende Vereinbarungen schließen wollen, um zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Jugendarbeit der Vereine tätig sein können. Das, so Kammerer, wollten die Vereine nicht.

    Die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD/Buntspecht und Freier Liste hätten daraufhin auf Bitten der drei Stadtverbände für Sport, Kultur und Soziales im Sommer 2016 beantragt, eine/n Ombudsmann/-frau zu bestellen. Diese soll die erweiterten Führungszeugnisse anschauen, und dem Verein die Unbedenklichkeit bestätigen.

    Weil die Vorstände dennoch in der Verantwortung blieben, sah die Verwaltung in dem Vorschlag eine zusätzliche bürokratische Hürde. Zudem bekomme nur der Antragsteller das Führungszeugnis. Wenn er es dem Vorstand nicht zeigen wolle, dann erfahre ja auch niemand etwas von möglichen Einträgen, so Kammerer.

    Vereine entlasten

    Für die Freie Liste argumentierte Udo Neudeck für die Ombudslösung: „Es geht um die Entlastung der Vereine, nicht um Haftungsrecht.“ Sein Fraktionskollege Franz Rapp führte an, dass der Datenschutz beim Ombudsmann gewährleistet sei, bei einem Vorstand als Privatperson aber nicht.

    Mirko Witkowski (SPD/Buntspecht) sprach von einem „Bürgerservice, um die Vereine zu entlasten“. Jürgen Winter (CDU) sah in der Prüfung der Führungszeugnisse eine Belastung für die ehrenamtlich Tätigen. Ein Bewerber könne auch nicht sicher sein, dass ein Vorsitzender „den Inhalt nicht am Stammtisch weitergibt“.

    Nach dem eindeutigen Votum für die Ombudslösung kündigte Herzog an, es werde eine Person im Schramberger Rathaus benannt, die die Aufgabe übernehmen soll und die das dokumentieren wird. Gegebenenfalls werde er eine Stellenaufstockung im Haushaltsplan beantragen.

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