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    Unechte Teilortswahl in Schramberg: Alles soll bleiben wie bisher

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    Schramberg. Keine Änderungen bei der Sitzverteilung wird es bei der unechten Teilortswahl geben. Da hat der Verwaltungsausschluss dem gemeinderar empfohlen. Über die Abschaffung dieses komplizierten und zu Fehlern und damit ungültigen Wahlzetteln führenden Wahlrechts hat das Gremium erst gar nicht beraten.

    Fachbereichsleiter Uwe Weisser hatte berichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden hatte, dass alle Kommunen mit unechter Teilortswahl prüfen müssen, ob die Sitzverteilung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Bei der Eingemeindung Tennenbronns 2006 hatte man die Verteilung so festgelegt: 19 Sitze für Schramberg, Sulgen, Schönbronn und Heiligenbronn, vier Sitze für Tennenbronn und zwei für Waldmössingen. „Wir müssen nun prüfen, ob die Verteilung noch gerecht ist“, so Weisser. Dabei komme es auf die Einwohnerzahl und die „örtlichen Verhältnisse“ an.

    Über die Frage der Sinnhaftigkeit der unechten Teilortswahl habe der Rat sich schon Gedanken gemacht und dazu einen Experten gehört. Weisser erinnerte auch an die hohe Zahl von ungültigen Stimmen, die wegen fehlerhaft ausgefüllter Stimmzettel gerade in Waldmössingen und Tennenbronn auftreten. Bis zu zehn Prozent der Stimmzettel können nicht gewertet werden.

    Derzeit ist Waldmössingen etwas unterrepräsentiert

    Bei der Berechnung der Einwohnerzahlen zu den Sitzen habe sich für Waldmössingen eine Differenz nach unten von knapp 20 Prozent ergeben. Das sei laut Innenministerium noch zulässig. Das Vorhandensein eines Ortschaftsrates könne das ebenfalls kompensieren.

    Im Tennenbronner Ortschaftsrat sei das Thema einstimmig erledigt worden. In Waldmössingen gab es einen Antrag, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Mit Mehrheit habe der Ortschaftsrat das abgelehnt. Ein Antrag, die Zahl der Waldmössinger Sitze auf drei zu erhöhen, wurde dagegen angenommen.

    „Örtliche Verhältnisse“ – Was heißt das?

    Weisser hat ausgerechnet, dass dann Waldmössingen im Vergleich zu den übrigen Wahlbezirken mit 16 Prozent überrepräsentiert wäre. Auf Nachfrage von Jürgen Winter (CDU) erläuterte Weisser mit „örtlichen Verhältnissen“ sei im Wesentlichen die Infrastruktur gemeint.

    Es sei „ein dehnbarer Begriff“, Nach seiner Ansicht seien keine nennenswerten Veränderungen aufgetreten oder eine Schieflage entstanden.
    Mit zehn Ja-Stimmen empfahl der Ausschuss denn auch, alles so zu lassen. Entscheiden wird der Rat am 29. Juni.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Schramberg. Keine Änderungen bei der Sitzverteilung wird es bei der unechten Teilortswahl geben. Da hat der Verwaltungsausschluss dem gemeinderar empfohlen. Über die Abschaffung dieses komplizierten und zu Fehlern und damit ungültigen Wahlzetteln führenden Wahlrechts hat das Gremium erst gar nicht beraten.

    Fachbereichsleiter Uwe Weisser hatte berichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden hatte, dass alle Kommunen mit unechter Teilortswahl prüfen müssen, ob die Sitzverteilung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Bei der Eingemeindung Tennenbronns 2006 hatte man die Verteilung so festgelegt: 19 Sitze für Schramberg, Sulgen, Schönbronn und Heiligenbronn, vier Sitze für Tennenbronn und zwei für Waldmössingen. „Wir müssen nun prüfen, ob die Verteilung noch gerecht ist“, so Weisser. Dabei komme es auf die Einwohnerzahl und die „örtlichen Verhältnisse“ an.

    Über die Frage der Sinnhaftigkeit der unechten Teilortswahl habe der Rat sich schon Gedanken gemacht und dazu einen Experten gehört. Weisser erinnerte auch an die hohe Zahl von ungültigen Stimmen, die wegen fehlerhaft ausgefüllter Stimmzettel gerade in Waldmössingen und Tennenbronn auftreten. Bis zu zehn Prozent der Stimmzettel können nicht gewertet werden.

    Derzeit ist Waldmössingen etwas unterrepräsentiert

    Bei der Berechnung der Einwohnerzahlen zu den Sitzen habe sich für Waldmössingen eine Differenz nach unten von knapp 20 Prozent ergeben. Das sei laut Innenministerium noch zulässig. Das Vorhandensein eines Ortschaftsrates könne das ebenfalls kompensieren.

    Im Tennenbronner Ortschaftsrat sei das Thema einstimmig erledigt worden. In Waldmössingen gab es einen Antrag, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Mit Mehrheit habe der Ortschaftsrat das abgelehnt. Ein Antrag, die Zahl der Waldmössinger Sitze auf drei zu erhöhen, wurde dagegen angenommen.

    „Örtliche Verhältnisse“ – Was heißt das?

    Weisser hat ausgerechnet, dass dann Waldmössingen im Vergleich zu den übrigen Wahlbezirken mit 16 Prozent überrepräsentiert wäre. Auf Nachfrage von Jürgen Winter (CDU) erläuterte Weisser mit „örtlichen Verhältnissen“ sei im Wesentlichen die Infrastruktur gemeint.

    Es sei „ein dehnbarer Begriff“, Nach seiner Ansicht seien keine nennenswerten Veränderungen aufgetreten oder eine Schieflage entstanden.
    Mit zehn Ja-Stimmen empfahl der Ausschuss denn auch, alles so zu lassen. Entscheiden wird der Rat am 29. Juni.

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