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Trotz Protest: Der Bau der drei Wohngebäude im Schönblick geht voran

Schramberg. Vergangene Woche berichtete die Lokalzeitung über das Bauprojekt Schönblick in Sulgen. Darin zitiert das Blatt unter der Überschrift „Sollte etwas vertuscht werden?“ einige – namentlich nicht genannte – Anwohner. Diese erheben eine Reihe von Vorwürfen. Einer lautet beispielsweise, die Stadt habe ein Gutachten erst zugänglich gemacht, nachdem “anwaltlich ein Anspruch auf Herausgabe geklärt worden sei.“  Von der BI heiße es dazu, die Verwaltung habe „den Bürgern etwas verheimlichen und vertuschen“ wollen.

Gutachten bleibt aus rechtlichen Gründen unter Verschluss

Die NRWZ hat bei der Verwaltung nachgefragt. Pressesprecher Hannes Hermann bestätigt: „Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat die Verwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei zur Rechtsberatung hinzugezogen. Diese hat geprüft, ob der Bauantrag durch die Erteilung mehrerer Befreiungen positiv beschieden werden kann.“

Da es sich um ein Gutachten beziehungsweise Stellungnahme im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens handle, könne die Stadt das Gutachten leider nicht nach außen geben. Ob also darin steht, dass der Bau nicht genehmigt werden sollte oder nicht, bleibt ungeklärt.

Laut Herrmann gab es eine „artenschutzrechtliche Relevanzprüfung“, weil es sich bei dem Baugrundstück „um eine seit Jahren unbebaute Grünfläche handelte und man daher sicherstellen musste, dass keine geschützten Arten im Plangebiet vorkommen“.

Zufahrtsstraße zu den drei neuen Gebäuden, rechts ein Protestplakat der Anwohner. Foto: him

Stellplatzzahl und Straßenbreite

Ein weiterer Punkt, den ein Anwohner vorgebracht habe, betrifft die Zahl der geplanten Parkplätze. Pro Wohnung seien 1,3 Stellplätze geplant, viel zu wenig, wie der Anwohner sagt. Hermann teilt dazu mit: „Insgesamt geht es um 25 Wohneinheiten. Geplant sind 35 Stellplätze (in Garagen, Carports und auch als offene Stellplätze). Dies bedeutet, dass je Wohnung 1,4 Stellplätze geplant sind.“  Die grundsätzliche Forderung in der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Paragraf 37 Absatz 1 zu KFZ-Stellplätzen laute: 1 Stellplatz je 1 Wohnung.

Weiter kritisiert der Anwohner laut Lokalzeitung, es werde in der Schönblickstraße „keine Rettungsgasse gewährleistet“, weil diese „unter fünf Meter breit“ sei.  Dazu stellt Stadtsprecher Herrmann fest, die „alte“ Straße Schönblick sei an der schmalsten Stelle 4,70 Meter, im Mittel 4,95 Meter und maximal 5,02 Meter breit. Für eine „Rettungsgasse“ seien mindestens 3,05 Meter für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten. „Daher darf gehalten beziehungsweise geparkt werden, sofern diese Mindestbreite gegeben ist. Im Klartext kann dies bedeuten, dass je nach Fahrzeugbreite das Parken erlaubt ist oder eben gerade nicht.“

die „alte“ Schönblickstraße. Archiv-Foto: him

Widersprüche ja – Klage nein

Schließlich berichtet das Lokalblatt von zahlreichen Widersprüchen gegen die Baugenehmigung, die laut Bürgerinitiative bei der Stadt eingegangen seien und deutet auch an, es könnte eine Klage beim Verwaltungsgericht geben. Würde den Widersprüchen oder einer Klage stattgegeben, müsse der Investor im schlimmsten Fall seine Gebäude rückbauen.

Die Stadtverwaltung bestätigt, dass es Widersprüche gebe. Diese würden derzeit bearbeitet. „Das heißt, über sie ist nach heutigem Kenntnisstand der Baurechtsbehörde noch nicht entschieden.“ Generell könne die Stadt zu laufenden Verfahren keine inhaltliche Auskunft erteilen. Auch zu einer „Rückbauwahrscheinlichkeit“ könne die Stadtverwaltung nichts sagen.

Von einer Klage beim Verwaltungsgericht ist laut Herrmann „der Stadt nichts bekannt“.

 

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