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    Talumfahrung: Was bedeutet Priorisierung? +++ aktualisiert

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    Die Planung für das Projekt der Talumfahrung Schramberg soll vor 2025 begonnen werden. Das ist das Ergebnis der Priorisierung durch das Landesverkehrsministerium. Die Umfahrung Rottweil-Neukirch dagegen ist erst nach 2025 an der Reihe.

    Am Dienstag hatte die Landesregierung ihre Liste bekannt gegeben, in der  dargestellt ist, wann die Bundesstraßen des Bundesverkehrswegeplanes verwirklich werden sollen. In einem komplizierten Verfahren hatten die Verkehrsexperten zum einen bewertet, beispielsweise wie hoch der Nutzen-Kostenfaktor ist, welche Verbesserung für die Umwelt und für die Kommune ein Projekt bringt.

    Sie haben außerdem untersucht, wie es derzeit um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit steht, wie viel Lärm und Schadstoffe gemessen werden und welche Verbesserung beim Klimaschutz zu erwarten wären. Alles zusammen erbrächte einen Höchstwert von 100 Punkten. Weil die Regierungspräsidien die Projekte planen, sind die Vorhaben den jeweiligen Regierungspräsidien zugeordnet

    Die Ortsumfahrung Schramberg ist im „Maßnahmentyp Ortsumfahrung mit Tunnel“ und dort mit 15,3 Punkten im Bereich RP Freiburg eigentlich weit abgeschlagen hinter dem Falkensteigtunnel an der B 31 mit 32 Punkten, dieses Projekt steht allerdings im Bundesverkehrswegeplan  erst im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und kann nach 2025 geplant werden. Aber auch die Ortsumfahrung Rottweil- Neukirch mit einem Tunnel liegt mit 23, 6 Punkten vor Schramberg.

    Der Nutzen-Kosten-Faktor als Knackpunkt

    Um diesen Widerspruch zu erläutern, heißt es denn auch  in einer Anmerkung zu Schramberg: „Maßnahme mit einem niedrigen NKV (2,2) in topografisch anspruchsvollen Gelände. Grundlagenermittlung zeitnah durchführen.“ Diese Grundlagenermittlung bedeutet, es muss zunächst geprüft werden, ob denn die Kosten von  116,9 Millionen Euro, wie sie im Bundesverkehrswegeplan für die Talumfahrung angenommen wurden, überhaupt realistisch sind. Steigen die Kosten, sinkt der ohnehin schon schlechte Nutzen-Kostenfaktor und die Priorisierung wird nochmal überdacht werden, so ein Kenner der Materie zur NRWZ.

    Auf Nachfrage der NRWZ erklärt die Sprecherin des Verkehrsministeriums, Julia Pieper,  was es mit der Grundlagenermittlung auf sich hat: Hier ihre Antwort komplett im Wortlaut:

    „…zu Ihrer Frage nach der Grundlagenermittlung: Die Maßnahme stellt einen Sonderfall als Tunnelmaßnahme in bewegtem topografischem Gelände mit einem sehr niedrigen NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) von 2,2 dar. In der Vergangenheit wurde für eine dreistreifige Lösung ein RE-Entwurf erstellt, der vom Bund mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit nicht genehmigt wurde. Die Planungstiefe bei der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplans ist eher grob. Bei dem ausgewiesenen niedrigen NKV-Wert ist eine Prüfung der Basiszahlen und Kostenrisiken notwendig. Hierunter fallen z.B. die Prüfung der Kostenschätzung, eine vertiefte Baugrunduntersuchung und die Prüfung kompensierender Maßnahmen aufgrund eines Tunnels mit besonderer Charakteristik (5%-Steigung).

    Diese Schritte sind nicht die ersten Verfahrensschritte im Planungsprozess und werden zur Abschätzung der Kostenrisiken vorgezogen. Mit diesen Untersuchungen wollen wir, wie in der Liste dargestellt, bis 2025 beginnen. 

    Was die  NKV-Grenze anbelangt: Ein Projekt ist unwirtschaftlich, wenn das NKV unter 1 fällt.  Das NKV ist im Rahmen des Planungsprozesses bei zunehmender Planungstiefe immer wieder zu prüfen.“

    Pieper stellt  im Gespräch mit der NRWZ klar, die Priorisierung heiße nicht, dass sämtliche Projekte auch in dieser Reihenfolge abgearbeitet würden. Es komme jeweils darauf an, ob in den Regierungspräsidien die entsprechenden Planungskapazitäten frei würden. Auch die bereits im Bau befindlichen Projekte abzuarbeiten und zu finanzieren werde viele Jahre in Anspruch nehmen: „Das ist ein Riesenberg.“

    Reaktionen aus der Stadt, der Region und dem Land

    Die Reaktionen auf die Priorisierung der Talumfahrung waren sehr positiv. Schrambergs Oberbürgermeister Thomas Herzog zeigte sich erfreut und hofft, „dass sich freie Kapazitäten für einen baldigen Beginn der Planungen für die Talumfahrung bei den zuständigen Stellen auftun“. Damit habe sich sein persönlicher Einsatz und das Engagement von Gemeinderat, Verwaltung, der Industrie und des Gewerbes ausgezahlt. Er sehe sich „am Ziel einer weiteren Etappe, der Zieleinlauf der letzten Etappe der Talumfahrung Schramberg ist aber noch nicht in Sicht.“

    Der CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rottweil, Stefan Teufel, ist zufrieden: „Dass die Talstadtumfahrung Schramberg unter den Maßnahmen des Vordinglichen Bedarfs nun weit oben eingestuft wurde, ist ein wichtiges Signal für die gesamte Raumschaft.“ Der Regionalverband freut sich, dass alle acht Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans in der Region bis 2030 geplant werden sollen.

    „So weit waren wir noch nie“, zeigt sich Landrat Wolf Rüdiger Michel (CDU) in einer pressemitteilung äußerst zufrieden damit, dass die Talumfahrung Schramberg in die zweite Stufe der Umsetzungskonzeption aufgenommen wurde und mit einem Planungsbeginn bis 2025 eine reelle  Umsetzungsperspektive im Zeitplan des BVWP erhalten hat.

    IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez erklärt: „Für uns als eine der industriestärksten und innovativsten Wirtschaftsregionen Deutschlands ist grundsätzlich positiv, dass bei den meisten Projekten aus der Region zumindest vor 2025 mit den Planungen begonnen wird.“ 

    Der Gemeinderat und SPD-Vorsitzende Mirko Witkowski sieht einen „weiteren wichtigen Schritt in Richtung Realisierung der Talumfahrung“. Nun heiße es, dran bleiben und alles tun, damit die Planung möglichst bald starten könne. Der Gemeinderat habe hierzu ja – obwohl die Stadt für die Finanzierung nicht zuständig ist – auch bereits Geld bereitgestellt, mit dem ein Teil der Planungskosten finanziert werden kann.

    Ein Kenner der Materie gibt allerdings zu bedenken, dass das Projekt mit den Kosten steht und fällt. Sänke der Nutzen-Kostenfaktor – derzeit liegt der Wert bei 2,2 – und damit die Wirtschaftlichkeit unter 1, dürfe nicht gebaut werden. Schramberg sei „also derzeit weder drin noch draußen“.

     

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Die Planung für das Projekt der Talumfahrung Schramberg soll vor 2025 begonnen werden. Das ist das Ergebnis der Priorisierung durch das Landesverkehrsministerium. Die Umfahrung Rottweil-Neukirch dagegen ist erst nach 2025 an der Reihe.

    Am Dienstag hatte die Landesregierung ihre Liste bekannt gegeben, in der  dargestellt ist, wann die Bundesstraßen des Bundesverkehrswegeplanes verwirklich werden sollen. In einem komplizierten Verfahren hatten die Verkehrsexperten zum einen bewertet, beispielsweise wie hoch der Nutzen-Kostenfaktor ist, welche Verbesserung für die Umwelt und für die Kommune ein Projekt bringt.

    Sie haben außerdem untersucht, wie es derzeit um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit steht, wie viel Lärm und Schadstoffe gemessen werden und welche Verbesserung beim Klimaschutz zu erwarten wären. Alles zusammen erbrächte einen Höchstwert von 100 Punkten. Weil die Regierungspräsidien die Projekte planen, sind die Vorhaben den jeweiligen Regierungspräsidien zugeordnet

    Die Ortsumfahrung Schramberg ist im „Maßnahmentyp Ortsumfahrung mit Tunnel“ und dort mit 15,3 Punkten im Bereich RP Freiburg eigentlich weit abgeschlagen hinter dem Falkensteigtunnel an der B 31 mit 32 Punkten, dieses Projekt steht allerdings im Bundesverkehrswegeplan  erst im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und kann nach 2025 geplant werden. Aber auch die Ortsumfahrung Rottweil- Neukirch mit einem Tunnel liegt mit 23, 6 Punkten vor Schramberg.

    Der Nutzen-Kosten-Faktor als Knackpunkt

    Um diesen Widerspruch zu erläutern, heißt es denn auch  in einer Anmerkung zu Schramberg: „Maßnahme mit einem niedrigen NKV (2,2) in topografisch anspruchsvollen Gelände. Grundlagenermittlung zeitnah durchführen.“ Diese Grundlagenermittlung bedeutet, es muss zunächst geprüft werden, ob denn die Kosten von  116,9 Millionen Euro, wie sie im Bundesverkehrswegeplan für die Talumfahrung angenommen wurden, überhaupt realistisch sind. Steigen die Kosten, sinkt der ohnehin schon schlechte Nutzen-Kostenfaktor und die Priorisierung wird nochmal überdacht werden, so ein Kenner der Materie zur NRWZ.

    Auf Nachfrage der NRWZ erklärt die Sprecherin des Verkehrsministeriums, Julia Pieper,  was es mit der Grundlagenermittlung auf sich hat: Hier ihre Antwort komplett im Wortlaut:

    „…zu Ihrer Frage nach der Grundlagenermittlung: Die Maßnahme stellt einen Sonderfall als Tunnelmaßnahme in bewegtem topografischem Gelände mit einem sehr niedrigen NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) von 2,2 dar. In der Vergangenheit wurde für eine dreistreifige Lösung ein RE-Entwurf erstellt, der vom Bund mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit nicht genehmigt wurde. Die Planungstiefe bei der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplans ist eher grob. Bei dem ausgewiesenen niedrigen NKV-Wert ist eine Prüfung der Basiszahlen und Kostenrisiken notwendig. Hierunter fallen z.B. die Prüfung der Kostenschätzung, eine vertiefte Baugrunduntersuchung und die Prüfung kompensierender Maßnahmen aufgrund eines Tunnels mit besonderer Charakteristik (5%-Steigung).

    Diese Schritte sind nicht die ersten Verfahrensschritte im Planungsprozess und werden zur Abschätzung der Kostenrisiken vorgezogen. Mit diesen Untersuchungen wollen wir, wie in der Liste dargestellt, bis 2025 beginnen. 

    Was die  NKV-Grenze anbelangt: Ein Projekt ist unwirtschaftlich, wenn das NKV unter 1 fällt.  Das NKV ist im Rahmen des Planungsprozesses bei zunehmender Planungstiefe immer wieder zu prüfen.“

    Pieper stellt  im Gespräch mit der NRWZ klar, die Priorisierung heiße nicht, dass sämtliche Projekte auch in dieser Reihenfolge abgearbeitet würden. Es komme jeweils darauf an, ob in den Regierungspräsidien die entsprechenden Planungskapazitäten frei würden. Auch die bereits im Bau befindlichen Projekte abzuarbeiten und zu finanzieren werde viele Jahre in Anspruch nehmen: „Das ist ein Riesenberg.“

    Reaktionen aus der Stadt, der Region und dem Land

    Die Reaktionen auf die Priorisierung der Talumfahrung waren sehr positiv. Schrambergs Oberbürgermeister Thomas Herzog zeigte sich erfreut und hofft, „dass sich freie Kapazitäten für einen baldigen Beginn der Planungen für die Talumfahrung bei den zuständigen Stellen auftun“. Damit habe sich sein persönlicher Einsatz und das Engagement von Gemeinderat, Verwaltung, der Industrie und des Gewerbes ausgezahlt. Er sehe sich „am Ziel einer weiteren Etappe, der Zieleinlauf der letzten Etappe der Talumfahrung Schramberg ist aber noch nicht in Sicht.“

    Der CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rottweil, Stefan Teufel, ist zufrieden: „Dass die Talstadtumfahrung Schramberg unter den Maßnahmen des Vordinglichen Bedarfs nun weit oben eingestuft wurde, ist ein wichtiges Signal für die gesamte Raumschaft.“ Der Regionalverband freut sich, dass alle acht Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans in der Region bis 2030 geplant werden sollen.

    „So weit waren wir noch nie“, zeigt sich Landrat Wolf Rüdiger Michel (CDU) in einer pressemitteilung äußerst zufrieden damit, dass die Talumfahrung Schramberg in die zweite Stufe der Umsetzungskonzeption aufgenommen wurde und mit einem Planungsbeginn bis 2025 eine reelle  Umsetzungsperspektive im Zeitplan des BVWP erhalten hat.

    IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez erklärt: „Für uns als eine der industriestärksten und innovativsten Wirtschaftsregionen Deutschlands ist grundsätzlich positiv, dass bei den meisten Projekten aus der Region zumindest vor 2025 mit den Planungen begonnen wird.“ 

    Der Gemeinderat und SPD-Vorsitzende Mirko Witkowski sieht einen „weiteren wichtigen Schritt in Richtung Realisierung der Talumfahrung“. Nun heiße es, dran bleiben und alles tun, damit die Planung möglichst bald starten könne. Der Gemeinderat habe hierzu ja – obwohl die Stadt für die Finanzierung nicht zuständig ist – auch bereits Geld bereitgestellt, mit dem ein Teil der Planungskosten finanziert werden kann.

    Ein Kenner der Materie gibt allerdings zu bedenken, dass das Projekt mit den Kosten steht und fällt. Sänke der Nutzen-Kostenfaktor – derzeit liegt der Wert bei 2,2 – und damit die Wirtschaftlichkeit unter 1, dürfe nicht gebaut werden. Schramberg sei „also derzeit weder drin noch draußen“.

     

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