back to top
...
    NRWZ.deSchrambergTalumfahrung: Grundlagen ermitteln als Voraussetzung für Planung

    Talumfahrung: Grundlagen ermitteln als Voraussetzung für Planung

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Ein  weiterer Schritt auf dem langen Weg zur Talumfahrung: Der Leiter der Straßenbauabteilung im Regierungspräsidium Freiburg, Claus Walther, hat bei einem Termin bei der Stadt Schramberg am Mittwoch Oberbürgermeister Thomas Herzog über das weitere Vorgehen bei der Aufnahme der Planungen für die B 462 Ortsumfahrung Schramberg informiert. Über das Gespräch und die Ergebnisse schreibt das Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung:

    Damit setzt die Behörde den bei der Präsentation der Umsetzungskonzeption für den Bundesverkehrswegeplan kommunizierten Zeitplan punktgenau um, der eine Aufnahme der Planungen für die Ortsumfahrung Schramberg im ersten Halbjahr 2019 vorsah. Abteilungspräsident Claus Walther: „Wir werden nun wie vorgesehen in die Planung einsteigen. Wir haben uns bei diesem ersten Termin mit der Stadt Schramberg über die Ausgangslage und die nun folgenden Schritte aus­getauscht. Wir gehen offen an die Planung heran und werden nun mit der Aktualisierung der Grundlagenermittlung zeitnah beginnen. Verlässliche Planungsgrundlagen sind gerade für diese Großmaßnahme in topographisch äußerst anspruchsvollem Gelände sehr wichtig.“

    Oberbürgermeister Thomas Herzog: „Nach der im letzten Jahr erreichten Priorisierung in der Umsetzungskonzeption des Bundesverkehrswegeplans freue ich mich nun, dass das Land die Planungskapazitäten geschaffen hat und das Regierungspräsidium Freiburg mit der Grundlagenermittlung beziehungsweise der Planung beginnen kann. Ich hoffe, dass die Straßenbauabteilung hier gut vorankommt und im Wissen, dass es ein langer Planungsprozess werden wird, wir noch dieses Jahr erste Ergebnisse erfahren können. Für das Engagement der an diesem Prozess beteiligten Akteure möchte ich mich im Namen der Schramberger Bürgerschaft, des Gemeinderats aber auch ganz persönlich bereits heute bedanken.“

    Welche Schritte stehen als Nächstes an? Zunächst werden für den Planungs­einstieg alle Grundlagen und Daten zusammengestellt und auf den aktuellen Stand gebracht. Maßgeblich sind dabei die zwischenzeitlich erhöhten Standards zur Tunnelsicherheit. „In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten des Projektes aktualisiert und anschließend die weitere Planung mit den Ministerien abgestimmt“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

    Was bedeutet „Grundlagenermittlung“ konkret?

    Auch das Kleingedruckte ist wichtig.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des Landesverkehrsministeriums, dass die Grundlagenermittlung noch kein Teil des eigentlichen Planungsprozesses sei, sondern „zur Abschätzung der Kostenrisiken vorgezogen“ werden. Die Sprecherin des Verkehrsministeriums Julia Pieper erläuterte dazu der NRWZ: „Die Maßnahme stellt einen Sonderfall als Tunnelmaßnahme in bewegtem topografischem Gelände mit einem sehr niedrigen NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) von 2,2 dar.“

    Ein früherer Entwurf einer Talumfahrung mit drei Fahrspuren war „vom Bund mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit nicht genehmigt“ worden. Unwirtschaftlich sind Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1 zu 1. Bei der Anmeldung der Projekte sei die Planungstiefe „eher grob“, so Pieper. Wegen des niedrigen NKV-Wertes sei „eine Prüfung der Basiszahlen und Kostenrisiken notwendig.“ Dazu gehörten unter anderem die Prüfung der Kostenschätzung und eine vertiefte Baugrunduntersuchung.

    Kostenschätzung und Verkehrszahlen überholt

    Die im Bundesverkehrswegeplan zu Grunde liegende Kostenschätzung von 117 Millionen Euro stammt aus der Zeit 2014.  Außerdem geht die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses im Bundesverkehrswegeplan davon aus, dass die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der B 462 in Schramberg im Jahr 2010 bei 14.279 Kraftfahrzeugen pro Tag liegen werde und bis 2020 auf 19.600 Kfz/24h, steigen werde.

    Die tatsächlichen Zahlen sehen aber anders aus: 2010 zählten das Land 13.660 Kraftfahrzeuge an der Oberndorfer Straße, 2017 waren es 12.940. Die Zahl ist also sogar gesunken, nicht – wie im Bundesverkehrswegeplan prognostiziert – stark gestiegen. Auch beim Schwerlastverkehr geht der Bundesverkehrswegeplan von 1400 Lastern und Bussen im kommenden Jahr aus – seit zehn Jahren aber pendeln die Zahlen um 1000.

    Auszug aus dem Bundesverkehrswegeplan.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Ein  weiterer Schritt auf dem langen Weg zur Talumfahrung: Der Leiter der Straßenbauabteilung im Regierungspräsidium Freiburg, Claus Walther, hat bei einem Termin bei der Stadt Schramberg am Mittwoch Oberbürgermeister Thomas Herzog über das weitere Vorgehen bei der Aufnahme der Planungen für die B 462 Ortsumfahrung Schramberg informiert. Über das Gespräch und die Ergebnisse schreibt das Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung:

    Damit setzt die Behörde den bei der Präsentation der Umsetzungskonzeption für den Bundesverkehrswegeplan kommunizierten Zeitplan punktgenau um, der eine Aufnahme der Planungen für die Ortsumfahrung Schramberg im ersten Halbjahr 2019 vorsah. Abteilungspräsident Claus Walther: „Wir werden nun wie vorgesehen in die Planung einsteigen. Wir haben uns bei diesem ersten Termin mit der Stadt Schramberg über die Ausgangslage und die nun folgenden Schritte aus­getauscht. Wir gehen offen an die Planung heran und werden nun mit der Aktualisierung der Grundlagenermittlung zeitnah beginnen. Verlässliche Planungsgrundlagen sind gerade für diese Großmaßnahme in topographisch äußerst anspruchsvollem Gelände sehr wichtig.“

    Oberbürgermeister Thomas Herzog: „Nach der im letzten Jahr erreichten Priorisierung in der Umsetzungskonzeption des Bundesverkehrswegeplans freue ich mich nun, dass das Land die Planungskapazitäten geschaffen hat und das Regierungspräsidium Freiburg mit der Grundlagenermittlung beziehungsweise der Planung beginnen kann. Ich hoffe, dass die Straßenbauabteilung hier gut vorankommt und im Wissen, dass es ein langer Planungsprozess werden wird, wir noch dieses Jahr erste Ergebnisse erfahren können. Für das Engagement der an diesem Prozess beteiligten Akteure möchte ich mich im Namen der Schramberger Bürgerschaft, des Gemeinderats aber auch ganz persönlich bereits heute bedanken.“

    Welche Schritte stehen als Nächstes an? Zunächst werden für den Planungs­einstieg alle Grundlagen und Daten zusammengestellt und auf den aktuellen Stand gebracht. Maßgeblich sind dabei die zwischenzeitlich erhöhten Standards zur Tunnelsicherheit. „In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten des Projektes aktualisiert und anschließend die weitere Planung mit den Ministerien abgestimmt“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

    Was bedeutet „Grundlagenermittlung“ konkret?

    Auch das Kleingedruckte ist wichtig.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des Landesverkehrsministeriums, dass die Grundlagenermittlung noch kein Teil des eigentlichen Planungsprozesses sei, sondern „zur Abschätzung der Kostenrisiken vorgezogen“ werden. Die Sprecherin des Verkehrsministeriums Julia Pieper erläuterte dazu der NRWZ: „Die Maßnahme stellt einen Sonderfall als Tunnelmaßnahme in bewegtem topografischem Gelände mit einem sehr niedrigen NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) von 2,2 dar.“

    Ein früherer Entwurf einer Talumfahrung mit drei Fahrspuren war „vom Bund mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit nicht genehmigt“ worden. Unwirtschaftlich sind Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1 zu 1. Bei der Anmeldung der Projekte sei die Planungstiefe „eher grob“, so Pieper. Wegen des niedrigen NKV-Wertes sei „eine Prüfung der Basiszahlen und Kostenrisiken notwendig.“ Dazu gehörten unter anderem die Prüfung der Kostenschätzung und eine vertiefte Baugrunduntersuchung.

    Kostenschätzung und Verkehrszahlen überholt

    Die im Bundesverkehrswegeplan zu Grunde liegende Kostenschätzung von 117 Millionen Euro stammt aus der Zeit 2014.  Außerdem geht die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses im Bundesverkehrswegeplan davon aus, dass die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der B 462 in Schramberg im Jahr 2010 bei 14.279 Kraftfahrzeugen pro Tag liegen werde und bis 2020 auf 19.600 Kfz/24h, steigen werde.

    Die tatsächlichen Zahlen sehen aber anders aus: 2010 zählten das Land 13.660 Kraftfahrzeuge an der Oberndorfer Straße, 2017 waren es 12.940. Die Zahl ist also sogar gesunken, nicht – wie im Bundesverkehrswegeplan prognostiziert – stark gestiegen. Auch beim Schwerlastverkehr geht der Bundesverkehrswegeplan von 1400 Lastern und Bussen im kommenden Jahr aus – seit zehn Jahren aber pendeln die Zahlen um 1000.

    Auszug aus dem Bundesverkehrswegeplan.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]