Nun ist es amtlich: Der Prozess um den schrecklichen Unfall an der Steige vor zweieinhalb Jahren beginnt am 18. September vor der ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil. (Die NRWZ hatte im Juni schon berichtet.)
Am 17. März 2018, gegen 4 Uhr soll der damals 47-Jährige Deutsche auf der Straße von der Talstadt auf den Sulgen, der Steige mit seinem Auto “infolge von Unachtsamkeit eine auf der Fahrbahn liegende Person erfasst und anschließend über eine längere Strecke mitgeschleift“ haben. Die Durchfahrt ist nachts auf dieser Straße verboten.
Mord durch Unterlassen?
Nachdem er den Unfall bemerkt haben soll, soll er weitergefahren sein und die schwerverletzte Person zurückgelassen haben, obwohl er erkannt haben soll, dass diese aufgrund des Unfalls ohne umgehende ärztliche Versorgung sterben würde, so die Anklage. Die schwer verletzte Person konnte laut Pressemitteilung des Landgerichts gerettet werden. Ein anderer Autofahrer hatte ihn entdeckt und die Rttungskräfte alarmiert.
Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung sowie versuchten Mord (durch Unterlassen) in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vor.