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    Steige-Unfall: Gutachter bleiben nebulös

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    Zwei Gutachten standen am vierten Verhandlungstag zum schrecklichen Unfall an der Steige vom März 2018 im Mittelpunkt. Zum einen sagte Dr. Christoph Binder aus Schramberg aus. Er hatte die Sehfähigkeit des Angeklagten  bei Tageslicht und in der Dämmerung untersucht. Zum anderen wollte das Gericht von der Meteorologin Sandra Bartsch aus Freiburg, ob zum Unfallzeitpunkt an der Steige Nebel geherrscht haben könnte.

    Am 17. März 2018 war der Angeklagte morgens gegen 4 Uhr die Steige hochgefahren. Kurz nach dem Ortsende hatte er einen jungen Mann überfahren, der dort auf der Fahrbahn lag. Nach etwa 320 Metern beim Kühlloch hatte er wohl angehalten. Das Opfer, das das Auto bis dahin mitgeschleift hatte, hatte sich da vom Auto gelöst, und war schwerst verletzt legen geblieben. Nur weil kurz darauf ein weiteres Auto verbotenerweise die Steige hochfuhr und die Insassen ihn entdeckt hatten, habe er den Unfall überlebt, so eine Gerichtsmedizinerin.

    Die beiden Gutachter sollten klären, ob der Angeklagte tatsächlich, wie er sagt, den auf der Straße liegenden Mann nicht erkannt hat, zum einen, weil es seine Sehschärfe nicht zuließ und/oder weil zum Unfallzeitpunkt dort Nebel herrschte. Da für beide Gutachten objektive Informationen nur schwer zu bekommen sind, blieben die Aussagen eher – nebulös.

    Die Sehschärfe ist nachts eingeschränkt – aber wie wirkt sich das aus? Und stimmt es überhaupt?

    Dr Binder, dessen Patient der Angeklagte seit Beginn der 2000er-Jahre ist, berichtete, dass er ihn am Dienstag nochmals eingehend untersucht hat. Dabei habe er eine Sehschärfe bei Tageslicht von 0,7 für beide Augen ermittelt: „Das ist ausreichend für einen normalen Führerschein.“ Nach einer Laseroperation 2001 in Istanbul sei die Kurzsichtigkeit des Angeklagten „operativ bereinigt“ gewesen. Es habe aber anatomische Besonderheiten gegeben. Die damals festgestellten Vernarbungen seien inzwischen aber „ziemlich gewichen“.

    Ausführlich ging Binder auf die Sehfähigkeit in der Dämmerung ein. Da komme es auch auf das Licht des Autos an, ältere Halogenscheinwerfer seien fürs Kontrastsehen schlechter als heutige LED-Leuchten. Bei einem Test in einer Art Dunkelkammer habe der Angeklagte „keinerlei Antworten“ gegeben. „Wenn man seinen Angaben Glauben schenken kann, hat er eindeutige Probleme beim Dämmerungssehen.“ Es gebe aber eben keine objektiven Befunde, sondern nur die Aussagen des Probanden, „auf die wir uns verlassen müssen“, schränkte Binder ein.

    Der Angeklagte habe ausgesagt, er habe keine Einschränkungen seiner Sehschärfe bemerkt, wendet der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer ein. Müsste er das nicht merken? Binder entgegnet, nicht nur das Auge sei in diesem Zusammenhang wichtig, sondern auch das Gehirn. Schlechtes Sehen falle uns oft gar nicht auf, weil wir nichts anderes gewöhnt seien. Die Staatsanwältin bohrt nach: „Einen Menschen aus sechs Meter Entfernung: Sieht man das?“ Binder meint, bei der festgestellten Sehschärfe erkenne man immerhin, „dass da etwas ist“. Es entspreche etwa vier Dioptrien.

    Meteorologin: Dünne Datenlage

    Die Meteorologin Bartsch vom Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung Freiburg (ZMMF) sagte aus, es sei schwierig, konkret etwas über die Situation in jener Nacht an der Steige zu sagen, da dort oder auch in der Nähe keine Wetterstation existiere. Sie habe deshalb Daten von anderen Stationen ausgewertet. Diese reichten allerdings von Elzach bis Freudenstadt.

    Sie berichtete, dass es am Tag vor dem Unfall in der Region Niederschläge gegeben habe. Gegen Abend habe noch etwas die Sonne geschienen. Es sei vorübergehend klar gewesen, dann seien Wolken aufgezogen. Gegen vier Uhr morgens lag die Temperatur um den Gefrierpunkt. „Nebel ist ein schwieriges Phänomen“ und werde deshalb nicht an allen Stationen gemessen. Auch auf Satellitenbildern könne sie dazu nichts sagen, da eben in der Nacht Wolken aufgezogen waren. Sie könne anhand ihrer Daten nur sagen, dass sich in der Nacht Nebel gebildet haben dürfte, sie könne aber nicht sagen, wann und wo.

    Als die Dekra-Gutachter am Morgen des 17. März 2018 den Unfallhergang untersuchten, war es neblig. Archivfoto: him.

    Auch darüber, was „dichter“ Nebel oder „starker“ Nebel sei, was mit Nebelschwaden oder Nebelbänken gemeint ist, gingen die Aussagen von Laien und Meteorologen weit auseinander. Für Fachleute herrscht Nebel bei einer Sichtweite unter einem Kilometer, starker Nebel ab unter 200 Meter. Sechs Meter seien äußerst selten, so Bartsch. „Das gibt’s vielleicht in einer Silvesternacht.“ Dafür sah sie in dieser Nacht „eine äußerst geringe Wahrscheinlichkeit“.  Dass Nebelschwaden durchzogen, dagegen, das sei durchaus möglich. Da am 17. März Neumond war und der Sonnenaufgang um 6.35 Uhr sei es aber mit Sicherheit dunkel gewesen.

    War er in der Werkstatt?

    Nach der Gutachterin berichtete der Vorsitzende Richter noch, man habe die Polizei nachforschen lassen, wann und ob der Angeklagte tatsächlich kurz vor dem Unfall sein Auto wegen des defekten Kühlers in eine Werkstatt gebracht hatte. In der Werkstatt, in der er das Auto gekauft hatte – und die eine Garantie dafür abgegeben hatte, sei er zuletzt im Oktober 2017 gewesen, so die Ermittlungen der Polizei. „Überlegen Sie, ob sie etwas gesagt haben, was nicht stimmt“, forderte Münzer den Angeklagten auf.

    Bis zur nächsten Verhandlung am 3. November um 15.30 Uhr will der Anwalt noch klären, ob er ein weiteres Gutachten zur Sehfähigkeit des Angeklagten beantragen wird.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.