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Steige-Prozess: Urteil ist rechtskräftig

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Das Landgericht Rottweil hatte am 12. November 2020 einen 50- jährigen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes verurteilt. Er hatte in den frühen Morgenstunden des 17. März 2018 einen Mann  an der Steige in Schramberg überrollt und etwa 300 Meter unter seinem Auto mitgeschleift. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil nun bestätigt.

Wie das Landgericht Rottweil in einer Pressemitteilung erläutert, habe der BGH mit Beschluss vom 24. Februar 2021 (Az.: 4 StR 52/21) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 (Az.: 1 Ks 14 Js 3572/18) „als unbegründet verworfen und dem Angeklagten die Kosten seines Rechts-mittels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen auferlegt“.

Das Landgericht Rottweil hatte den Angeklagten nach mehreren Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu der hohen Strafe verurteilt. Der Angeklagte war bis dahin nicht vorbestraft.

Urteil nach Gutachterüberzeugung

Dem Urteil habe zugrunde gelegen, dass der Angeklagte am 17. März 2018 gegen 4 Uhr einen schweren Verkehrsunfall auf der Straße „An der Steige“, einer kleineren, nachts für den Fahrzeugverkehr gesperrten Verbindungsstraße zwischen Schramberg und dem Ortsteil Sulgen, verursacht habe. „Der Angeklagte kollidierte dabei infolge von Unaufmerksamkeit mit dem volltrunken auf der Fahrbahn liegenden Opfer, welches sich unter dem Fahrzeug verhakte und über eine gewisse Strecke mitgeschleift wurde, ehe der Angeklagte sein Fahrzeug anhielt und zurücksetzte.“

Der Unfallfahrer habe das Opfer im Scheinwerferlicht auf der Straße liegen gesehen und seine Fahrt in der Absicht fort gesetzt, „seine Verantwortlichkeit für den Unfall zu verdecken“. Der Angeklagte habe dabei, dass der Unfall zu schweren Verletzungen geführt hatte und habe es für möglich gehalten, dass das Opfer, jedenfalls ohne zeitnahe medizinische Versorgung, versterben werde. Dennoch habe er nichts zu dessen Rettung unternommen, so die Richter. Der Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, den auf der Straße liegenden Mann gesehen zu haben. Ein Gutachter hielt dies aber für  ausgeschlossen.

Opfer wird wohl lebenslang leiden

Das schwer verletzte Opfer hatten Zeugen, die wenig später ebenfalls die Steige hinauf gefahren waren, gefunden, und sein Leben konnte gerettet werden. „Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit des unter Spätfolgen leidenden Opfers nicht zu erwarten“, schreibt das Landgericht weiter. „Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 ist damit rechtskräftig.“

Der Angeklagte, der ursprünglich aus dem Iran stammte, hatte nach dem Urteil einen Zusammenbruch erlitten und kam zeitweise in ein Gefängniskrankenhaus.

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.