back to top
...
    NRWZ.deSchrambergSteige-Prozess: Urteil ist rechtskräftig

    Steige-Prozess: Urteil ist rechtskräftig

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Das Landgericht Rottweil hatte am 12. November 2020 einen 50- jährigen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes verurteilt. Er hatte in den frühen Morgenstunden des 17. März 2018 einen Mann  an der Steige in Schramberg überrollt und etwa 300 Meter unter seinem Auto mitgeschleift. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil nun bestätigt.

    Wie das Landgericht Rottweil in einer Pressemitteilung erläutert, habe der BGH mit Beschluss vom 24. Februar 2021 (Az.: 4 StR 52/21) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 (Az.: 1 Ks 14 Js 3572/18) „als unbegründet verworfen und dem Angeklagten die Kosten seines Rechts-mittels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen auferlegt“.

    Das Landgericht Rottweil hatte den Angeklagten nach mehreren Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu der hohen Strafe verurteilt. Der Angeklagte war bis dahin nicht vorbestraft.

    Urteil nach Gutachterüberzeugung

    Dem Urteil habe zugrunde gelegen, dass der Angeklagte am 17. März 2018 gegen 4 Uhr einen schweren Verkehrsunfall auf der Straße „An der Steige“, einer kleineren, nachts für den Fahrzeugverkehr gesperrten Verbindungsstraße zwischen Schramberg und dem Ortsteil Sulgen, verursacht habe. „Der Angeklagte kollidierte dabei infolge von Unaufmerksamkeit mit dem volltrunken auf der Fahrbahn liegenden Opfer, welches sich unter dem Fahrzeug verhakte und über eine gewisse Strecke mitgeschleift wurde, ehe der Angeklagte sein Fahrzeug anhielt und zurücksetzte.“

    Der Unfallfahrer habe das Opfer im Scheinwerferlicht auf der Straße liegen gesehen und seine Fahrt in der Absicht fort gesetzt, „seine Verantwortlichkeit für den Unfall zu verdecken“. Der Angeklagte habe dabei, dass der Unfall zu schweren Verletzungen geführt hatte und habe es für möglich gehalten, dass das Opfer, jedenfalls ohne zeitnahe medizinische Versorgung, versterben werde. Dennoch habe er nichts zu dessen Rettung unternommen, so die Richter. Der Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, den auf der Straße liegenden Mann gesehen zu haben. Ein Gutachter hielt dies aber für  ausgeschlossen.

    Opfer wird wohl lebenslang leiden

    Das schwer verletzte Opfer hatten Zeugen, die wenig später ebenfalls die Steige hinauf gefahren waren, gefunden, und sein Leben konnte gerettet werden. „Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit des unter Spätfolgen leidenden Opfers nicht zu erwarten“, schreibt das Landgericht weiter. „Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 ist damit rechtskräftig.“

    Der Angeklagte, der ursprünglich aus dem Iran stammte, hatte nach dem Urteil einen Zusammenbruch erlitten und kam zeitweise in ein Gefängniskrankenhaus.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

    Beiträge

    OneCoin: Kari Wahlroos gestorben

    Einer der früheren Top-Verkäufer von OneCoin, Kari Wahlroos, ist am Wochenende in Malaysia an einer Streptokokken-Infektion gestorben. Das berichtet „Alibi“, eine Onlinezeitung aus Finnland....

    Dolomiti-Eigentümer klagt gegen Abrissverfügung

    Eine schlechte Nachricht hatte Matthias Rehfuß am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit musste mitteilen, dass der Eigentümer des ehemaligen Dolomiti...

    Zollfahnder im Rathaus

    Ermittlungen wegen Schwarzarbeit haben zu einer Durchsuchung im Schramberger Rathaus geführt. Vergangene Woche waren Zollfahnder der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor Ort. Dabei gehe es...

    Schramberg drohen magere Jahre

    Eine Haushaltseinbringung ohne Haushaltsrede – das geschieht äußerst selten. Die Haushaltsrede des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin ist eigentlich der Kern der Haushaltsberatungen. Darin legt...

    Kunst verbindet

    Fünf Künstlerinnen und Künstler haben sich zusammengetan und zeigen ihre Werke in der Vorweihnachtszeit in Schramberg. Im früheren Quickschuhmarkt an der Steige haben sie...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Holocaust-Überlebende Eva Erben: Theresienstadt und Auschwitz überlebt

    In einer bewegenden Veranstaltung in der Messehalle Schwenningen berichtete die heute 94-jährige Holocaust-Überlebende Eva Erben zahlreichen Schulklassen verschiedener Schulen von ihrem Martyrium, das ihr...

    Alarm in Bochingen – Feuerwehr muss aber nicht eingreifen

    Eine große Zahl an Rettungskräften ist am späten Montagvormittag nach Oberndorf-Bochingen alarmiert worden. "Kellerbrand", so das Szenario. Glücklicherweise war alles nicht einmal nur halb...

    OneCoin: Kari Wahlroos gestorben

    Einer der früheren Top-Verkäufer von OneCoin, Kari Wahlroos, ist am Wochenende in Malaysia an einer Streptokokken-Infektion gestorben. Das berichtet „Alibi“, eine Onlinezeitung aus Finnland....

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Das interessiert heute

    Das Landgericht Rottweil hatte am 12. November 2020 einen 50- jährigen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes verurteilt. Er hatte in den frühen Morgenstunden des 17. März 2018 einen Mann  an der Steige in Schramberg überrollt und etwa 300 Meter unter seinem Auto mitgeschleift. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil nun bestätigt.

    Wie das Landgericht Rottweil in einer Pressemitteilung erläutert, habe der BGH mit Beschluss vom 24. Februar 2021 (Az.: 4 StR 52/21) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 (Az.: 1 Ks 14 Js 3572/18) „als unbegründet verworfen und dem Angeklagten die Kosten seines Rechts-mittels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen auferlegt“.

    Das Landgericht Rottweil hatte den Angeklagten nach mehreren Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu der hohen Strafe verurteilt. Der Angeklagte war bis dahin nicht vorbestraft.

    Urteil nach Gutachterüberzeugung

    Dem Urteil habe zugrunde gelegen, dass der Angeklagte am 17. März 2018 gegen 4 Uhr einen schweren Verkehrsunfall auf der Straße „An der Steige“, einer kleineren, nachts für den Fahrzeugverkehr gesperrten Verbindungsstraße zwischen Schramberg und dem Ortsteil Sulgen, verursacht habe. „Der Angeklagte kollidierte dabei infolge von Unaufmerksamkeit mit dem volltrunken auf der Fahrbahn liegenden Opfer, welches sich unter dem Fahrzeug verhakte und über eine gewisse Strecke mitgeschleift wurde, ehe der Angeklagte sein Fahrzeug anhielt und zurücksetzte.“

    Der Unfallfahrer habe das Opfer im Scheinwerferlicht auf der Straße liegen gesehen und seine Fahrt in der Absicht fort gesetzt, „seine Verantwortlichkeit für den Unfall zu verdecken“. Der Angeklagte habe dabei, dass der Unfall zu schweren Verletzungen geführt hatte und habe es für möglich gehalten, dass das Opfer, jedenfalls ohne zeitnahe medizinische Versorgung, versterben werde. Dennoch habe er nichts zu dessen Rettung unternommen, so die Richter. Der Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, den auf der Straße liegenden Mann gesehen zu haben. Ein Gutachter hielt dies aber für  ausgeschlossen.

    Opfer wird wohl lebenslang leiden

    Das schwer verletzte Opfer hatten Zeugen, die wenig später ebenfalls die Steige hinauf gefahren waren, gefunden, und sein Leben konnte gerettet werden. „Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit des unter Spätfolgen leidenden Opfers nicht zu erwarten“, schreibt das Landgericht weiter. „Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. November 2020 ist damit rechtskräftig.“

    Der Angeklagte, der ursprünglich aus dem Iran stammte, hatte nach dem Urteil einen Zusammenbruch erlitten und kam zeitweise in ein Gefängniskrankenhaus.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]