Gleich zwei Mal wird sich der Gemeinderat am Donnerstag mit Spielplätzen befassen: Einmal möchte die Verwaltung eine einheitliche Nutzungsordnung für alle Spielplätze und Schulhöfe erlassen und zum anderen möchte sie Ideen von Kindern umsetzen, wie der Bolzplatz im Höfle attraktiver gestaltet werden könnte.
Bei den Spielplätzen und den Schulhöfen gibt es bislang eine Reihe unterschiedlicher Regeln, an manchen Plätzen auch noch gar keine.
Zwar sei durch die Neufassung der Polizeiverordnung für Schramberg ein Großteil des öffentlichen Raums durch Rechtsverordnung geregelt, heißt es in einer Vorlage für den Gemeinderat. Damit seien Nutzungsregeln und –gebote für alle Bürger ersichtlich und Kontrollen möglich und Verstöße könnten geahndet werden. An manchen Plätzen fehlten aber Hinweise auf die Benutzungsordnung.
Weil es immer mehr Beschwerden wegen Lärm und ungebührlichen Verhaltens gebe, sei „eine Regelung durch den Gemeinderat notwendig. Die Stadt muss im öffentlichen Raum stets einen Interessensausgleich herstellen und dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen berücksichtigen.“ Die Interessen der Anwohner und der Nutzer widersprächen sich häufig und müssten deshalb geregelt werden.
Verwaltungsintern hätten sich der Fachbereich Recht und Sicherheit, die Abteilung Schulen und Kindertagesstätten, das JUKS³ und die Abteilungen Hochbau und Tiefbau zusammengetan und alle öffentlichen Plätze der Stadt systematisch durchgegangen. Wichtig sei der Verwaltung, dass Aufenthaltsflächen für alle Bürger zur Verfügung stehen, wann immer das möglich sei.
Einheitliche Regeln klar vermitteln
Es müsse Rechtssicherheit in der Nutzung bestehen, die Sicherheit gewährleistet sein, besonders auch mit Blick auf Vandalismus, Drogenkonsum oder starke Verschmutzungen. Gedacht werde auch an bauliche Anpassungen, in dem mit mehr Licht oder Bewegungsmeldern für mehr Sicherheit gesorgt werde. Eine klare, verständliche Beschilderung an allen Plätzen auch durch Piktogramme und gleiche Regeln für gleiche Plätze sei ebenso wichtig wie eine Regelung der Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst und die Polizei, sowie ergänzend eine aufsuchende Jugendarbeit.
Bisher gebe es für die Schulhöfe keine gesonderte Benutzungsordnung. „Um Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schule und die Nutzung zu regeln, ist eine Benutzungsordnung notwendig“ so die Verwaltung und hat deshalb in Absprache mit den Schulleitern eine solche Nutzungsordnung entworfen. Dabei gelte, dass die Schulhöfe öffentliche Flächen seien, die grundsätzlich für alle zur Verfügung stehen. Aber die schulische Nutzung gehe immer vor. Familien, Kinder und Jugendliche sollen die Schulhöfe, wann immer möglich, nutzen dürfen.
Damit die Nutzungsregeln transparent sind und die Durchsetzung auch seitens der Schulen einfacher gelingt, möchte die Stadt einheitliche Hinweisschilder anbringen lassen. In Absprache mit den Schulen sollen die Schulhöfe ab 14 Uhr täglich für alle geöffnet sein. Wenn es zu Störungen komme, habe die Schule die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Auch bei den Spielplätzen möchte die Stadt ein einheitliches Bild schaffen und alle Benutzungsschilder auf den Spielplätzen in Schramberg erneuern und vereinheitlichen. Die bisher teilweise geltende Mittagsruhe wird es nicht mehr geben, denn seit 2011 bestimmt das Bundesimmissionsschutzgesetz „Kinderlärm ist kein Umweltlärm“.
Die Öffnungszeiten werden überall auf täglich 8 bis 20 Uhr angepasst und vereinheitlicht. Außerdem sollen die Regelungen aus der Polizeiverordnung für jeden klar ersichtlich am jeweiligen Platz angebracht werden.
Die Stadt schätzt, dass die neuen Schilder insgesamt etwa 8000 Euro kosten werden und bittet um außerplanmäßige Mittel dafür.