back to top
...
    NRWZ.deSchrambergStadt verschärft Maskenpflicht wegen Infektionsanstieg

    Stadt verschärft Maskenpflicht wegen Infektionsanstieg

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Am Samstag, 27. März, tritt in Schramberg eine neue Corona-Allgemeinverfügung in Kraft. Darüber berichtet de Stadt am frühen Freitagabend in einer Pressemitteilung. Eine erweiterte Maskenpflicht in den Ortskernen und die Begrenzung der Kundenzahl pro Quadratmeter im Einzelhandel sollen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

    „In den vergangenen Tagen sind die Fallzahlen bei uns rasant gestiegen. In Abstimmung mit dem Landratsamt sehen wir uns deshalb gezwungen, diese Allgemeinverfügung zu erlassen“, sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Der Inzidenzwert der Großen Kreisstadt lag am Freitag bei 310 und damit deutlich über den Zielwerten der Landesregierung. „Besondere Sorge,“ so Eisenlohr, „bereitet uns, dass wir Hinweise auf eine Verbreitung der britischen Mutation haben.“

    „Ab Samstag wird im Einzelhandel die maximal mögliche Kundenzahl wieder begrenzt. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche“, so die Stadt.

    Ausgedient. Ab Samstag gelten strengere Regeln auch in den Ortsteilen und auf dem Sulgen. Foto: him

    Außerdem gelte ab jetzt die Maskenpflicht auch in den Ortskernen von Tennenbronn, Waldmössingen und Sulgen, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden könne. Für Personen, die zu einem Haushalt gehören, gelte der Abstand natürlich nicht. Das Team des städtischen Bauhofs werde im Laufe des Samstags Hinweisschilder anbringen, die auf die neue Regel in den Ortskernen hinweisen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    NRWZ-Redaktion Schramberg
    NRWZ-Redaktion Schramberg
    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

    Beiträge

    IHK senkt Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2025

    Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg senkt einmalig ihre Beiträge für Mitgliedsunternehmen. Im kommenden Wirtschaftsjahr werden diese branchenübergreifend laut Pressemitteilung um durchschnittlich 20 Prozent...

    Schallende Ohrfeige

    Mit großer Bestürzung haben wir, die Anwohner und Grundstücksnachbarn, den Bericht über das geplante und nunmehr vom Baurechtsamt genehmigte Wohnbauprojekt an der Rochus-Merz-Straße gelesen....

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Am Samstag, 27. März, tritt in Schramberg eine neue Corona-Allgemeinverfügung in Kraft. Darüber berichtet de Stadt am frühen Freitagabend in einer Pressemitteilung. Eine erweiterte Maskenpflicht in den Ortskernen und die Begrenzung der Kundenzahl pro Quadratmeter im Einzelhandel sollen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

    „In den vergangenen Tagen sind die Fallzahlen bei uns rasant gestiegen. In Abstimmung mit dem Landratsamt sehen wir uns deshalb gezwungen, diese Allgemeinverfügung zu erlassen“, sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Der Inzidenzwert der Großen Kreisstadt lag am Freitag bei 310 und damit deutlich über den Zielwerten der Landesregierung. „Besondere Sorge,“ so Eisenlohr, „bereitet uns, dass wir Hinweise auf eine Verbreitung der britischen Mutation haben.“

    „Ab Samstag wird im Einzelhandel die maximal mögliche Kundenzahl wieder begrenzt. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche“, so die Stadt.

    Ausgedient. Ab Samstag gelten strengere Regeln auch in den Ortsteilen und auf dem Sulgen. Foto: him

    Außerdem gelte ab jetzt die Maskenpflicht auch in den Ortskernen von Tennenbronn, Waldmössingen und Sulgen, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden könne. Für Personen, die zu einem Haushalt gehören, gelte der Abstand natürlich nicht. Das Team des städtischen Bauhofs werde im Laufe des Samstags Hinweisschilder anbringen, die auf die neue Regel in den Ortskernen hinweisen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]