Stadt hat sich beim Wärmeplan verspätet

Wärmeplanentwurf kommt erst in den Rat und in eine Bürgerversammlung / Rottweil hat geliefert

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Schramberg. Im Regierungsbezirk Freiburg haben bereits 13 der 20 zur Wärmeplanung verpflichteten Städte dem Regierungspräsidium (RP) einen Wärmeplan zur Prüfung vorgelegt. Schramberg muss noch liefern.

Schramberg. Man stehe „im engen Austausch“ mit den Städten, die aus verschiedenen Gründen noch keinen Wärmeplan abgegeben haben, heißt es aus Freiburg. Das RP wolle sicherstellen, dass die Nachzüglerkommunen ihre gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans so schnell als möglich erfüllen. „Die Wärmepläne bilden die strategische Grundlage für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.“

Zum 1. Januar ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Dieses verpflichtet alle Gemeinden in Deutschland im Laufe der nächsten Jahre einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Indes hat das Land Baden-Württemberg mit seinem Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2020 alle großen Kreisstädte und Stadtkreise zur Wärmeplanung verpflichtet. Diese Wärmepläne mussten zum Jahreswechsel abgegeben werden.

Schramberg hat das als eine von sieben Kommunen nicht geschafft, wie Stadtsprecher Hannes Herrmann auf Nachfrage der NRWZ mitteilt:  Die Stadtverwaltung bearbeite „derzeit noch den kommunalen Wärmeplan“.

Schub für die Wärmewende

„Die Wärmepläne werden der Wärmewende im Regierungsbezirk Freiburg einen Schub geben“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Wärme sei für das Erreichen der von Bund und Land gesteckten Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Auf den Wärmesektor entfallen aktuell mehr als 50 Prozent des nationalen Endenergieverbrauchs.

Ziel des Wärmeplans

Der Wärmeplan einer Kommune dient ab Beschluss durch den Gemeinderat als Informationsquelle und Leitlinie für die Wärmeversorgung der Zukunft. Er hat keine verpflichtenden Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Schäfer: „Die Wärmepläne geben den Menschen eine Orientierung bei der Planung ihrer zukünftigen Wärmeversorgung und den dafür notwendigen Investitionen.“

Aufgabe des Plans

Der Wärmeplan bietet einen Überblick, wo heute und in Zukunft viel Wärme benötigt wird. Zudem zeigt er die Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf. Neben erneuerbaren Quellen wie Industrieabwärme, Geothermie oder Biomasse (zum Beispiel Holz) gehört hierzu auch Strom aus Photovoltaik und Windkraft, mit dem Wärmepumpen klimafreundlich betrieben werden können. Zudem haben die Kommunen in ihren Wärmeplänen ein Szenario für die klimaneutrale Versorgung im Jahr 2040 entwickelt.

In Schramberg wird an diesem Plan noch gearbeitet: „Bevor wir den kommunalen Wärmeplan beim Regierungspräsidium einreichen, sind in den kommenden Wochen noch einzelne Abstimmungen notwendig“, so Herrmann.

Wärmenetze ausbauen

Aus den ersten fertiggestellten Wärmeplänen sei erkennbar, „dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung nur mit einem deutlichen Ausbau der Wärmenetze gelingen wird“, schreibt das RP. Dort, wo diese wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, schlagen die Kommunen in weiten Teilen eine Versorgung der Einzelgebäude mit Wärmepumpen vor.

Diese Szenarien seien jedoch nur als Fahrplan zu verstehen, heißt es aus dem RP. „Sie setzen die Leitplanken für die Weiterentwicklung der Wärmeversorgung und dienen der Kommune als Grundlage für weitere Planungen wie beispielsweise den Bau von Wärmenetzen.“

In Schramberg soll der Entwurf des Wärmeplans zunächst im Gemeinderat und im Rahmen einer Bürgerinfoveranstaltung öffentlich vorgestellt werden, kündigt Herrmann an. Wann dies sein wird, ist noch nicht klar.

Während Rottweil pünktlich geliefert hat, fehlt in unserer Region der Wärmeplan auch noch von Donaueschingen und Tuttlingen.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
NRWZ-Redaktion Schramberg
NRWZ-Redaktion Schramberg
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de