back to top
...
    NRWZ.deSchrambergSozialministerium informiert über Bußgeldsätze für Corona-Verstöße

    Sozialministerium informiert über Bußgeldsätze für Corona-Verstöße

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Der vom Sozialministerium Baden-Württemberg aktualisierte Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung liegt vor. Schrambergs Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr hat ihn den Medien zur Berichterstattung überlassen. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen.

    „Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der Corona-VO zu erreichen und nachhaltig abzusichern, ist eine konsequente Vorgehensweise dringend geboten. Außerdem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der beigefügte Bußgeldkatalog, der bei der Ausübung des Ermessens durch die zuständige Behörde ermessensleitend zu berücksichtigen ist“, heißt es in dem Schreiben, das der Ministerialdirektor im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Professor Wolf-Dietrich Hammann, unterschrieben hat. Überschrieben ist das Dokument mit: „Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung (Corona-VO), aktualisierte Fassung“.

    Und hier ein paar Beispiele, was Verstöße kosten können: Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl (Anmerkung der Redaktion: im Moment zwei) muss jeder Beteiligte mit einem Bußgeld von 100 bis 1000 Euro rechnen. Bei „Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, kostet das betroffene Personen ab dem 4. Mai zwischen 15 und 30 Euro. Die „Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen“ kostet für jede teilnehmende Person zwischen 250 und 1000 Euro. Der Betrieb einer Einrichtung, die eigentlich geschlossen sein müsste, kostet die Person, die die Entscheidung über die Öffnung trifft, zwischen 2500 und 5000 Euro.

    Wer eine Einrichtung trotz Betretungsverbots betritt, muss als Besucher mit einer Geldbuße von 250 nos 1500 Euro rechnen. Macht dies eine Person mit erhöhtem Infektionsrisiko liegen die Strafen zwischen 500 und 2000 Euro.

    Weiter heißt es in dem Schreiben des Sozialministeriums: „Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.“

    Hier das Schreiben aus dem Landes-Sozialministerium: https://www.nrwz.de/wp-content/uploads/2020/04/20200424-Hinweisschreiben-Bußgeldkatalog-aktualisiert-002.pdf

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Beiträge

    Fassadensanierung am Gymnasium Schramberg wird teurer

    Am Gymnasium in Schramberg laufen umfangreiche Sanierungsarbeiten. Der Gemeinderat hatte bereits am 2. Mai 2019 die Entscheidung für die Fassadensanierung der Bauteile B und...

    Auto- und Uhrenwelt bekommt lange ersehnte Garage

    Das Auto- und Uhrenmuseum ErfinderZeiten in Schramberg bekommt endlich seine lange ersehnte Garage. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats genehmigte hierfür in seiner jüngsten Sitzung einstimmig...

    Kern-Liebers-Gruppe: Corona-Pandemie hinterlässt deutliche Spuren

    Die Kern-Liebers-Gruppe beendete Ende Juni ein durch weltweite Konjunktureinbrüche gekennzeichnetes Geschäftsjahr 2019/20. So lag der Konzernumsatz mit 640 Millionen Euro um -13 Prozent unter...

    Schramberger Stadtfest auf 2022 verschoben

    Aufgrund von Corona musste das Schramberger Stadtfest 2020 abgesagt werden. Am Donnerstag befasste sich der Verwaltungsausschuss des Schramberger Gemeinderats mit dem Thema. Die Stadtverwaltung...

    Busverbindung nach Villingen und Kroneareal im Blick

    Nach dem aktuellen Stand beim Thema direkte Busverbindung nach Villingen erkundigte sich Fraktionsvorsitzende Tanja Witkowski (SPD/Buntspecht) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Außerdem wollte...

    Räte ärgern sich über drohende Verzögerung beim Freibad

    Ob es eine wohl kalkulierte Strategie war oder einfach eine Fehleinschätzung, wird sich wohl abschließend nicht klären lassen: Für Ärger unter den Schramberger Gemeinderäten...

    BBS kämpft ums wirtschaftliche Überleben

    Die Firma BBS GmbH mit ihren Werken in Schiltach und Herbolzheim beschäftigt insgesamt 550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für namhafte deutsche Automobilhersteller produziert das Unternehmen...

    Demnächst kann im Gebiet Madenwald gebaut werden

    Es ist geschafft: Bis auf ein paar Kleinigkeiten sind die Erschließungsarbeiten für das Gebiet Madenwald in Schramberg-Sulgen erledigt. Das Gebiet umfasst 1,75 Hektar Gewerbegebiet...

    Claudia Schmid legt Jahresbericht des Theaterrings Schramberg vor

    Über ihr erstes selbstverantwortetes Programm als Leiterin des Theaterrings berichtete Claudia Schmid im Verwaltungsausschuss des Schramberger Gemeinderats. Die Leitung des Theaterrings hatte sie im...

    Bundesstraße Schramberg-Schiltach war nach Unfall gesperrt +++ inzwischen wieder frei

    Die Bundesstraße 462 zwischen Schramberg und Schiltach war am Dienstagvormittag nach einem Unfall in beide Richtungen gesperrt. Passiert ist der Unfall  gegen 10.15 Uhr.Eine...

    Neue Outdoor-Erlebnisse in Schramberg und im Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord

    Zwei neue Erlebnisse hat Abteilungsleiterin Ayline Schirling dem Gemeinderat Schramberg in dessen jüngster Sitzung vorgestellt. An Familien richtet sich „Annis Schwarzwald-Geheimnis“. An die etwas...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Kran donnert gegen Brücke: Verkehr auf B27 bricht zusammen

    Massive Verkehrsbehinderungen - nicht durch Schneefall, sondern durch einen Mobilkran. Ein solcher blieb am Freitag an einer Brücke über die B27 bei Dotternhausen hängen.Region...

    Dolomiti-Eigentümer klagt gegen Abrissverfügung

    Eine schlechte Nachricht hatte Matthias Rehfuß am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit musste mitteilen, dass der Eigentümer des ehemaligen Dolomiti...

    Zollfahnder im Rathaus

    Ermittlungen wegen Schwarzarbeit haben zu einer Durchsuchung im Schramberger Rathaus geführt. Vergangene Woche waren Zollfahnder der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor Ort. Dabei gehe es...

    Schramberg drohen magere Jahre

    Eine Haushaltseinbringung ohne Haushaltsrede – das geschieht äußerst selten. Die Haushaltsrede des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin ist eigentlich der Kern der Haushaltsberatungen. Darin legt...

    Sterbefälle, Geburten, Eheschließungen: die Familiennachrichten für Oktober 2024

    Hier veröffentlichen wir die uns von den Standesämtern im Landkreis Rottweil und von unseren Lesern zur Verfügung gestellten Informationen zu den Geburten, Eheschließungen und...

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Das interessiert heute

    Der vom Sozialministerium Baden-Württemberg aktualisierte Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung liegt vor. Schrambergs Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr hat ihn den Medien zur Berichterstattung überlassen. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen.

    „Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der Corona-VO zu erreichen und nachhaltig abzusichern, ist eine konsequente Vorgehensweise dringend geboten. Außerdem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der beigefügte Bußgeldkatalog, der bei der Ausübung des Ermessens durch die zuständige Behörde ermessensleitend zu berücksichtigen ist“, heißt es in dem Schreiben, das der Ministerialdirektor im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Professor Wolf-Dietrich Hammann, unterschrieben hat. Überschrieben ist das Dokument mit: „Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung (Corona-VO), aktualisierte Fassung“.

    Und hier ein paar Beispiele, was Verstöße kosten können: Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl (Anmerkung der Redaktion: im Moment zwei) muss jeder Beteiligte mit einem Bußgeld von 100 bis 1000 Euro rechnen. Bei „Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, kostet das betroffene Personen ab dem 4. Mai zwischen 15 und 30 Euro. Die „Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen“ kostet für jede teilnehmende Person zwischen 250 und 1000 Euro. Der Betrieb einer Einrichtung, die eigentlich geschlossen sein müsste, kostet die Person, die die Entscheidung über die Öffnung trifft, zwischen 2500 und 5000 Euro.

    Wer eine Einrichtung trotz Betretungsverbots betritt, muss als Besucher mit einer Geldbuße von 250 nos 1500 Euro rechnen. Macht dies eine Person mit erhöhtem Infektionsrisiko liegen die Strafen zwischen 500 und 2000 Euro.

    Weiter heißt es in dem Schreiben des Sozialministeriums: „Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.“

    Hier das Schreiben aus dem Landes-Sozialministerium: https://www.nrwz.de/wp-content/uploads/2020/04/20200424-Hinweisschreiben-Bußgeldkatalog-aktualisiert-002.pdf

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]