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Sozialamt Schramberg: Rückdelegation beschlossen

Schramberg (him) – Im zweiten (oder dritten?) Anlauf hat die Stadtverwaltung ihren Wunsch durchbekommen. Mit großer Mehrheit hat der Rat die Rückdelegierung des Sozialamts an das Landratsamt  beschlossen.

Unter der Überschrift „Neuorganisation der Abteilung Soziales“ hatte Susanne Gwosch, die Leiterin des Fachbereichs 3, zugleich die Einrichtung einer „Servicestelle Soziales“ vorgeschlagen. In ihrer Vorlage für den Gemeinderat hatte Gwosch ausgeführt, dass sich in den ungefähr 100 Jahren, in denen die Stadt Schramberg ein Sozialamt hat, die Aufgaben „mehrfach grundlegend verändert“ hätten. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes 2 und den Jobcentern im Jahr 2005 seien die Aufgaben bei der Schramberger Abteilung Soziales stark zurück gegangen. Auch der Einblick in die sozialen Strukturen habe sich deutlich verringern.

Nur noch wenige Aufggaben und keine Spielräume

Heute  sei das Sozialamt nur noch für Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Gesundheit und in besonderen Lebenslagen, Eingliederungs- und Blindenhilfe sowie das Ausstellen der Ausweise für die Tafel zuständig. Seit Jahren plagt das Sozialamt  Personalnot: „Leider macht sich der Fachkräftemangel überall bemerkbar, ganz besonders aber in diesem Bereich“, so Gwosch.“ Wir haben uns lange und intensiv um neue Mitarbeiterinnen bemüht, aber müssen nun endgültig akzeptieren, dass das Personalproblem nicht zufriedenstellend gelöst werden kann.“

Gwosch hat nun vorgeschlagen, eine Servicestelle Soziales einzurichten, die Bearbeitung der Anträge sollte dann im Landratsamt erfolgen. Die Servicestelle soll Bürgerinnen und Bürger bei allen Anfragen im Themenfelsd Soziales als Ansprechpartner dienen „und werden dort kompetent beraten“.

Die Stelle würde beim Ausfüllen der Anträge helfen und Rückfragen vom Landratsamt und anderen Einrichtungen kümmern. „Für die Kundinnen und Kunden in Schramberg „ändert sich nichts“, betont  Gwosch. „Wo die Anträge bearbeitet werden, macht Inhaltlich keinen Unterschied.“ Das Sozialrecht regle die Dinge „sehr eindeutig, es gibt keine Ermessensspielräume“, hob Gwosch hervor.

Witkowski: Herzensangelegenheit

In der Aussprache hatte Tanja Witkowski von SPD/Buntspecht  vehement für die Beibehaltung des Sozialamtes plädiert. In anderen Städten wie etwa Singen bedaure man inzwischen, dass man das Sozialamt abgegeben habe. Sie hat eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, wie die Stellen in diesem Bereich attraktiver gemacht werden könnten. Mit  wichtigeren Aufgaben könnte mann diese Stellen doch wieder besetzen, hofft sie.

„Es ist uns bewusst, dass es eher 5 nach 12 ist. Aber es ist uns und mir wirklich eine Herzensangelegenheit noch einmal alle Kraft zusammenzunehmen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Amt mit den Sozialhilfeaufgaben komplett in Schramberg zu halten.“ Die Servicestelle werde in Ermangelung von Fachkenntnissen lediglich Anträge entgegennehmen, fürchtet Witkowski.

Brantner: Hausbesuche möglich

Thomas Brantner (CDU) fragte, ob denn „das uns lieb gewordene Sozialamt“ überhaupt noch in dieser Form bestehe. Er sah sogar Vorteile bei der Rückdelegation, weil künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hausbesuche machen könnten. Das Einzige, was sich ändere, sei das im Anschluss an die persönliche Beratung die verwaltungstechnische Bearbeitung des Sachverhalts in einem „Back office“ erfolge.

Gwosch betonte, es soll eine bessere Betreuung und eine verstärkte persönliche Ansprache es für die Kunden des Schramberger Sozialamts geben.

Bei der Abstimmung befürworteten zunächst sechs Rätinnen und Räte den  Antrag von SPD/Buntspecht, das Sozialamt in Schramberg zu belassen. Zwei enthielten sich der Stimme und 18 lehnten ihn ab. Für den Verwaltungsvorschlag stimmten anschließend die Rätinnen und Räte mit großer Mehrheit.

Kreistag gefragt

Nach der Entscheidung werde die Verwaltung mit dem Kreissozialamt den Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen festlegen, kündigt OB Dorothee Eisenlohr an. So könnten Neuanträge direkt dort bearbeitet werden. Auch die Personalsuche könnte man gemeinsam mit dem Landratsamt  angehen. Auch muss der Kreistag der Rückdelegation zustimmen. Stichtag wird wohl der 1. Januar 2023 werden.

„Nach wie vor sind wir Ansprechpartner vor Ort und künftig können die Mitarbeiterinnen die Betroffenen im Bedarfsfall auch zu Hause aufsuchen“, sagt Susanne Gwosch. Die Veränderungen im Hintergrund seien struktureller Art. „In Rottweil gibt es mehr Mitarbeiter und dadurch können sich diese auf einzelne Themen spezialisieren. Eine solche Spezialisierung ist in einem so extrem komplexen Bereich wie der Sozialhilfe ein klarer Vorteil“, erklärt Gwosch.

 

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