Kaum im Amt werden sich die neuen Gemeinderätinnen und -räte nächste Woche mit einem der schwierigsten Themen in der Schramberger Kommunalpolitik befassen müssen: Der Zukunft des Krankenhausareals. Die Stadt möchte einen dritten Anlauf starten und hofft, endlich einen Investor zu finden, der das ehemalige Krankenhaus und die dazugehörigen Flächen aus seinem Dornröschenschlaf befreit.
Schramberg. Stadtplanerin Carolin Münch vom Fachbereich 4 hat in ihrer Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 18. Juli noch einmal den Stand der Dinge aufgedröselt. Ende 2020 hatte der Gemeinderat das Gebiet ums Krankenhaus als Sanierungsgebiet „Bühlepark“ festgelegt.
Zwei Jahre später gab es einen Investoren- und Planungswettbewerb. Der Sieger dieses Wettbewerbs hat lange mit der Stadt verhandelt. Doch „vor allem aufgrund der veränderten Wirtschaftslage im Baubereich“, hätten diese Verhandlungen „nicht zum erhofften Ergebnis“ geführt, so Münch. „Schlussendlich resultierte das Verfahren in einer Absage durch den Investor, wodurch das Wettbewerbsverfahren beendet wurde.“
Mehr Rücksicht auf Gut Berneck?
Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen um den Denkmalschutz um das Gut Berneck und den früheren Park unterhalb des Gebäudes gegeben. Der Eigentümer von Gut Berneck, Dr. Hans-Jochem Steim, hatte sich gegen die Investorenpläne gewandt, am unteren Ende des Parks Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Nach der Absage der Investorengruppe aus dem Allgäu Ende 2023 hatte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr angekündigt, „mit Hochdruck“ an einer alternativen Lösung arbeiten zu wollen.
Nun möchte die Stadt einen neuen Wettbewerb ausloben. Dabei sollen die Bedingungen an etlichen Stellen vereinfacht werden. Statt eines Investorenwettbewerbs möchte die Stadt „eine neue Konzeptvergabe mit reduzierten Anforderungen, aber unter Einbeziehung des bisherigen Investors“ ausschreiben.
Wettbewerb muss sein
Obwohl auf einen umfassenden vergaberechtlichen Investorenwettbewerb verzichtet werden könne, sei es aus Sicht der Stadtverwaltung und dem Rat eines Rechtsanwalts wegen des ernsthaften Interesses mehrerer Investoren aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, „eine Vergabe nicht vollständig frei durchzuführen“, so Stadtplanerin Münch.
Der Gemeinderat soll, um eine gewisse städtebauliche Qualität der Entwürfe und die Sanierungsziele zu erreichen, einige Rahmenbedingungen für die Grundstücksvergabe festlegen.
Am Kaufpreis – 1,8 Millionen Euro – werde sich nichts ändern, weil dieser sanierungsrechtlich an den ermittelten Verkehrswert gebunden sei. Von den bisherigen Bedingungen soll es einige Abweichungen geben. Im Prinzip sollen die Ausschreibungsunterlagen des Investorenauswahlverfahren von 2022 aber weiter gelten.
Vorgaben abgespeckt
„Um jedoch den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Baubereich Rechnung tragen zu können, wurde von Seiten der Stadtverwaltung ein abgewandelter Kriterienkatalog vorbereitet“, so Münch.
So werde den Bewerbern „freigestellt, nicht das gesamte Grundstück zu beplanen, sondern eine Teilfläche zu belassen und in Abstimmung mit der Stadt anderweitig (weiter) zu veräußern“.
Damit könnte gemeint sein, dass das umstrittene Grundstück am unteren Ende des Parks unterhalb von Gut Berneck von einem möglichen Investor an einen anderen Interessenten verkauft werden kann.
Auch soll statt eines dreistufigen Verfahrens der Wettbewerb nur in zwei Stufen Form durchgeführt werden: die Konzeptphase und das nachfolgende Verhandlungsverfahren, in dem genauere Modalitäten der Umsetzung vereinbart werden.
Es soll weniger strenge Auflagen bei der Qualifikation und den Referenzen der einreichenden Architekten geben. Die Arbeiten können direkt bei der Stadtverwaltung und auch digital eingereicht werden. Um den Aufwand zu verringern, werde auf ein Architekturmodell verzichtet.
Denkmalschutz berücksichtigen
Ein wichtiger Hinweis betrifft den Denkmalschutz und Gut Berneck:. Nach einer Vorabstimmung mit dem Landesdenkmalamt wird in der Ausschreibung klargestellt, dass das Gebäude mit Park und Gruft „Teil der Sachgesamtheit Junghans“ seien und „weiterhin als Solitär empfunden“ werden sollen. Ein Neubau müsse „mit dem notwendigen Abstand eingebunden und die Freianlagen mit Durchwegung in der Planung berücksichtigt werden“.
Außerdem heißt es in den Ausschreibungsunterlagen: „Teile des Wettbewerbsgrundstücks gehörten historisch zur noch bestehenden Parkanlage“. Laut Landesamt für Denkmalpflege seien aber „solche baugeschichtlichen Zusammenhänge im heutigen Bestand nicht mehr ablesbar“.
Trotzdem müssten sich Bauherren mit der Praktischen Denkmalpflege abstimmen, „um Beeinträchtigungen auf das Kulturdenkmal Gut Berneck zu vermeiden“. Auch damit ist die Verwaltung offenbar dem Eigentümer von Gut Berneck entgegengekommen, der sich um die Wirkung des Gebäudes Sorgen gemacht hat, wenn Mehrfamilienhäuser am unteren Ende des ehemaligen Parkes gebaut würden.
Sozialer Wohnungsbau gibt Pluspunkte
Weiter will die Stadt auf die Vorlage eines Energie- und eines Mobilitätskonzeptes verzichten. Schließlich soll dem Investor keine Vorgabe mehr bei der Durchmischung von Wohn- und Gewerbebau und beim „Sozialen Wohnungsbau“ gemacht werden. Wenn dennoch förderfähige Wohnungen geplant würden, werde das bei der Beurteilung positiv berücksichtigt.
Beurteilen soll die Entwürfe eine Jury aus Oberbürgermeisterin, Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, einem Vertreter aus dem Fachbereich Umwelt und Technik. Außerdem soll eine Architektin oder Architekt die eingereichten Entwürfe sichten und sie in der Jurysitzung strukturiert vorstellen.
Debatte im Herbst, Entscheidung im Frühjahr 2025
Alle geeigneten Entwürfe sollen dann im Oktober bei einer Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Nach der Gemeinderatssitzung könnte weiter mit mehreren Bewerbern verhandelt werden. Im Frühjahr 2025 soll der Gemeinderat dann über die Vergabe entscheiden.
Münch schlägt vor, das Verfahren Ende Juli öffentlich bekannt zu gegeben. Die Einreichungsfrist soll am 13. September enden. Dabei soll der Sieger des ersten Wettbewerbs über die Konzeptvergabe informiert werden. Er kann seine bereits vorliegende Ausarbeitung erneut einreichen.
Wenn die neuen Rätinnen und Räte am Donnerstag dem Verfahren zur Grundstücksvergabe des ehemaligen Krankenhaus-Areals zustimmen, kann die Verwaltung diesen Kleinwettbewerb unter Einschluss potentieller Investoren und des bisherigen Investors durchführen.