Weil die Stadt ein entscheidendes Grundstück für die Zufahrt nicht kaufen kann, muss der städtebauliche Entwurf für das kleine Schönbronner Neubaugebiet Gründlesee geändert werden. Statt 16 Bauplätzen werden nun nur 15 Bauplätze entstehen, so Stadtplaner Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT).
Bauplatznot in Schönbronn
Da das Projekt nach dem berühmten Paragraf 13b im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden soll, ist Eile geboten. „Bis Jahresende muss das Verfahren auf dem Weg sein“, so Liebrich. Er erinnerte daran, dass de Verwaltung Ende 2020 mit der Idee für ein Neubaugebiet „Gründleseeblick“ auf den Gemeinderat zugekommen sei. Es habe etliche Anfragen aus Schönbronn gegeben, weil dort Bauplätze fehlen.
Im Sommer 2021 seien dann die Pläne vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Auch ein artenschutzrechtliches Gutachten sei bereits fertig. Im Oktober habe die Erschließungsplanung und der städtebauliche Entwurf allerdings geändert werden müssen, so Liebrich. Nun werde es 15 Bauplätze, elf öffentliche und vier private, geben.
Erschließung schwierig
Eine große Grünfläche, die zwischen dem jetzigen Gebiet und der bisherigen Besiedlung liegt, könnte später leicht erschlossen werden. Außerdem plane man nun eine kleine Spielfläche als Ersatz für den Spielpunkt an der Kirche. Statt einer Ringstraße wird es nun eine südliche Zufahrt zu den vier privaten Plätzen und eine nördliche mit Wendehammer zu den übrigen Bauplätzen geben.
Die südliche Zufahrt wäre zu schmal, um dort den gesamten zu erwartenden Verkehr aufzunehmen. Um diese Straße zu erweitern, hätte die Stadt Grundbesitz erwerben müssen, was gescheitert sei.
„Keine Feldlerche“
Noch ist unklar, wann es tatsächlich dort losgehen wird. Auch die Grundstückspreise und die Kosten für die Anlieger stehen noch nicht fest. Beim Artenschutz sieht Liebrich keine Probleme: „Glücklicherweise gibt es keine Feldlerche.“
Der Zeitplan sieht vor, dass die Pläne im ersten Halbjahr 2023 offen gelegt und der Bebauungsplan dann 2024 verabschiedet wird. Dann könne mit der Erschließung begonnen werden. Alles aber unter dem Vorbehalt, dass das Verfahren wie geplant läuft.
Einhellige Zustimmung
Jürgen Kaupp (CDU) wollte wissen, ob der Paragraf 13b im kommenden Jahr nicht mehr gelte. Doch, aber eben nur für Projekte, die in diesem Jahr auf den Weg gebracht wurden, so Liebrich. Außerdem müsse das Bebauungsplanverfahren bis Ende 2024 auch abgeschlossen sein. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung nicht verneint habe, dass auf die Anlieger Kosten zukommen können.
Emil Rode (Freie Liste) bedauerte, dass der notwendige Grunderwerb für die südliche Zufahrt nicht geklappt hat. Er fragte nach der Grünfläche in der Mitte. Da sei die Stadt im Gespräch mit der Eigentümerin gewesen. Es werde nun als Grünfläche eingetragen. Vielleicht gebe es später die Möglichkeit, das Gelände zu kaufen. Hilmar Bühler („Aktive Bürger“) fragte, ob die Straßenbreite im Norden ausreiche. Da habe die Stadt eigene Grundstücke, um ausbauen zu können, versicherte Liebrich.
Lara Kiolbassa (SPD-Buntspecht wollte wissen, ob der neue Spielpunkt zusätzlich zu dem an der Kirche oder als Ersatz gedacht sei. Die Verwaltung schlage vor, den ungünstig an der Durchfahrtsstraße gelegenen Spielpunkt abzubauen, entgegnete Liebrich. Die vorhandenen zwei Spielgeräte zu versetzen, mache wohl keinen Sinn mehr, ergänzte Tiefbauchef Konrad Ginter.
Mit einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss geht das Vorhaben nun in den Gemeinderat am Donnerstag.