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    Radeln bleibt in der Fußgängerzone erlaubt

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    Denkbar knapp ausgegangen ist eine Entscheidung zum Radfahren in der Fußgängerzone in Schramberg.

     

    (Schramberg). Nach ausführlicher Debatte stimmten schließlich 13 Gemeinderäte dafür, die seit 2012 bestehende Erlaubnis, in der Fußgängerzone zwischen Rathaus und Narrenbrunnen in Schrittgeschwindigkeit zu radeln, aufzuheben. 14 lehnten dies ab. Es darf also weiter geradelt werden, allerdings eben nur langsam.

    Die knappe Entscheidung – quer durch fast alle Fraktionen – zeigt, dass es sowohl für das Radeln als auch gegen das Radeln in der Fußgängerzone gute Argumente gibt.

    Diskussion im Rat uns Rad. Foto: him

    Schrittgeschwindigkeit

    Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß hatte kurz nach einem ersten Unfall in der Fußgängerzone Anfang Juli in einer Vorlage die Rücknahme der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone vorgeschlagen. In Vertretung ihres erkrankten Chefs trug die Leiterin des Ordnungsamtes Cornelia Penning die Argumente gegen das Radeln vor: Normalerweise sei das Radfahren in Fußgängerzonen eben nicht erlaubt.

    Nach einem Test habe der Rat 2012 das Radeln dann „in Schrittgeschwindigkeit“ zugelassen. Es habe seither „keine größeren Probleme“ gegeben, Bis eben zu dem Unfall. Außerdem sei 2021 ein „Fast-Unfall“ mit einem fünfjährigen Kind berichtet worden.

    In einer Fußgängerzone sollen sich alle frei bewegen und wohl fühlen“, so Penning. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliere zwar regelmäßig die Radfahrer und auch den Lieferverkehr. Aber das sei nur punktuell möglich. Der Radbeauftragte Gunnar Link habe vorgeschlagen, die Verkehrsteilnehmer besser zu informieren und zu schauen, ob sich das Verhalten ändert. Wenn nicht, könne man immer noch die Regelung aufheben.

    Sicheres Herz

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr plädierte leidenschaftlich für das Radfahrverbot. Fußgänger seien die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Fahrradfahrer müssten in der Fußgängerzone absteigen. Die Vorlage basiere nicht auf dem Unfall mit der 83-Jährigen. Vielmehr sei sie schon oft in Bürgersprechstunden oder in der Stadt auf das Problem angesprochen worden. „Das Herz der Innenstadt muss sicher sein“, forderte sie.

    Wenn die Radler Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, sei das Schieben ja auch kein Nachteil für sie, argumentierte Revierleiter Jürgen Lederer, den Eisenlohr um eine fachkundige Stellungnahme gebeten hatte. Lederer fragte, wie man denn die Geschwindigkeit der Radler überwachen solle. Wenn es ein Radfahrverbot gebe, dann könne man Verstöße auch sanktionieren.

    Revierleiter Jürgen Lederer. Foto: him

    Aufklären

    Barbara Kunst (CDU) wollte die verschiedenen Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt sehen. Ihre Fraktion sei mehrheitlich für die bestehende Regelung. Auswärtige Radfahrer hätten es sehr schwer, eine alternative Route zu finden. Ein Verbot werde nichts bringen. „Diejenigen, die sich bisher nicht an die Regeln halten, werden weiterhin durch die Fußgängerzone fahren.“

    Das vom Radbeauftragten entwickelte Schild sei „wunderbar“. Kunst erinnerte daran, dass auch Autos immer wieder durch die Fußgängerzone fahren, und es sei bisher sehr wenig passiert. „Rabiaten Radlern muss man klar machen, dass es so nicht geht.“

    Ralf Rückert (Freie Liste) wollte den Blick auf die gesamte Talstadt richten. So sei es in der Marktstraße verboten zu radeln. „Für Auswärtige ist das aber nicht erkennbar.“ Auch die neuen E-Scooter stellten eine Gefahr dar.

    In anderen touristischen Städten wie Ravensburg, Freiburg oder Friedrichshafen sei das Radeln in der Fußgängerzone erlaubt. Er wundere sich, dass die Stadt die Schwellen zum Abbremsen der Autos am Rathaus abbaue – und gleichzeitig das Radeln erschweren wolle.

    Nicht alles regeln

    Reinhard Günter (SPD-Buntspecht) vertrat in seiner Fraktion eine Minderheitsmeinung. Er fand, man könne nicht alles regeln. Es sei selbstverständlich, dass man in einer vollen Fußgängerzone absteige und schiebe. Nachts, wenn niemand unterwegs sei, könne man auch 20 fahren. Die bisher aufgehängten kleinen Schilder müssten vergrößert angebracht und die Kinder und Jugendlichen im Unterricht belehrt werden.

    Seine Fraktionskollegin Gertrud Nöhre plädierte für ein Verbot. Durch die Außengastronomie sei die Fußgängerzone unübersichtlich, und es könne leicht ein Kind angefahren werden. Man könne von den Radfahrern verlangen, dass sie die kurze Strecke absteigen.

    Risiko ohne Not

    Thomas Koch (ÖDP) sah ein Gefährdungspotenzial für Fußgänger durch die Radfahrer, die man „ohne Not diesem Risiko“ aussetze.

    Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) meinte: „Radfahrer und Fußgänger vertragen sich nicht.“ Sonst versuche man sie zu trennen, hier würden sie „durchmischt“. Wenn ein Unfall passiere, übernehme der Gemeinderat das Risiko.

    Neue Bedingungen

    Die Sprecherin der Fraktion SPD-Buntspecht, Tanja Witkowski sprach von einem „Thema mit vielen Facetten“. Seit dem Beschluss von 2012 habe der Radverkehr stark zugenommen und: „Damals gab es noch keine E-Bikes.“ Deshalb müsse man die  bisherige Regelung an die heutigen Bedingungen anpassen und die Fußgängerzone direkt und ohne Testphase für Radler sperren.

    Jürgen Winter (CDU) fand, wenn ein Radler sich an Schrittgeschwindigkeit hält, „dann kann er auch absteigen“.

    Alternativen

    Hilmar Bühler („Aktive Bürger“) meinte, die Radler könnten über Brestenberg und Sängerstraße die Fußgängerzone umgehen. Er schlug vor, dort einen Radstreifen einzuführen oder die Straße gleich als Radfahrstraße auszuweisen.

    Es gebe auch den Geh- und Radweg im Mühlegraben, ergänzte Andreas Krause von der Stadtverwaltung. Für einen Radstreifen sei in der Sängerstraße und am Brestenberg wenig Platz, gab Tiefbauchef Konrad Ginter zu bedenken.

    Unklar war auch die Situation beim Narrenbrunnen. Ob dort die Fußgängerzone auch für Autofahrer gilt oder nicht.

    Abstimmung mit „Beweisfoto“

    Schließlich kam es zur Abstimmung. Weil die elektronische Anzeige wie in der Vergangenheit es der Öffentlichkeit nicht ermöglichte, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Rätinnen und Räte zu erkennen, bat Eisenlohr auch um ein Handzeichen. Von den 27 anwesenden Stimmberechtigten stimmten 13 für den Antrag der Verwaltung und damit das Verbot zu radeln. 14 stimmten dagegen.

    Anhand von Fotos erkennbar sind die 13 Befürworter des Verbots: Tanja Witkowski, Mirko Witkowski, Gertrud Nöhre, Monika Kaltenbacher, Lara Kiolbassa, Bärbel Pröbstle (SPD-Buntstecht), Thomas Koch, Volker Liebermann (ÖDP), Jürgen Moosmann (Freie Liste), Hilmar Bühler, Jürgen Reuter („Aktive Bürger“), Jürgen Winter (CDU) und OB Dorothee Eisenlohr.

    Sie stimmten fürdie Aufhebung der Radl-Erlaubnis. Foto: him

     

    Dagegen stimmten Reinhard Günter (SPD-Buntspecht), Achim Bendigkeit, Oskar Rapp, Emil Rode, Udo Neudeck, Ralf Rückert (Freie Liste), Frank Kuhner („Aktive Bürger“), Barbara Kunst, Patrick Flaig, Thomas Brugger, Dominik Dieterle, Jürgen Kaupp, Thomas Brantner und Clemens Maurer (CDU).

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Denkbar knapp ausgegangen ist eine Entscheidung zum Radfahren in der Fußgängerzone in Schramberg.

     

    (Schramberg). Nach ausführlicher Debatte stimmten schließlich 13 Gemeinderäte dafür, die seit 2012 bestehende Erlaubnis, in der Fußgängerzone zwischen Rathaus und Narrenbrunnen in Schrittgeschwindigkeit zu radeln, aufzuheben. 14 lehnten dies ab. Es darf also weiter geradelt werden, allerdings eben nur langsam.

    Die knappe Entscheidung – quer durch fast alle Fraktionen – zeigt, dass es sowohl für das Radeln als auch gegen das Radeln in der Fußgängerzone gute Argumente gibt.

    Diskussion im Rat uns Rad. Foto: him

    Schrittgeschwindigkeit

    Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß hatte kurz nach einem ersten Unfall in der Fußgängerzone Anfang Juli in einer Vorlage die Rücknahme der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone vorgeschlagen. In Vertretung ihres erkrankten Chefs trug die Leiterin des Ordnungsamtes Cornelia Penning die Argumente gegen das Radeln vor: Normalerweise sei das Radfahren in Fußgängerzonen eben nicht erlaubt.

    Nach einem Test habe der Rat 2012 das Radeln dann „in Schrittgeschwindigkeit“ zugelassen. Es habe seither „keine größeren Probleme“ gegeben, Bis eben zu dem Unfall. Außerdem sei 2021 ein „Fast-Unfall“ mit einem fünfjährigen Kind berichtet worden.

    In einer Fußgängerzone sollen sich alle frei bewegen und wohl fühlen“, so Penning. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliere zwar regelmäßig die Radfahrer und auch den Lieferverkehr. Aber das sei nur punktuell möglich. Der Radbeauftragte Gunnar Link habe vorgeschlagen, die Verkehrsteilnehmer besser zu informieren und zu schauen, ob sich das Verhalten ändert. Wenn nicht, könne man immer noch die Regelung aufheben.

    Sicheres Herz

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr plädierte leidenschaftlich für das Radfahrverbot. Fußgänger seien die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Fahrradfahrer müssten in der Fußgängerzone absteigen. Die Vorlage basiere nicht auf dem Unfall mit der 83-Jährigen. Vielmehr sei sie schon oft in Bürgersprechstunden oder in der Stadt auf das Problem angesprochen worden. „Das Herz der Innenstadt muss sicher sein“, forderte sie.

    Wenn die Radler Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, sei das Schieben ja auch kein Nachteil für sie, argumentierte Revierleiter Jürgen Lederer, den Eisenlohr um eine fachkundige Stellungnahme gebeten hatte. Lederer fragte, wie man denn die Geschwindigkeit der Radler überwachen solle. Wenn es ein Radfahrverbot gebe, dann könne man Verstöße auch sanktionieren.

    Revierleiter Jürgen Lederer. Foto: him

    Aufklären

    Barbara Kunst (CDU) wollte die verschiedenen Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt sehen. Ihre Fraktion sei mehrheitlich für die bestehende Regelung. Auswärtige Radfahrer hätten es sehr schwer, eine alternative Route zu finden. Ein Verbot werde nichts bringen. „Diejenigen, die sich bisher nicht an die Regeln halten, werden weiterhin durch die Fußgängerzone fahren.“

    Das vom Radbeauftragten entwickelte Schild sei „wunderbar“. Kunst erinnerte daran, dass auch Autos immer wieder durch die Fußgängerzone fahren, und es sei bisher sehr wenig passiert. „Rabiaten Radlern muss man klar machen, dass es so nicht geht.“

    Ralf Rückert (Freie Liste) wollte den Blick auf die gesamte Talstadt richten. So sei es in der Marktstraße verboten zu radeln. „Für Auswärtige ist das aber nicht erkennbar.“ Auch die neuen E-Scooter stellten eine Gefahr dar.

    In anderen touristischen Städten wie Ravensburg, Freiburg oder Friedrichshafen sei das Radeln in der Fußgängerzone erlaubt. Er wundere sich, dass die Stadt die Schwellen zum Abbremsen der Autos am Rathaus abbaue – und gleichzeitig das Radeln erschweren wolle.

    Nicht alles regeln

    Reinhard Günter (SPD-Buntspecht) vertrat in seiner Fraktion eine Minderheitsmeinung. Er fand, man könne nicht alles regeln. Es sei selbstverständlich, dass man in einer vollen Fußgängerzone absteige und schiebe. Nachts, wenn niemand unterwegs sei, könne man auch 20 fahren. Die bisher aufgehängten kleinen Schilder müssten vergrößert angebracht und die Kinder und Jugendlichen im Unterricht belehrt werden.

    Seine Fraktionskollegin Gertrud Nöhre plädierte für ein Verbot. Durch die Außengastronomie sei die Fußgängerzone unübersichtlich, und es könne leicht ein Kind angefahren werden. Man könne von den Radfahrern verlangen, dass sie die kurze Strecke absteigen.

    Risiko ohne Not

    Thomas Koch (ÖDP) sah ein Gefährdungspotenzial für Fußgänger durch die Radfahrer, die man „ohne Not diesem Risiko“ aussetze.

    Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) meinte: „Radfahrer und Fußgänger vertragen sich nicht.“ Sonst versuche man sie zu trennen, hier würden sie „durchmischt“. Wenn ein Unfall passiere, übernehme der Gemeinderat das Risiko.

    Neue Bedingungen

    Die Sprecherin der Fraktion SPD-Buntspecht, Tanja Witkowski sprach von einem „Thema mit vielen Facetten“. Seit dem Beschluss von 2012 habe der Radverkehr stark zugenommen und: „Damals gab es noch keine E-Bikes.“ Deshalb müsse man die  bisherige Regelung an die heutigen Bedingungen anpassen und die Fußgängerzone direkt und ohne Testphase für Radler sperren.

    Jürgen Winter (CDU) fand, wenn ein Radler sich an Schrittgeschwindigkeit hält, „dann kann er auch absteigen“.

    Alternativen

    Hilmar Bühler („Aktive Bürger“) meinte, die Radler könnten über Brestenberg und Sängerstraße die Fußgängerzone umgehen. Er schlug vor, dort einen Radstreifen einzuführen oder die Straße gleich als Radfahrstraße auszuweisen.

    Es gebe auch den Geh- und Radweg im Mühlegraben, ergänzte Andreas Krause von der Stadtverwaltung. Für einen Radstreifen sei in der Sängerstraße und am Brestenberg wenig Platz, gab Tiefbauchef Konrad Ginter zu bedenken.

    Unklar war auch die Situation beim Narrenbrunnen. Ob dort die Fußgängerzone auch für Autofahrer gilt oder nicht.

    Abstimmung mit „Beweisfoto“

    Schließlich kam es zur Abstimmung. Weil die elektronische Anzeige wie in der Vergangenheit es der Öffentlichkeit nicht ermöglichte, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Rätinnen und Räte zu erkennen, bat Eisenlohr auch um ein Handzeichen. Von den 27 anwesenden Stimmberechtigten stimmten 13 für den Antrag der Verwaltung und damit das Verbot zu radeln. 14 stimmten dagegen.

    Anhand von Fotos erkennbar sind die 13 Befürworter des Verbots: Tanja Witkowski, Mirko Witkowski, Gertrud Nöhre, Monika Kaltenbacher, Lara Kiolbassa, Bärbel Pröbstle (SPD-Buntstecht), Thomas Koch, Volker Liebermann (ÖDP), Jürgen Moosmann (Freie Liste), Hilmar Bühler, Jürgen Reuter („Aktive Bürger“), Jürgen Winter (CDU) und OB Dorothee Eisenlohr.

    Sie stimmten fürdie Aufhebung der Radl-Erlaubnis. Foto: him

     

    Dagegen stimmten Reinhard Günter (SPD-Buntspecht), Achim Bendigkeit, Oskar Rapp, Emil Rode, Udo Neudeck, Ralf Rückert (Freie Liste), Frank Kuhner („Aktive Bürger“), Barbara Kunst, Patrick Flaig, Thomas Brugger, Dominik Dieterle, Jürgen Kaupp, Thomas Brantner und Clemens Maurer (CDU).

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