In Schramberg war es in den vergangenen Jahrzehnten Usus, den Haushalt für das nächste Jahr im November im Rat einzubringen. Im Dezember hat der Gemeinderat ihn festgestellt und im Januar beschlossen. Dieses Jahr ist vieles anders. Auch die Haushaltsplanberatungen verlaufen anders. Die NRWZ hat bei Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr nachgefragt:
NRWZ: In diesem Jahr hatte man das Verfahren um einen Monat verschoben und die Einbringung für Dezember geplant. Nun hat die Verwaltung den Haushalt auch im Dezember nicht eingebracht. Warum?
Dorothee Eisenlohr: Dank Corona haben sich die Vorzeichen für unsere Finanzplanung im Herbst oft geändert: Im November erfuhren wir, dass wir für 2020 mit einer Gewerbesteuererstattung in Höhe von sechs Millionen Euro rechnen durften; gleichzeitig korrigierten viele Unternehmen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, zum Teil mehrmals, stark nach unten. Es zeichnete sich ab, dass wir 2021 keinen „normalen“ Ergebnishaushalt mit einem Überschuss oder nur einem kleinen Verlust hinbekommen würden. Um zu diskutieren, wie wir mit dieser Situation umgehen wollen, haben sich Gemeinderat und Verwaltung Mitte November zu einer Haushaltsklausur getroffen. Deren Ergebnisse wurden aufbereitet und wären am 10. Dezember in den Gemeinderat eingebracht worden.
Dass diese Einbringung dann kurzfristig verschoben wurde, liegt an den stark gestiegenen Corona-Zahlen und dem Wunsch aus dem Ältestenrat, die Sitzung am 10. Dezember aus Infektionsschutzgründen möglichst kurz zu halten.
Andere Kommunen und auch der Kreistag waren schneller. In Oberndorf ist der Haushalt verabschiedet, in Rottweil eingebracht. Was ist in Schramberg anders gelaufen?
Eisenlohr (lächelt) : Siehe oben. Unser Ziel ist es, einen Haushalt aufzustellen, der Schramberg gut durch die Krise bringt – auf vier Wochen hin oder her kommt es dabei nicht an.
„Wir brauchen bis zum 4. März“
Wie sieht der neue Zeitplan aus?
Eisenlohr: Der Haushalt wird am 28. Januar 2021 im Gemeinderat eingebracht und am 1. und 2. Februar in den Ortschaftsräten Waldmössingen und Tennenbronn diskutiert. Am 4. Februar geht es im Verwaltungsausschuss und am 10. Februar im Ausschuss für Umwelt und Technik um mögliche „Verweise“, das bedeutet um weitere Informationen oder mögliche Änderungen einzelner Positionen. Am 4. März soll der Haushalt dann festgestellt und die Satzung beschlossen werden.
Weshalb kann die Stadt das Verfahren nicht straffen und schon früher den Rat in einer Sondersitzung beispielsweise im Februar schon den Haushalt beschließen lassen?
Eisenlohr: Ein Haushaltsplan ist so wichtig, dass man ihn mit ruhiger Hand und sorgfältig erstellen, diskutieren und beschließen sollte. Dabei sind unter anderem bestimmte Fristen einzuhalten: So müssen eine Woche vor der Gemeinderatssitzung, in welcher der Haushalt festgestellt und die Satzung beschlossen werden, der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat die vollständigen Unterlagen vorliegen. Damit wir das nach den Februarsitzungen, in denen noch Verweise behandelt werden, schaffen, brauchen wir bis zur Sitzung am 4. März 2021.
„Wir haben genug zu tun“
Welche Folgen hat es, wenn der Haushalt nun erst im März beschlossen werden kann? Das Regierungspräsidium muss einen Haushalt erst genehmigen, bevor die Stadt ihn auch umsetzen kann. Liegt dann erst einmal alles brach?
Eisenlohr: Nein, es liegt nichts brach. Man spricht für diese Situation, die es in diesem Jahr übrigens auch bis zur Genehmigung des Haushalts im Mai 2020 gab, von einer „vorläufigen Haushaltsführung“. Der Ergebnishaushalt, das heißt, der Haushaltsteil mit den laufenden Kosten, kann weitgehend bewirtschaftet werden. Bei den Investitionen dürfen die, die schon laufen, fortgesetzt werden, und die neuen können wir vorbereiten. Wir haben also genug zu tun und sind arbeitsfähig. Zudem haben wir für 2021 beim Regierungspräsidium eine feste Ansprechperson und hoffen, dass die Genehmigungsfrist dort dann kürzer ausfallen wird als in diesem Jahr.
Wenn der Rat neue Stellen beschließen sollte, dann können diese erst besetzt werden, wenn der Haushalt genehmigt ist. Verliert die Stadt jetzt nicht viel Zeit?
Eisenlohr: Mit dem Willen des Gemeinderats bei der Einbringung des Haushalts am 28. Januar können wir die neuen Stellen schon ausschreiben und Bewerbungsgespräche führen. Die meisten Bewerber werden auch noch eine Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber haben. Die Hauptsache ist, dass am Tag des Stellenantritts eines Bewerbers der Haushalt genehmigt ist – und das werden wir bestimmt schaffen!