Auf dem umstrittenen Grundstück im Bereich Schönblick haben am Morgen die Bauarbeiten begonnen.
Auf Nachfrage der NRWZ hat ein Vertreter der Stadt dies bestätigt.
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr habe am Morgen die Mitglieder des Gemeinderats darüber informiert, dass die Baugenehmigung erteilt worden sei. „Der Bauherr hat am Morgen die Baugenehmigung abgeholt“, heißt es aus dem Rathaus.
Die Anwohner seien darüber empört, denn auch sie seien erst am Morgen informiert worden, ist zu hören.
Niebel: Alles Rechtens
Die Leiterin des Baurechtsamtes Linda Niebel bestätigt, dass die Baugenehmigung am Morgen erteilt worden sei. Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, erläuterte sie, dass auch gegen eine Baugenehmigung die Anlieger Klage einreichen könnten. Sie erinnerte an den Fall des Medzentrums. Auch hier hatte ein Anwohner geklagt. Erst der Verwaltungsgerichtshof hat die städtische Baugenehmigung schließlich für Rechtens erklärt.
Wenn gegen ein Bauvorhaben Anlieger Einsprüche erhoben haben, erhalten sie darauf eine schriftliche Antwort der Stadt, erläutert Niebel weiter. Diese Antwort zusammen mit der Baugenehmigung werde den Anwohnern „möglichst zeitgleich“ wie dem Bauherrn zugestellt. So erklärt es sich, dass die Anwohner die Information erst heute Vormittag erhalten haben.
Vor Ort in der Schönblickstraße war am frühen Nachmittag alles ruhig. Die Protestplakate am Rande des Baugebiets stehen noch. Zwei Bagger sind im Einsatz, der eine für die Stichstraße. Der andere hebt die oberste Bodenschicht auf dem Gelände für die drei Mehrfamilienhäuser ab und türmt den Humus auf einen Erdhügel.
Probleme bei der Zufahrt
Am Morgen hat es wohl Probleme für die Baufirma gegeben, die von der Hardtstraße in die Schönblickstraße einbiegen wollte. Dort wird derzeit noch gebaut. Erst gegen 10.30 Uhr sei auch die Baugenehmigung auf der Baustelle eingetroffen. Dann habe die Baufirma mit den Baggerarbeiten beginnen können. (Siehe gesonderter Bericht.)
Die Bürgerinitiative hatte bereits angekündigt, sie werde juristische Schritte gegen die Baugenehmigung prüfen. Bisher ist bei der Stadt aber noch nichts eingegangen.
Architekt Roland Hess berichtete, ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe am Vormittag die Anschreiben der Stadt an die Anwohner verteilt, die gegen das Bauvorhaben Einspruch eingelegt hatten.
Keine aufschiebende Wirkung
Rechtsanwalt Mathias Hörnisch, der die Bauherrenschaft vertritt, berichtet, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Anwohnern am Vormittag die Bescheide und die Baugenehmigung zugestellt habe. „Mit der Zustellung läuft dann die Widerspruchsfrist von einem Monat“, so Hörnisch.
Die Anwohner können also bis zum 12. November Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen, wenn sie heute die Uterlagen erhalten haben. Dieser Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung.
Nach dem Zeitplan gefragt, verwies Architekt Hess auf Nachfrage der NRWZ auf den Bauherrn oder den Generalunternehmer, der das Projekt nun umsetze.Als Vertreter des Bauherrn hat Rechtsanwalt Hörnisch berichtet, man hoffe bis zum Frühjahr 2023 den Rohbau fertig zu stellen. Das werde der „erste große Zwischenstopp“. Dann folge der Innenausbau.