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    Schönblick: Schlagabtausch in der Aula

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    SCHRAMBERG  (him) –  Hoch her ging es bei der Einwohnerfragestunde zwischen Simone Fader und Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Am Donnerstagabend nutzte die Sprecherin der Bürgerinitiative Schönblick (BI) die Gelegenheit, um mit der Stadtverwaltung aber auch dem Gemeinderat hart ins Gericht zu gehen.

    Die Sprecherin der BI Schönblick Simone Fader in der Bürgerfragestunde. Foto: him

    Fader erinnerte an den Brief der Bürgerinitiative an die Gemeinderätinnen und-Räte und  kündigte eine Reihe von Fragen im Namen einzelner Bürgerinnen und Bürger an. Ihre erste Frage war, weshalb an diesem Abend das Thema Schönblickbebauung nicht-öffentlich besprochen werde. Gegenfrage Eisenlohr: “Woher wissen Sie das?“ – „Das hat mit ein Spatz gepfiffen“, erwiderte  Fader – und bekam prompt die Antwort: „Dann müssen Sie das mit dem Spatz besprechen.“

    Wer entscheidet im Rathaus?

    Weiter wollte Fader erfahren, weshalb ein eingeschalteter Anwalt innerhalb von zehn Tagen keine Antwort von der Baurechtsbehörde erhalten habe. Das möge sie doch diese direkt fragen. Zu laufenden Baurechtsverfahren könne sie keine Auskunft erteilen, so Eisenlohr.

    Wer überhaupt in Baurechtssachen entscheide und Baugenehmigungen ausspreche. Ob das eine Person sei, die die „Macht“ habe, „subjektiv“ entscheide, obwohl er oder sie „noch nie vor Ort“ war, wollte Fader wissen. Eisenlohr versicherte, es werde rechtskonform gearbeitet“. Auch im Baurechtsamt gelte das Mehraugenprinzip.

    Was erlaubt der B’plan?

    Fader fragte, wie es komme, dass im Bebauungsplan Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser vorgeschrieben seien, nun aber Mehrfamilienhäuser kommen sollen. Auch würden Stellplätze fehlen. Eine aufgelockerte Bebauung sei vorgeschrieben. Würde so geplant, so Fader, gäbe es auch keine Abweichung vom Bebauungsplan.

    OB Eisenlohr schoss zurück: Sie könne nicht zu „irgendwelchen Zeichnungen, die nicht rechtmäßig an die Öffentlichkeit gelangt sind“, etwas sagen. Eisenlohr erinnerte daran, dass sich Anwohner, die Einblick in die Bauunterlagen erhalten, schriftlich verpflichten, die Vertraulichkeit zu wahren. „Sie haben unterschrieben, dass die Daten bei Ihnen bleiben.“

    Zum Bebauungsplan erläuterte Eisenlohr, es sei richtig, dass im Bebauungsplan Doppel-, Ketten- und Reihenhäuser stünde. Der B’plan erlaube aber auch gewisse Befreiungen, etwa bei der Firsthöhe. Das könne die Baurechtsbehörde ihr gerne erklären.

    Keine Angst

    Ob es eine schriftliche Zusage an den Bauherrn gegeben habe, dass er Mehrfamilienhäuser bauen dürfe, lautete eine weitere Frage der Bürgerinitiative. Und ein anderes Mitglied wollte wissen, weshalb jemand Angst haben müsse, sich zu äußern, wenn er später einen Wunsch an die Stadt habe.

    „Das frage ich mich auch“, entgegnete Eisenlohr. Es müsse niemand Angst haben. „Meine Behörde behandelt alle gleich.“

    OB Eisenlohr. Foto: him

    Erschließungsbeiträge

    Die  geplante Erschließung brächte eine Familie in Existenznot, weil sie sehr hohe Erschließungskosten zahlen müsse, ohne davon einen Vorteil zu haben. Es könne sogar sein, dass sie bei einer Erschließung der Schönblickstraße ein zweites Mal zahlen müsse, befürchtete Fader.

    Bisher habe es noch keine Erschließungskostenbescheide gegeben, so Eisenlohr. Deshalb  könne man noch gar nicht wissen, wie hoch die sein werden. (Einwurf Fader: „Wir sind nicht blöd, wir können rechnen.“)

    Zu den Erschließungskosten gebe es Bundes-, Landes- und kommunale Vorgaben. „Wir müssen diese Gebühren erheben, wenn ein Vorteil entsteht.“ Bisher sei es in Schramberg so, dass man bei einem Eckgrundstück nur einmal zahle. Das sei aber rechtlich umstritten. Sie selbst habe deshalb auf den Kauf eines Eckgrundstücks verzichtet, so Eisenlohr.

    „Artfremde Bebauung befremdlich“

    Schließlich fragte Fader nach dem Geschichtsbewusstsein von Eisenlohr und wie wichtig ihr dies im Stadtteil Sulgen sei. Eisenlohr erwiderte, die Geschichte sei ihr sehr wichtig. Aber der Bebauungsplan bestehe seit 1999. Es hätte also schon vor 20 Jahren gebaut werden können, Doppel-, Reihen- oder Kettenhäuser oder etwas anderes, was die Befreiung zulässt.

    Fader abschließend: „Mein Viertel wird zerstört, und wir werden nicht gehört.“ Eisenlohr beendete den Austausch mit dem Hinweis: „Jetzt sind Sie doch gehört worden.“ Mit Blick auf die von der BI kritisierte Optik, meinte sie, das sei Geschmackssache. Sie habe den Ausdruck „artfremde Bebauung“, den die BI verwendet hatte, „befremdlich“ gefunden.

    Info:

    Zuständigkeiten

    In Schramberg ist allein die Baurechtsbehörde für Baugenehmigungen und entsprechende Befreiungen zuständig. Da Schramberg „Große Kreisstadt“ ist, hat Schramberg ein eigenes Baurechtsamt, eine staatliche, keine städtische Behörde übrigens.

    Der Gemeinderat wird laut Hauptsatzung der Stadt an Baugenehmigungen nicht beteiligt. Wenn es Befreiungen geben soll, ist dafür in Schramberg die Oberbürgermeisterin zuständig, die ihr Einvernehmen erteilen muss. In Schramberg ist das delegiert an die Baurechtsbehörde. Erteilt sie dieses nicht, kann eine höhere Verwaltungsbehörde „ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen“.

    In den Umlandgemeinden ist das anders. Da können die Gemeinderäte bei Befreiungen mitreden.

    Rechte der Nachbarn

    Wenn Nachbarn und Anlieger mit Bauplänen nicht einverstanden sind, können sie diese bei einer Anhörung  auf der Baurechtsbehörde vorbringen. Diese entscheidet, ob die Einwände berechtigt sind. Wenn ja, wird es keine Baugenehmigung geben. Befreiungen vom Haustyp kann es geben, wenn trotzdem andere Parameter, wie die Firsthöhe, eingehalten werden.

    Wenn die Nachbarn mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dieser vom Regierungspräsidium abgewiesen, können sie beim Verwaltungsgericht klagen.

    „Das Ganze ist so kompliziert, dass man Bücher drüber schreiben könnte“, so ein Verwaltungsjurist. Deshalb diese Kurzerklärung bitte nicht auf die Goldwaage legen.

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    Ein Anwohner
    Ein Anwohner
    2 Jahre her

    Alle Anwohner, selbst aus dem weiteren Einzugsgebiet, haben einen Brief im Rahmen einer Anwohnerbefragung erhalten, dem ein Wunsch-Bebauungsplan angehängt war. Weder hat jemand dafür Unterschrieben, noch gab es dazu einen Hinweis, dass dieser Brief in irgendeiner Form vertraulich behandelt werden müsse. Ich weiß, die Oberbürgermeisterin spielt auf die Einsichtnahme einiger Anwohner im Rathaus an, aber jeder der diesen Brief erhalten hat, sieht genau was Sache ist – wenn dem nicht so wäre, würde diese Befragung auch kein brauchbares Ergebnis bringen. Außerdem war der „Sprecher“ der Investorengruppe, Herr Faist, letztes Jahr persönlich unterwegs, um sein Bauvorhaben bei den Anwohnern anzupreisen. Daran ist also mal so gar nichts mehr Vertraulich und es gab auch keine Versprechen in diese Richtung – zumindest nicht von allen Beteiligten, vielmehr wurde der Kontakt einseitig und teilweise vor einem Treffen, von den Investoren abgebrochen.

    Wenn es um konkrete Fragen geht, weiß Frau Eisenlohr nur an diverse Ämter zu verweisen, aber wenn es um das Zurechtweisen geht, da weiß man dann Bescheid? Das finde ich äußerst „befremdlich“.

    Bernd Bartel
    Bernd Bartel
    2 Jahre her

    Ich finde es befremdlich wie Frau Eisenlohr mit den Einwänden und Fragen der Bürger umgeht. Wenn eine BI die Bebauung befremdlich findet, dann muss sich Frau Eisenlohr auch damit auseinandersetzen. Wir dachten bislang immer als Bürger nicht nur Gehör sondern auch Verständnis von der Stadt und auch unseren Vertretern, den Gemeinderäten, zu finden. Dies ist anscheinend nicht der Fall und zeigt einmal mehr wo die Prioritäten gesetzt werden. Dieses Handeln der Stadt Schramberg ist über die Grenzen des Landes bekannt und bestätigt sich nun wiederholt negativ.
    Aber was will man in dieser Profitorientierten Zeit auch anderes erwarten Geld und Geldgier sind in.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Die Sprecherin der BI Schönblick Simone Fader in der Bürgerfragestunde. Foto: him

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    Wer entscheidet im Rathaus?

    Weiter wollte Fader erfahren, weshalb ein eingeschalteter Anwalt innerhalb von zehn Tagen keine Antwort von der Baurechtsbehörde erhalten habe. Das möge sie doch diese direkt fragen. Zu laufenden Baurechtsverfahren könne sie keine Auskunft erteilen, so Eisenlohr.

    Wer überhaupt in Baurechtssachen entscheide und Baugenehmigungen ausspreche. Ob das eine Person sei, die die „Macht“ habe, „subjektiv“ entscheide, obwohl er oder sie „noch nie vor Ort“ war, wollte Fader wissen. Eisenlohr versicherte, es werde rechtskonform gearbeitet“. Auch im Baurechtsamt gelte das Mehraugenprinzip.

    Was erlaubt der B’plan?

    Fader fragte, wie es komme, dass im Bebauungsplan Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser vorgeschrieben seien, nun aber Mehrfamilienhäuser kommen sollen. Auch würden Stellplätze fehlen. Eine aufgelockerte Bebauung sei vorgeschrieben. Würde so geplant, so Fader, gäbe es auch keine Abweichung vom Bebauungsplan.

    OB Eisenlohr schoss zurück: Sie könne nicht zu „irgendwelchen Zeichnungen, die nicht rechtmäßig an die Öffentlichkeit gelangt sind“, etwas sagen. Eisenlohr erinnerte daran, dass sich Anwohner, die Einblick in die Bauunterlagen erhalten, schriftlich verpflichten, die Vertraulichkeit zu wahren. „Sie haben unterschrieben, dass die Daten bei Ihnen bleiben.“

    Zum Bebauungsplan erläuterte Eisenlohr, es sei richtig, dass im Bebauungsplan Doppel-, Ketten- und Reihenhäuser stünde. Der B’plan erlaube aber auch gewisse Befreiungen, etwa bei der Firsthöhe. Das könne die Baurechtsbehörde ihr gerne erklären.

    Keine Angst

    Ob es eine schriftliche Zusage an den Bauherrn gegeben habe, dass er Mehrfamilienhäuser bauen dürfe, lautete eine weitere Frage der Bürgerinitiative. Und ein anderes Mitglied wollte wissen, weshalb jemand Angst haben müsse, sich zu äußern, wenn er später einen Wunsch an die Stadt habe.

    „Das frage ich mich auch“, entgegnete Eisenlohr. Es müsse niemand Angst haben. „Meine Behörde behandelt alle gleich.“

    OB Eisenlohr. Foto: him

    Erschließungsbeiträge

    Die  geplante Erschließung brächte eine Familie in Existenznot, weil sie sehr hohe Erschließungskosten zahlen müsse, ohne davon einen Vorteil zu haben. Es könne sogar sein, dass sie bei einer Erschließung der Schönblickstraße ein zweites Mal zahlen müsse, befürchtete Fader.

    Bisher habe es noch keine Erschließungskostenbescheide gegeben, so Eisenlohr. Deshalb  könne man noch gar nicht wissen, wie hoch die sein werden. (Einwurf Fader: „Wir sind nicht blöd, wir können rechnen.“)

    Zu den Erschließungskosten gebe es Bundes-, Landes- und kommunale Vorgaben. „Wir müssen diese Gebühren erheben, wenn ein Vorteil entsteht.“ Bisher sei es in Schramberg so, dass man bei einem Eckgrundstück nur einmal zahle. Das sei aber rechtlich umstritten. Sie selbst habe deshalb auf den Kauf eines Eckgrundstücks verzichtet, so Eisenlohr.

    „Artfremde Bebauung befremdlich“

    Schließlich fragte Fader nach dem Geschichtsbewusstsein von Eisenlohr und wie wichtig ihr dies im Stadtteil Sulgen sei. Eisenlohr erwiderte, die Geschichte sei ihr sehr wichtig. Aber der Bebauungsplan bestehe seit 1999. Es hätte also schon vor 20 Jahren gebaut werden können, Doppel-, Reihen- oder Kettenhäuser oder etwas anderes, was die Befreiung zulässt.

    Fader abschließend: „Mein Viertel wird zerstört, und wir werden nicht gehört.“ Eisenlohr beendete den Austausch mit dem Hinweis: „Jetzt sind Sie doch gehört worden.“ Mit Blick auf die von der BI kritisierte Optik, meinte sie, das sei Geschmackssache. Sie habe den Ausdruck „artfremde Bebauung“, den die BI verwendet hatte, „befremdlich“ gefunden.

    Info:

    Zuständigkeiten

    In Schramberg ist allein die Baurechtsbehörde für Baugenehmigungen und entsprechende Befreiungen zuständig. Da Schramberg „Große Kreisstadt“ ist, hat Schramberg ein eigenes Baurechtsamt, eine staatliche, keine städtische Behörde übrigens.

    Der Gemeinderat wird laut Hauptsatzung der Stadt an Baugenehmigungen nicht beteiligt. Wenn es Befreiungen geben soll, ist dafür in Schramberg die Oberbürgermeisterin zuständig, die ihr Einvernehmen erteilen muss. In Schramberg ist das delegiert an die Baurechtsbehörde. Erteilt sie dieses nicht, kann eine höhere Verwaltungsbehörde „ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen“.

    In den Umlandgemeinden ist das anders. Da können die Gemeinderäte bei Befreiungen mitreden.

    Rechte der Nachbarn

    Wenn Nachbarn und Anlieger mit Bauplänen nicht einverstanden sind, können sie diese bei einer Anhörung  auf der Baurechtsbehörde vorbringen. Diese entscheidet, ob die Einwände berechtigt sind. Wenn ja, wird es keine Baugenehmigung geben. Befreiungen vom Haustyp kann es geben, wenn trotzdem andere Parameter, wie die Firsthöhe, eingehalten werden.

    Wenn die Nachbarn mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dieser vom Regierungspräsidium abgewiesen, können sie beim Verwaltungsgericht klagen.

    „Das Ganze ist so kompliziert, dass man Bücher drüber schreiben könnte“, so ein Verwaltungsjurist. Deshalb diese Kurzerklärung bitte nicht auf die Goldwaage legen.

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