Schramberg. Nach einer Protestaktion mit großen Transparenten am Samstag hat sich nun die Bürgeriniitiative Schönblick (BI) in einem ausführlichen Brief an die Gemeinderätinnen und Räte gewandt. Darin fordert sie eine Änderung der geplanten Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern. Sie bezeichnet die Pläne als „Kasernenwohnungsbau“. Sie wende sich nicht gegen eine Bebauung des Grundstücks selbst sondern gegen eine aus ihrer Sicht „artfremde Bebauung“.
Bereits im Jahr 2021 hätten sich Bürger in Sulgen zusammengeschlossen, nachdem gerüchteweise bekannt geworden sei, dass „auf dem Schönblick“ ein freies Baugrundstück mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden soll.
Bei einer Infoveranstaltung im Dezember habe sich die Stadtverwaltung viel Mühe gemacht und das Sanierungsvorhaben der Straße „Schönblick“, den Bau einer Stichstraße sowie die Modalitäten des Bebauungsplans erläutert. Das hätte deutlich früher geschehen sollen, findet die BI, damit die Bürgerinnen und Bürger von dem Projekt „nicht aus der Zeitung erfahren hätten“. Leider sei nur ein Stadtrat bei der Veranstaltung gewesen.
An den Gebäudebestand angepasst bauen
Man schaue „mit Besorgnis“ auf das Bauprojekt der Firma „Bauherrengemeinschaft Schönblick GbR“. Die BI bitte die Gemeinderätinnen und Räte, das Vorhaben „ausgesprochen gründlich zu prüfen und sich für unsere Belange einzusetzen“.
Die BI erklärt, man begrüße die Bebauung der freien Fläche. Die „Nachverdichtung“ müsse „jedoch an den Charakter und auch an die Optik des Gebäudebestandes angepasst sein“. Die neuen Pläne bedeuteten aber einen Paradigmenwechsel: „Inmitten von Siedlungen mit Einfamilienhäusern sollen Wohnblöcke entstehen, die weder dem Charakter der bestehenden Gebiete entsprechen noch von den Bürgern so gewünscht sind.“
Durch den Bau einer Stichstraße werde mindestens eine Familie „voraussichtlich gezwungen, ihr Haus zu verkaufen, da die Erschließungskosten nicht erschwinglich sind“, schreibt die Bürgerinitiative.
Man werde das Thema nicht ruhen lassen und bitte die angeschriebenen Rätinnen und Räte um Unterstützung. „Die Bürger Schrambergs sind nicht mehr gewillt, bei der Verschandelung etablierter Wohngebiete durch Massenbebauung tatenlos zuzusehen.“ Schließlich appelliert die Bürgerinitiative Schönblick.: „Bitte handeln Sie verantwortungsvoll im Sinne aller Bürger und Bürgerinnen!“
Der vollständige Brief an die Gemeinderäte ist hier nachzulesen.
OB Eisenlohr antwortet
Auf Nachfrage der NRWZ hat Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erklärt, sie könne sich zu den konkreten Bauplänen noch nicht äußern. Die Angrenzer und Nachbarn hätten im Rahmen der sogenannten „Nachbaranhörung“ nach Paragraf 55 der Landesbauordnung des privaten Bauvorhabens kürzlich Informationen erhalten, „die nur für sie direkt bestimmt sind. Diese Informationen dürfen nicht mit der Öffentlichkeit geteilt werden, das heißt, wir als Stadtverwaltung und Baurechtsbehörde werden uns auch nicht dazu äußern.“
Das diene dem Schutz der Bauherren. Es gelte für alle Bauvorhaben und alle Bauherrinnen und -herren. Ganz gleich, was sie planen und mit wie viel Budget. „Dafür bitte ich um Verständnis.“
Eisenlohr läßt deshalb offen, weshalb statt der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Doppel-,Reihen- und Kettenhäuser nun drei Mehrfamilienhäuser geplant seien.
Erschließung durch die Stadt geht schneller
Weshalb die Stadt und nicht der Investor die Stichstraße baut, hat laut Eisenlohr mehrere Gründe. Wenn die Stadt erschließe, gehe es deutlich schneller. Bei einer privaten Erschließung müsse der Investor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen lassen. „Das zu tun, würde Zeit brauchen. Unsere Fachabteilung schätzt den Zeitbedarf auf ein bis zwei Jahre“, antwortet Eisenlohr der NRWZ. “Diese Zeit möchte der Investor nicht verlieren, so hat er mir versichert.“
Außerdem werde die Stadt die Stichstraße in einem höheren Standard als ein privater Investor bauen. Auch übernehme die Stadtund alle Pflichten wie etwa den Winterdienst. Schließlich würde die Stichstraße am Schönblick „außer dem Grundstück mit dem Investorenvorhaben weitere Grundstücke erschließen“, die die Eigentümer dann als vollwertige Bauplätze nutzen oder verkaufen können.