Fast auf den Tag genau zweieinhalb Jahre nach dem schrecklichen Verkehrsunfall an der Steige vom 17. März 2018 beginnt vor dem Landgericht ein Prozess gegen einen damals 47- jährigen Autofahrer.
Dem Mann wird vorgeworfen, einen damals 26-Jährigen an einem frühen Samstagmorgen an der Steige zwischen der Talstadt und Sulgen überfahren und gut 300 Meter mitgeschleift zu haben.
Ein anderer Autofahrer hatte damals den lebensgefährlich Verletzten gegen 4.30 Uhr beim Kühlloch gefunden und die Rettungskräfte alarmiert.
Eine rasch gebildete „Ermittlungsgruppe Steige“ hatte den Unfallverursacher schon am selben Tag ermittelt. Dieser hatte zwar zugegeben, verbotenerweise auf der nachts gesperrten Straße gefahren zu sein. Er bestritt aber, den Unfall bemerkt zu haben. Alkohol oder Drogen hatte die Polizei bei ihm nicht gefunden. Das Unfallopfer hatte Monate im Krankenhaus und in der Rehabilitation verbracht.
Unfallsachverständige und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes hatten die Unfallstelle, das Auto und Kleidungsstücke des Opfers ausgiebig untersucht. Erste Untersuchungen der Gutachter ergaben, dass das Unfallopfer auf der Straße gelegen hatte und alkoholisiert war, so jedenfalls die Polizei drei Monate nach dem Unfall.
Es dauerte bis Dezember 2019, bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließen konnte. „Wir haben Anklage erhoben wegen fahrlässiger Körperverletzung, versuchten Mordes wegen unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, auf Nachfrage der NRWZ.
Das Landgericht Rottweil hat die Anklage zugelassen, bestätigt der Sprecher des Gerichts, Thomas Geiger. „Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer beginnt am 18. September.“ Bei Tötungsdelikten sei eine Schwurgerichtskammer zuständig, erläutert Richter Geiger. Es seien drei weitere Verhandlungstage terminiert.