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    Sanierungsgebiet „Sängerstraße – Am Brestenberg“ wird erweitert

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    Schon seit gut zehn Jahren läuft das Sanierungsgebiet „Sängerstraße -Am Brestenberg“ in der Schramberger Talstadt. Nun, kurz vor Toresschluss im Jahr 2025, möchte die Stadt das Gebiet etwas ausdehnen und einen Sanierungsträger einbinden. Warum? Das hat Fachbereichsleiter Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert.

    Schramberg.  Ziel des Sanierungsgebiets sei, die Schiltach wieder erlebbar zu machen, die Verkehrsverhältnisse neu zu ordnen und private Sanierungsmaßnahmen zu fördern. In den vergangenen zehn Jahren sei auch etliches geschehen. Die Sängerstraße und der untere Burgweg seien neu hergerichtet worden, einige alte Gebäude abgebrochen und neue Mehrfamilienhäuser entstanden.

    Am Brestenberg: Links neue Mehrfamilienhäuser, davor die eingezwängte Schiltach. Foto: him

     

    Um die Schiltach wieder erlebbar zu machen, brauche es noch Grunderwerb, so Liebrich. „Da sieht es jetzt sehr gut aus“, versicherte er. Bis September hofft er auf einen Abschluss. Die in Betonwände eingezwängte Schiltach soll wieder geöffnet und renaturiert werden. Neue Aufenthaltsbereiche an der Schiltach sollen entstehen. Das sei mit Behörden und Da-Bach-na-Fahrern inzwischen auch schon abgestimmt. Eine neue Brücke soll den Rathausvorplatz mit der Schiltach und dem Brestenberg verbinden.

    So soll der Bereich künftig aussehen. Foto: him

    Gebietserweiterung

    Gleichzeitig möchte die Verwaltung das bestehende Sanierungsgebiet um einige Flächen rings um das Rathaus erweitern, um auch dort Ideen mit Sanierungsmitteln umsetzen zu können. Dabei geht es um die Nachnutzung des Gebäudes Hauptstraße 23 („Mohren“). Das Haus 20, das die Stadt für die neue Brücke kaufen und abbrechen lassen möchte, und die Häuser 19, 21 und 23 in der Marktstraße.

    Das kleine Häuschen zwischen Müller markt und Apotheke soll abgebrochen werden. Foto: him

    Auch das markante Gebäude Oberndorfer Straße 1 mit der Schramberger Wohnungsbau und der Wirtschaftsförderung soll ins Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Neu ordnen möchte die Verwaltung auch den vorderen Rathausplatz und die Hauptstraße in diesem Bereich. Der große Rathausplatz soll in diesem Zusammenhang ebenfalls neu bedacht werden.  Verschattungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Hitzeplan sollten geprüft werden.

    Oberndorfer Straße 1. Archivfoto: him

    Bisher habe die Stadt das Sanierungsgebiet „Sängerstraße – Am Brestenberg“ in Eigenregie umgesetzt. „Beim Bühlepark haben wir sehr gute Erfahrungen mit einem Sanierungsträger gemacht“, betonte Liebrich, „der nimmt uns viel Arbeit ab.“ Zudem würden die Kosten zu 60 Prozent gefördert. Mit dem Regierungspräsidium seien die Erweiterungspläne abgestimmt. Dort findet man die Erweiterung „folgerichtig“.

    Gute Erfahrungen mit Sanierungsträger. Foto: him

    Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) sprach von einer „guten Sache“, bat aber bei der Auswahl von Bäumen mehr an die Beschattung zu denken. In der Fußgängerzone seien kleinwüchsige Bäume gesetzt worden, die wenig Schatten böten. Liebrich bestätigte, dass sich die Dinge geändert hätten. Das seien Zierbäume, die für die Beschattung nur wenig wirksam seien. Auch bei künftigen Wohngebieten wolle die Stadt künftig gleich größere Bäume kaufen, auch wenn diese teurer seien.

    „Sportlich“

    Jürgen Kaupp (CDU) signalisierte Zustimmung, fragte sich aber, ob die Ziele in zwei Jahren umsetzbar seien. Das sei „sportlich“, bestätigte Liebrich, „aber daran kann eine Verwaltung gemessen werden.“ Das Sanierungsgebiet laufe bis 2025, maximal 2026. In dieser Zeit wolle man die Dinge so weit aufgleisen. Es könne funktionieren, „aber wir müssen dabei hinterher sein“.

    Die Schiltach-Revitalisierung gehöre nicht zum eigentlichen Sanierungsgebietsprogramm und könne auch später umgesetzt werden, erläuterte er.

    Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Gemeinderat, die Sanierungsgebietserweiterung zu beantragen und zu prüfen, ob ein Sanierungsträger hinzugezogen werden soll.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Schon seit gut zehn Jahren läuft das Sanierungsgebiet „Sängerstraße -Am Brestenberg“ in der Schramberger Talstadt. Nun, kurz vor Toresschluss im Jahr 2025, möchte die Stadt das Gebiet etwas ausdehnen und einen Sanierungsträger einbinden. Warum? Das hat Fachbereichsleiter Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert.

    Schramberg.  Ziel des Sanierungsgebiets sei, die Schiltach wieder erlebbar zu machen, die Verkehrsverhältnisse neu zu ordnen und private Sanierungsmaßnahmen zu fördern. In den vergangenen zehn Jahren sei auch etliches geschehen. Die Sängerstraße und der untere Burgweg seien neu hergerichtet worden, einige alte Gebäude abgebrochen und neue Mehrfamilienhäuser entstanden.

    Am Brestenberg: Links neue Mehrfamilienhäuser, davor die eingezwängte Schiltach. Foto: him

     

    Um die Schiltach wieder erlebbar zu machen, brauche es noch Grunderwerb, so Liebrich. „Da sieht es jetzt sehr gut aus“, versicherte er. Bis September hofft er auf einen Abschluss. Die in Betonwände eingezwängte Schiltach soll wieder geöffnet und renaturiert werden. Neue Aufenthaltsbereiche an der Schiltach sollen entstehen. Das sei mit Behörden und Da-Bach-na-Fahrern inzwischen auch schon abgestimmt. Eine neue Brücke soll den Rathausvorplatz mit der Schiltach und dem Brestenberg verbinden.

    So soll der Bereich künftig aussehen. Foto: him

    Gebietserweiterung

    Gleichzeitig möchte die Verwaltung das bestehende Sanierungsgebiet um einige Flächen rings um das Rathaus erweitern, um auch dort Ideen mit Sanierungsmitteln umsetzen zu können. Dabei geht es um die Nachnutzung des Gebäudes Hauptstraße 23 („Mohren“). Das Haus 20, das die Stadt für die neue Brücke kaufen und abbrechen lassen möchte, und die Häuser 19, 21 und 23 in der Marktstraße.

    Das kleine Häuschen zwischen Müller markt und Apotheke soll abgebrochen werden. Foto: him

    Auch das markante Gebäude Oberndorfer Straße 1 mit der Schramberger Wohnungsbau und der Wirtschaftsförderung soll ins Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Neu ordnen möchte die Verwaltung auch den vorderen Rathausplatz und die Hauptstraße in diesem Bereich. Der große Rathausplatz soll in diesem Zusammenhang ebenfalls neu bedacht werden.  Verschattungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Hitzeplan sollten geprüft werden.

    Oberndorfer Straße 1. Archivfoto: him

    Bisher habe die Stadt das Sanierungsgebiet „Sängerstraße – Am Brestenberg“ in Eigenregie umgesetzt. „Beim Bühlepark haben wir sehr gute Erfahrungen mit einem Sanierungsträger gemacht“, betonte Liebrich, „der nimmt uns viel Arbeit ab.“ Zudem würden die Kosten zu 60 Prozent gefördert. Mit dem Regierungspräsidium seien die Erweiterungspläne abgestimmt. Dort findet man die Erweiterung „folgerichtig“.

    Gute Erfahrungen mit Sanierungsträger. Foto: him

    Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) sprach von einer „guten Sache“, bat aber bei der Auswahl von Bäumen mehr an die Beschattung zu denken. In der Fußgängerzone seien kleinwüchsige Bäume gesetzt worden, die wenig Schatten böten. Liebrich bestätigte, dass sich die Dinge geändert hätten. Das seien Zierbäume, die für die Beschattung nur wenig wirksam seien. Auch bei künftigen Wohngebieten wolle die Stadt künftig gleich größere Bäume kaufen, auch wenn diese teurer seien.

    „Sportlich“

    Jürgen Kaupp (CDU) signalisierte Zustimmung, fragte sich aber, ob die Ziele in zwei Jahren umsetzbar seien. Das sei „sportlich“, bestätigte Liebrich, „aber daran kann eine Verwaltung gemessen werden.“ Das Sanierungsgebiet laufe bis 2025, maximal 2026. In dieser Zeit wolle man die Dinge so weit aufgleisen. Es könne funktionieren, „aber wir müssen dabei hinterher sein“.

    Die Schiltach-Revitalisierung gehöre nicht zum eigentlichen Sanierungsgebietsprogramm und könne auch später umgesetzt werden, erläuterte er.

    Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Gemeinderat, die Sanierungsgebietserweiterung zu beantragen und zu prüfen, ob ein Sanierungsträger hinzugezogen werden soll.

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