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    Sanierung Fußgängerzone : CDU fordert Umsetzung

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    Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Schramberger Gemeinderat soll die Sanierung der Fußgängerzone – trotz der erheblichen Kostensteigerung – nicht noch einmal verschoben werden. Die Stadtverwaltung hatte wegen einer erheblichen Preisteigerung beim Ausschreibungsergebnis die Notbremse gezogen und dem Rat vorgeschlagen, die Ausschreibung aufzuheben. (Wir haben berichtet.) Dazu schreibt CDU-Fraktionssprecher Clemens Maurer:

    „Seit über 10 Jahren beschäftigt sich die Große Kreisstadt Schramberg mit der notwendigen Sanierung der Fußgängerzone. Während der 1. Bauabschnitt noch pünktlich zum Stadtfest 2017 fertiggestellt werden konnte, kommen Planer und die Stadtverwaltung mit dem 2. Bauabschnitt wesentlich schwerer zurecht.

    Schon im Jahr 2017 hat man den 2. Bauabschnitt aufgrund Zeitdrucks zum Stadtfest verschoben. Die damals bereits gefasste Sachentscheidung wurde im Jahr 2018 aufgrund der Erstellung eines Rahmenplans für die Talstadt nochmals überarbeitet und wiederum vom Gemeinderat am 25. Oktober 2018 verabschiedet (auf die Vorlagen 98/2015, 74/2017, 75/2017, 121/2018, etc. wird verwiesen).

    Nunmehr schlägt die Verwaltung mit Vorlage 18/2019 vor die Maßnahme nochmals zu überplanen und somit erneut auf die Jahre 2020/2021 zu verschieben.

    Grund hierfür sind allerdings planerische Unzulänglichkeiten, die nunmehr bekannt geworden sind. So werden wesentliche Posten, bei denen man sich fragt, weshalb sie nicht schon früher beinhaltet und richtig bepreist waren, benannt. Kostenschätzung und spätere Kostenermittlung sind ungenau und lassen zu wünschen übrig.   

    Wir sind der Auffassung, dass die planerische Nachlässigkeit nicht erneut zu Lasten der Bürgerschaft und hier insbesondere der Anwohner, Geschäftsinhaber und auch Besucher der Stadt Schramberg gehen darf. Vielmehr werden wir um die im Vergleich zum Haushaltsansatz höheren Kosten auch bei einer Verschiebung nicht herumkommen, da die Leistungen offensichtlich bis jetzt nicht ausreichend angesetzt waren.

    Eine zeitliche Verschiebung in zukünftige Haushaltsjahre würde für die Stadt keinerlei Verbesserung bringen, sondern eher Mehrkosten.

    Wir fordern die Stadtverwaltung deswegen auf, ihren Beschlussvorschlag zu ändern und beantragen, dass die Finanzmittel zur Beauftragung noch im laufenden Haushaltsjahr aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig bitten wir um Analyse, weshalb die Planung derart ungenau war. Und darum, dass die Vergabe rechtssicher erfolgt.

    Eine weitere Verschiebung wollen wir nicht.“

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    Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Schramberger Gemeinderat soll die Sanierung der Fußgängerzone – trotz der erheblichen Kostensteigerung – nicht noch einmal verschoben werden. Die Stadtverwaltung hatte wegen einer erheblichen Preisteigerung beim Ausschreibungsergebnis die Notbremse gezogen und dem Rat vorgeschlagen, die Ausschreibung aufzuheben. (Wir haben berichtet.) Dazu schreibt CDU-Fraktionssprecher Clemens Maurer:

    „Seit über 10 Jahren beschäftigt sich die Große Kreisstadt Schramberg mit der notwendigen Sanierung der Fußgängerzone. Während der 1. Bauabschnitt noch pünktlich zum Stadtfest 2017 fertiggestellt werden konnte, kommen Planer und die Stadtverwaltung mit dem 2. Bauabschnitt wesentlich schwerer zurecht.

    Schon im Jahr 2017 hat man den 2. Bauabschnitt aufgrund Zeitdrucks zum Stadtfest verschoben. Die damals bereits gefasste Sachentscheidung wurde im Jahr 2018 aufgrund der Erstellung eines Rahmenplans für die Talstadt nochmals überarbeitet und wiederum vom Gemeinderat am 25. Oktober 2018 verabschiedet (auf die Vorlagen 98/2015, 74/2017, 75/2017, 121/2018, etc. wird verwiesen).

    Nunmehr schlägt die Verwaltung mit Vorlage 18/2019 vor die Maßnahme nochmals zu überplanen und somit erneut auf die Jahre 2020/2021 zu verschieben.

    Grund hierfür sind allerdings planerische Unzulänglichkeiten, die nunmehr bekannt geworden sind. So werden wesentliche Posten, bei denen man sich fragt, weshalb sie nicht schon früher beinhaltet und richtig bepreist waren, benannt. Kostenschätzung und spätere Kostenermittlung sind ungenau und lassen zu wünschen übrig.   

    Wir sind der Auffassung, dass die planerische Nachlässigkeit nicht erneut zu Lasten der Bürgerschaft und hier insbesondere der Anwohner, Geschäftsinhaber und auch Besucher der Stadt Schramberg gehen darf. Vielmehr werden wir um die im Vergleich zum Haushaltsansatz höheren Kosten auch bei einer Verschiebung nicht herumkommen, da die Leistungen offensichtlich bis jetzt nicht ausreichend angesetzt waren.

    Eine zeitliche Verschiebung in zukünftige Haushaltsjahre würde für die Stadt keinerlei Verbesserung bringen, sondern eher Mehrkosten.

    Wir fordern die Stadtverwaltung deswegen auf, ihren Beschlussvorschlag zu ändern und beantragen, dass die Finanzmittel zur Beauftragung noch im laufenden Haushaltsjahr aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig bitten wir um Analyse, weshalb die Planung derart ungenau war. Und darum, dass die Vergabe rechtssicher erfolgt.

    Eine weitere Verschiebung wollen wir nicht.“

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