Schramberg. Ein Esslinger Projektentwickler plant auf einem großen Grundstück zwischen Rochus-Merz-Straße und Burgweg Doppelhäuser aus Massivholz zu errichten. Dagegen laufen nun einige Anwohner Sturm. Wie schon bei früheren Plänen wehren sie sich gegen die geplante Bebauung des Hanggrundstücks. Sie sammeln dagegen Unterschriften und haben nach eigenen Angaben etwa 50 schon beisammen. Diese wollen sie Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr und dem Gemeinderat überreichen.
Inhaltlich argumentieren sie mit drei Punkten: Der Hang sei unsicher, der Verkehr in der Rochus-Merz-Straße und im Burgweg werde stark zunehmen, und der Artenschutz auf dem Gelände und ein Biotop nähmen Schaden.
Die NRWZ hat dem Projektentwickler und der Stadt die Argumente der Anwohner vorgelegt.
Unsicherer Hang: Gutachter widersprechen
Zur Hangsicherheit schreiben die Anwohner, das Grundstück liege laut einem Gutachten aus dem Regierungspräsidium Freiburg „in einer geologischen Gefahrenzone bzw. tangiert eine geologische Gefahrenzone“. Auch schreiben sie, dem Tiefbauamt der Stadt Schramberg liege „unter dem Aktenzeichen 4764/19 1737“ die ingenieurgeologische Beurteilung des Hanggrundstücks vor. „Wir befürchten, dass während der Bautätigkeit der Hang ins Rutschen kommt, was eine immense Gefahr nicht nur für uns, sondern auch für weitere Anwohner bedeuten würde.“ Es habe in der Vergangenheit mehrere Hangrutsche auf dieser Seite des Berges gegeben. Das Baugrundgutachten der Constant sei „völlig unzureichend“ und „parteiisch“, schreibt einer der Anwohner der NRWZ.
Der Geschäftsführer von Constant Projekt Eberhard Mangold betont dazu auf Nachfrage der NRWZ, sein Unternehmen habe ein Baugrundgutachten der Firma HPC Ingenieure angefordert und den Baugrund an sechs Stellen verteilt über das gesamte Gebiet untersuchen lassen. Dazu habe der Gutachter Kernbohrungen und Schürfgruben ausgeführt. Die Gutachter hätten auch eine Gefährdungskarte des Regierungspräsidiums Freiburg erhalten und geprüft. Auch bei einem früheren Vorhaben sei der Baugrund untersucht worden.
Die Gutachter hätten erklärt, „dass das ausgewiesene Gefährdungsgebiet das Grundstück nur im Süden minimal tangiert“. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Baufenster seien nicht betroffen, so Mangold.
Gutachten Grundlage der Investitionsentscheidung
Das Baugrundgutachten sei Grundlage für die Investitionsentscheidung gewesen. Sein Unternehmen werde das Projekt ausschließlich mit Eigenkapital umsetzen. „Glaubt in diesem Zusammenhang jemand wirklich ernsthaft, dass wir unserer eigenen Investitionsentscheidung ein Gefälligkeitsgutachten zugrunde legen?“
Die Stadtverwaltung teilt lapidar mit: „Die ingenieurgeologische Beurteilung unter dem genannten Aktenzeichen liegt der Stadt Schramberg nicht vor.“ *
Verkehrslast nimmt zu – um 15 Prozent
Zur Verkehrsproblematik schreiben die Anwohner, die Rochus-Merz-Straße und der Burgweg seien „nur einspurig befahrbar und bereits heute verkehrstechnisch an der Grenze“. Durch eine massive Bebauung würden weit mehr Fahrzeuge dort unterwegs sein, „was auch nach der Bauphase für alle Anwohner eine erhebliche verkehrstechnische Belastung zur Folge hat“.
Dazu schreibt Stadtsprecher Hannes Hermann: „Die Rochus-Merz-Straße hat eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und ist somit problemlos im Gegenverkehr befahrbar.“ Mangold schreibt uns; „Selbstverständlich entstehen während der Bauphase zusätzliche Belastungen.“ Das sei nicht zu vermeiden. Allerdings: „Allein durch die vorgesehene Vorfertigung der Häuser und die Anlieferung vorgefertigter Wände lässt sich bereits einiges an Verkehr vermeiden.“
Mangold schätzt, dass der zusätzliche Verkehr nach der Bebauung im Bereich von etwa 15 Prozent liegen werde. „Dieser dürfte sich nach meiner Einschätzung jeweils zur Hälfte auf den unteren Burgweg und die Rochus-Merz-Straße verteilen.
„Wertvolles Biotop“: nirgends kartiert
Schließlich befürchten einige Anwohner, ein „in den letzten Jahrzehnten“ auf dem Grundstück entstandenes „wertvolles Biotop“ werde gefährdet. Man frage sich, ob die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden könnten. „Wir befürchten eine Gefährdung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, einige davon sind bereits jetzt gemäß Nabu gefährdet oder vom Aussterben bedroht“, heißt es in dem Schreiben.
Die Anwohner verweisen auf ein Schreiben aus dem Jahr 2012 des Landratsamts Rottweil. Damals wollte ein anderer Investor ein Pflegeheim auf dem Grundstück errichten.
Hannes teilt dazu für die Stadt mit: „Stand 10.02.2023 ist bei der LUBW (Landesamt für Umwelt Baden- Württemberg) kein geschütztes Biotop kartiert.“ Ob die artenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden können, werde die Stadt prüfen, wenn ein Bauantrag vorliege. Die Unterlagen aus dem Verfahren von 2012 dürfe die Stadt nicht veröffentlichen.
Keine geschützten Arten im Gebiet heimisch
Im artenschutzrechtlichen Gutachten, das die Constant Projekt bereits hat erstellen lassen, stellt die Diplom-Biologin Dr. Barbara Eicher fest, das Planungsgebiet biete „nicht essentielle Nahrungshabitate für Fledermäuse und Vögel“. Zu Deutsch: Fledermäuse gingen in dem Gebiet auf die Jagd und Vögel sammelten ebenfalls dort Futter. Diese seien aber nicht unersetzlich.
Auch nisteten dort häufig vorkommende, nicht gefährdete Vogelarten. Reptilien und Haselmäuse habe sie bei ihren Untersuchungen im Plangebiet nicht gefunden, so Eicher.
Ihre Vorgaben für den Artenschutz betreffen deshalb nur die Rodungsarbeiten, die zwischen Oktober und Ende Februar erfolgen müssen. Außerdem sollten bei den Gebäuden später „Eckverglasungen und großflächige Verglasungen entsprechend gekennzeichnet werden“.
Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rottweil hat das Gutachten bereits geprüft. Die Untersuchung und die Schlüsse daraus seien „nachvollziehbar“, schreibt das Landratsamt an Mangold. Seinen Plan, im südlichen Zipfel ein Biotop anzulegen, begrüßt das Amt und bietet seinen Rat bei der Umsetzung an.
Nach dem 15. Februar mehr Einzelheiten
Bisher ist noch nicht bekannt, wie viele Doppelhäuser Mangolds Constant Projekt auf dem Gelände errichten will. Das hänge von einer Abschlussbesprechung im Schramberger Rathaus ab. Die soll nun am kommenden Mittwoch, 15. Februar stattfinden. Danach werde er seine Pläne veröffentlichen, kündigt Mangold an,
Er ist überzeugt, mit dem Schließen der Baulücke im Interesse der Stadt Schramberg zu handeln. Es entstünde moderner Wohnraum in der Talstadt und die vor vielen Jahren mit Steuergeldern entstandene Infrastruktur wie Straße, Kanalisation und Stromanschlüsse würden endlich genutzt.
Den Kritikern hält er entgegen, die meisten hätten gewusst, dass das Grundstück eines Tages bebaut werden würde, als sie selbst an der Rochus-Merz-Straße gebaut hätten.
Auch Lob von Anliegern
Mangold verweist schließlich darauf, dass es auch durchaus andere Stimmen von Anwohnern der Rochus-Merz-Straße gebe. So habe sich ein Anwohner bei ihm für die „schnelle Reaktion“ und ausführliche Beschreibung seines Bauvorhabens bedankt. Die Projektbeschreibung höre sich „sehr professionell und gut geplant“ an.
Er fände es gut, „wenn in Schramberg-Tal nach langer Zeit einmal wieder hochwertiger Wohnraum entsteht“, schreibt der Anwohner weiter. Bedarf dafür sei vorhanden. “Daher wünsche ich Ihnen einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihres Projektes und ein großes Interesse bei potenziellen Käufern.“
* Nachtrag 14.März 2023: Die Aktennotiz existiert doch, das bestätigt am 14. März Tiefbauabteilungsleiter Konrad Ginter: „Die Mail unter diesem Aktenzeichen liegt dem Tiefbauamt vor, leider gab es hier ein Kommunikationsproblem zwischen Pressestelle und Fachabteilung.“ Die NRWZ hatte am 8. Februar bei der Stadt angefragt und am 10. Februar zur Antwort erhalten: „Die ingenieurgeologische Beurteilung unter dem genannten Aktenzeichen liegt der Stadt Schramberg nicht vor.
Was in der Aktennotiz steht, möchte die Stadt nicht mitteilen, da die Stadt in dieser Mail nur im cc genannt ist. Die NRWZ hat die Empfängerin der Mail mehrfach gebeten, sie lesen zu können. Sobald sie uns vorliegt, werden wir darüber berichten.