Schramberg. 101 Unterschriften hat eine Initiative gegen die Pläne eines Investors gesammelt, der ein seit Jahrzehnten brachliegendes Grundstück zwischen Rochus-Merz-Straße und Burgweg bebauen will. Einer der Initiatoren schreibt, 72 der Unterschriften stammten von der Rochus-Merz-Straße, 20 vom Burgweg. Dies sei „ein sehr großer Erfolg. Das sind zwei Drittel der Anwohner.“ Die Stadt dagegen befürwortet die Bebauung.
Für das Grundstück besteht seit den 80er Jahren ein gültiger Bebauungsplan. Auf dessen Grundlage wurden auch ein Großteil der Häuser an der Rochus-Merz- Straße gebaut. Das nun so umstrittene Grundstück hat mehrfach die Besitzer gewechselt. Nun gehört des der der Constant Projekt Gesellschaft aus Esslingen. Das Unternehmen möchte auf dem Grundstück mehrere Doppelhäuser errichten. (Wir haben berichtet.)
Anwohner „entsetzt über Rodung“
Nach einer Besprechung bei der Baurechtsbehörde gehe es nun um die Genehmigungsplanung, die die Gesellschaft derzeit erarbeite, so Geschäftsführer Eberhard Mangold zur NRWZ. Sobald diese in den nächsten Tagen abgeschlossen seien, werde sein Unternehmen die Anwohner und die Öffentlichkeit informieren.
Die Anwohner mutmaßten, es gebe schon eine Baugenehmigung, “weil ja sonst nicht gerodet worden wäre“, schreibt der Initiator der Unterschriftensammlung. Die Bewohner seien “schockiert und entsetzt über das Ausmaß der Rodung“.
Es trifft allerdings nicht zu, dass die Stadt bereits eine Baugenehmigung erteilt hat. Die Constant Projekt hat ihren Bauantrag noch gar nicht eingereicht. Die Rodungsarbeiten erfolgten, weil es nur bis Ende Februar erlaubt ist, Büsche und Bäume zu fällen.
Weisser: Wir begrüßen Bebauung
Aus Sicht der Stadt sei das Vorhaben zu begrüßen, wie Fachbereichsleiter Uwe Weisser in Vertretung von Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr gegenüber der NRWZ erklärt. „Wir freuen uns, wenn Investoren Schramberg für ihre Vorhaben auswählen.“ Es handle sich um „ein baureifes Grundstück, das seit Jahrzehnten erschlossen ist“.
In der Tallage sei Wohnraum knapp. „Wenn hier also weitere Wohnungen entstehen, können wir das nur begrüßen.“ Weisser betont aber auch, dass „selbstverständlich im Genehmigungsverfahren die berechtigten Interessen und Anliegen der Nachbarschaft berücksichtigt werden“.