Schramberg. In der Diskussion um die mögliche Bebauung des großen Hanggrundstücks zwischen Rochus-Merz-Straße und Burgweg spielt seit Wochen eine Mail des Landesgeologen Clemens Ruch eine Rolle. In einer Unterschriftenliste von Anwohnern wird diese Mail erwähnt, sie sei bei der Stadt unter einem bestimmten Aktenzeichen abgelegt.
Eine Anfrage der NRWZ zu diesem Schreiben hatte die Stadt am 10. Februar so beantwortet: „Die ingenieurgeologische Beurteilung unter dem genannten Aktenzeichen liegt der Stadt Schramberg nicht vor.“ Diese Information beruhte aber auf einem Missverständnis, wie der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter der NRWZ am 14. März schreibt. „Die Mail unter diesem Aktenzeichen liegt dem Tiefbauamt vor, leider gab es hier ein Kommunikationsproblem zwischen Pressestelle und Fachabteilung.“
Landesgeologe: Verdachtsfläche grenzt an
Inzwischen hat auch die Empfängerin der Mail diese an die NRWZ weitergeleitet. Ruch, der für das Regierungspräsidium Freiburg immer wieder die Hangrutschungsproblematik in Schramberg untersucht hat, schreibt in seiner Mail, er habe das Grundstück am 20. März 2019 besichtigt. Der tiefere Untergrund bestehe aus dem früher so bezeichneten „Rotliegenden“. Darüber befände sich eine Schicht von Lockergesteinen unterschiedlicher Mächtigkeiten.
„Nach Süden hin greift das Grundstück in eine in der ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg ausgewiesenen Verdachtsfläche für Massenbewegungen über“, so Ruch. Dieser Abschnitt entspreche in etwa dem der an der Rochus-Merz-Straße errichteten Gabionenmauer.
Keine Hangbewegungen beobachtet
Bei seinem Besuch im März 2019 habe er keine Anzeichen auf aktive Hangbewegungen im Bereich des stark bewachsenen Hanggrundstücks beobachtet. Er gehe dennoch davon aus, „dass vor einer weiteren Planung die örtlichen Baugrundverhältnisse des Hanggrundstücks von einem privaten Baugrundsachverständigen durch eine sorgfältige, dem aktuellen Regelwerk entsprechende ingenieurgeologische Erkundung ermittelt und vorab die grundsätzliche Bebaubarkeit geprüft und beurteilt wird“.
Dabei müssen auch die Modalitäten und der Umfang für eine baugruben-, Hangsicherung und Beweissicherung festgelegt werden, so Ruch abschließend.
Die Empfängerin der Mail schreibt der NRWZ, sie seien im Gespräch mit Investor Mangold. Sie bestätigt auch, dass es ein Baugrundgutachten gebe (wir haben berichtet), aber es seien „diesbezüglich noch viele Fragen offen“.
Es gehe den Anwohnern nicht darum das Bauvorhaben zu verhindern, sondern es gehe ihnen um Sicherheit. Es könne ja nicht abgestritten werden, „dass es Hangrutsche gab auf dieser Seite des Berges“. Zwar sei ganz Schramberg an einem Hang gebaut, aber eben nur auf dieser Seite gab es diese Hangrutsche, so die Anwohnerin. Und stellt fest: „Die Verdachtsfläche für Massenbewegungen ist eben nicht weit vom Baufenster entfernt.“
Der NRWZ schreibt sie, man sei im Gespräch mit dem Investor und hoffe, „dass alle unsere Fragen demnächst geklärt werden“.