Im Verfahren um den tragischen Unfall an der Steige vom März 2018 hat Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug im Namen seines Mandanten Revision beantragt. Die Revisionsgründe muss Mussgnug erst Ende Januar dem Gericht mitteilen, die Begründungsfrist laufe noch bis zum 28. Januar.
Wie mehrfach berichtet, hatte das Landgericht Rottweil einen heute 50-Jährigen Mann aus Schramberg zu schs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Er habe Frühmorgens am 17. März 2018 auf der Steige einen jungen Mann überfahren, 320 Meter mitgeschleift und dann liegen gelassen. Das Gericht wertete dies als Mordversuch durch Unterlassung.
„Urteil gut begründet“
Auf Nachfrage der NRWZ berichtet Anwalt Mussgnug, das Urteil sei „sehr eingehend und gut begründet worden“. Um eine Revision und Wiederaufnahme zu erreichen, müsse er Rechtsfehler finden. Der Bundesgerichtshof (BGH) werde sich nicht mit den vom Landgericht festgestellten Sachverhalten, sondern eben nur mit solchen möglichen Fehlern befassen. „Tatfragen werden vom Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht mehr aufgegriffen, sondern der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt grundsätzlich zu Grunde gelegt“, erläutert Mussgnug.
Gerade aufgrund des eingeschränkten Prüfungsumfang im Revisionsverfahren habe er sich im erstinstanzlichen Verfahren intensiv darum bemüht, die Sachverhaltsdarstellung, die dem Urteil zu Grunde gelegt wird, zugunsten meines Mandanten zu beeinflussen. Das Schwurgericht habe aber leider abweichend von der Verteidigung einen anderen, für meinen Mandanten ungünstigeren Sachverhalt angenommen und im Urteil festgestellt. „Dieser ist nun für den BGH maßgebend, wenn keine groben Fehler in der Beweiswürdigung nachgewiesen werden können“, so Mussgnug zur NRWZ.
Seine Aussichten auf Erfolg schätzt der Tuttlinger Strafverteidiger eher gering ein. Er betont: „Die Urteile der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil sind üblicherweise von sehr hoher Qualität.“
Die Urteile dieser Schwurgerichtskammer hätten in den letzten zehn Jahren fast ausnahmslos Bestand vor dem Bundesgerichtshof. „Nach Überprüfung des Urteils und unter Berücksichtigung der Statistik halte ich die Erfolgsaussichten der Revision für eher gering.“ Dennoch werde er natürlich die Revision durchführen.
Sollte das Urteil tatsächlich aufgehoben werden, wird sich eine andere Kammer des Landgerichts Rottweil mit dem Fall befassen müssen.
Aus Justizvollzugskrankenhaus in normales Gefängnis überführt
Das Gericht hatte den Angeklagten im November unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal festnehmen und in ein Haftkrankenhaus bringen lassen. Schon am letzten Prozesstag hatte der Angeklagte einen Zusammenbruch erlitten, und ein Notarzt musste ihn behandeln.
Inzwischen, so Mussgnug, sei sein Mandant stabil und befinde sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.