SCHRAMBERG/STUTTGART (him) – Die Talumfahrung Schramberg hat das Landesverkehrsministerium in seiner Prioritätenliste für den Bundesverkehrswegeplan 2030 recht weit vorne eingestuft. Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat am Abend die Reihenfolge der Verkehrsprojekte bekanntgegeben, die in den kommenden Jahrzehnten abgearbeitet werden soll.
Laut Oberbürgermeister Thomas Herzog soll bis spätestens 2025 mit der Planung für die Talumfahrung begonnen werden.
Hier die Pressemitteilung von Oberbürgermeister Herzog im Wortlaut:
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann präsentierte bei
der Straßenbaukonferenz „Umsetzung des Bedarfsplans 2016, Stufe 2“ am
20.03.2018 die vorgenommenen Priorisierungen der Projekte des
Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Umsetzungskonzeption des ist zweistufig
aufgebaut. Die erste Stufe umfasst Projekte, die im Bau sind oder die sich in einem
laufenden Planungsprozess befinden. Mit der Weiterführung dieser Projekte, die
bereits bei der ersten Straßenbaukonferenz am 07.03.2017 veröffentlicht wurden,
sind die Kapazitäten der Regierungspräsidien für die Bedarfsplanmaßnahmen bis auf
weiteres ausgelastet, so das Ministerium für Verkehr in Stuttgart.
Die Projekte der zweiten Stufe, also auch die Talumfahrung Schramberg, können
derzeit nicht aktiv geplant werden und wurden nun auf Basis fachlicher, transparenter
und nachvollziehbarer Kriterien durch das Verkehrsministerium in Stuttgart bewertet.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde jetzt vom Verkehrsminister entschieden,
mit welchen Planungen für Projekte der Umsetzungsstufe 2 unter Berücksichtigung
der sukzessive freiwerdenden personellen Kapazitäten und der verfügbaren
Haushaltsmittel in den nächsten Jahren neu begonnen wird.
Dabei wurde unter anderem Zielsetzung verfolgt, zuerst die wirtschaftlichsten und wirksamsten Projekte dort umzusetzen, wo die Belastungen heute am schlimmsten sind.
Oberbürgermeister Thomas Herzog zeigte sich erfreut über die vom Ministerium
vorgenommene Festlegung und hofft, dass sich freie Kapazitäten für einen baldigen
Beginn der Planungen für die Talumfahrung bei den zuständigen Stellen auftun.
Damit hat sich sein persönlicher Einsatz und das Engagement von Gemeinderat,
Verwaltung, der Industrie und des Gewerbes ausgezahlt.
Er dankt ausdrücklich allen Unterstützern und Befürwortern des Projekts, insbesondere den Mitgliedern desBundes- und des Landtags von Baden-Württemberg, Landrat Dr. Michel, der IHKSchwarzwald-Baar-Heuberg, dem Aktionsbündnis „für die Talumfahrung und gegen
die Umweltzone“ und der Interessengemeinschaft Talumfahrung für die erfahrene
Unterstützung. Er wünscht sich, dass diese konzertierte Aktion bis zum Spatenstich
für die Talumfahrung Schramberg fortgesetzt wird.
Herzog wies erneut auf die schon lange erklärte Bereitschaft der Stadt Schramberg
hin, Planungsleistungen vor- bzw. mit zu finanzieren, um damit eine Beschleunigung
der Planungsprozesse für die dringend benötigte Talumfahrung zu erreichen. Nach
der nun bekannten Priorisierung der Projekte will Herzog erneut darauf drängen,
dass sich die zuständigen Stellen nun erklären, ob diese das Angebot annehmen
werden.
Herzog wird nun zeitnah Gespräche mit dem Regierungspräsidium Freiburg
aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Insgesamt sieht Herzog sich
am Ziel einer weiteren Etappe, der Zieleinlauf der letzten Etappe der Talumfahrung
Schramberg ist aber noch nicht in Sicht.
Inzwischen hat auf asLandesverkehrsministerium eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir im Wortlaut wiedergeben:
Fahrplan zur Umsetzung der Straßenbauprojekte des BVWP 2030
Verkehrsminister Hermann präsentiert Umsetzungskonzeption
Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, hat heute (20.03.2018) bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption zum Bedarfsplan 2016 des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. „Jetzt haben wir einen Fahrplan und eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung des Bedarfsplans, dem objektive, nachvollziehbare und transparente Kriterien zu Grunde liegen“, fasste Verkehrsminister Hermann zusammen. „Man kann nicht alle Projekte gleichzeitig vorantreiben. Das führt zur Verschleppung aller Umsetzungsmaßnahmen. Mit unserer Priorisierungsmethode waren wir in den letzten Jahren sehr erfolgreich und fanden große Akzeptanz.“
Umsetzungskonzeption Stufe 1 läuft: Bereits aktiv in Planung 4,2 Milliarden
Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung des Landes 47 Neu- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einem Gesamtvolumen von zirka 4,2 Milliarden Euro aktiv geplant. „Nur so ist es für das Land möglich, die Maßnahmen rasch zur Baureife zu führen und vom Investitionshochlauf des Bundes maximal zu profitieren, der das Geld nach dem sogenannten Windhundprinzip zuteilen wird“, erläuterte Minister Hermann.
Umsetzungskonzeption Stufe 2: Gruppe 1 Planungsbeginn bis 2025, Gruppe 2 Planungsbeginn ab 2025
Bei der heutigen Veranstaltung ging es nun um die Maßnahmen, die noch nicht planerisch begonnen wurden. Insgesamt 66 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,3 Milliarden Euro allein an Bundesstraßen wurden anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dabei wurden die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit, aber auch die heutigen verkehrlichen Belastungen in den Gemeinden und Städten beurteilt.
Im Ergebnis wurden zwei Gruppen gebildet. In der ersten Gruppe sind die Maßnahmen enthalten, für die der Beginn der Planung bis spätestens im Jahr 2025 angestrebt wird. Die zweite Gruppe umfasst die Maßnahmen, bei denen ein Planungsbeginn in den Jahren nach 2025 vorgesehen wird.
„Die Gruppe und die erreichten Punktezahlen geben eine verbindliche Orientierung, in welcher Reihenfolge eine Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden soll“, erläuterte Minister Hermann das Ergebnis für die Bundesstraßen. Gleichzeitig betonte er die Zielsetzung des Landes, dass sich bis zum Jahr 2030 alle Maßnahmen, die in der Umsetzungskonzeption geführt werden, in einem geordneten, möglichst fortgeschrittenen Planungsprozess befinden.
Autobahnen: Nahtlose Übergabe an Infrastrukturgesellschaft vorbereiten
Auch die Autobahnausbaumaßnahmen wurden bewertet. Hier verzichtet das Ministerium aber darauf, eine Gruppeneinteilung vorzunehmen und einen „Fahrplan“ zu erstellen. „Ab 2021 wird die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes die Aufgabe im Bereich der Autobahnen wahrnehmen“, so Minister Hermann. Zur Sicherstellung dieses Ziels sei auch vorgesehen, die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH) mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro aus dem Autobahnbereich zu beauftragen. Der Minister führte hierzu weiter aus: „Uns gelingt so ein gleitender Übergang wichtiger Autobahnmaßnahmen an den Bund, und wir setzen damit auch frühzeitig personelle Kapazitäten frei, die wir auf unser zukünftiges Kerngeschäft an den Bundesstraßen konzentrieren können.“
Hintergrund: Finanzierung und Planungskapazitäten
Die Talumfahrung gehört zur zweiten Gruppe von Straßenbauvorhaben im Land: Projekte, die erst noch geplant werden müssen. Die erste Gruppe, die als erstes abgearbeitet wird, umfasst alle im Bau befindlichen oder baureifen Vorhaben. Die Projekte in dieser Gruppe haben ein Volumen von etwa 3,7 Milliarden Euro. Die zweite Gruppe, zu der Schramberg gehört, wird etwa 5,5 Milliarden kosten – wobei die Preise aus der Zeit um 2010 stammen.
Der Bund hat in den vergangenen Jahrzehnten durchschnittlich 200 bis 250 Millionen Euro pro Jahr an Straßenbau-Projekte in Baden-Württemberg überwiesen. Bei der Planung eines Projektes wie der Talumfahrung Schramberg rechnen Experten mit mindestens sieben Jahren Planungszeit. Wenn Klagen gegen das Projekt eingehen, kann dies weitere Jahre in Anspruch nehmen.
Neben den Problemen mit den fehlenden Finanzen haben die Regierungspräsidien derzeit nicht ausreichend Personal, um die etwa 160 Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan zu planen und ihren Bau zu überwachen. Deshalb hat die Landesregierung die vom Bund nicht erfolgte Priorisierung vorgenommen. Dabei waren laut Minister Winfried Hermann wichtige Kriterien die Dringlichkeit und die Wirtschaftlichkeit.