Nach der Insolvenzanmeldung soll es im Pflegeheim Waldmössingen mit einem neuen Betreiber weiter gehen. Das bestätigt der Sprecher des Insolvenzverwalters, Thomas Schulz, auf Nachfrage der NRWZ. Neben dem Waldmössinger Haus sind noch mehrere andere Pflegeheime, die die Stegwiesen GmbH betreibt, von der Insolvenz betroffen.
Schramberg-Waldmössingen. Schulz betont, die Pflegezentren sollen fortgeführt werden. Dazu habe die vorläufige Insolvenzverwaltung der Betreibergesellschaft „einen strukturierten Investorenprozess aufgesetzt“.
Das bedeute, „dass keine Bewohner gekündigt werden, und ernsthafte Interessenten im Verlauf des Prozesses mit ihrem Erwerberkonzept auf Verpächter oder Vermieter zugehen sollten“.
Gespräche mit neuen Betreibern?
In Investorenprozessen seien Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Verkäuferseite und Interessentenseite üblich, “an die die Beteiligten im wohlverstandenen Interesse einer Fortführungslösung gebunden sind“. Das antwortet Schulz auf die Frage, ob es bereits Gespräche zwischen der Eigentümergemeinschaft, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und möglichen neuen Betreibern gebe.
Eine Sprecherin der Deutschland.Immobilien, die das Haus mit seinen 71 Einheiten an 66 Investoren vermarktet hatte, schreibt nämlich der NRWZ: „Unseren Informationen nach ist die Eigentümergemeinschaft der Waldmössinger Seniorenresidenz bereits mit potenziellen neuen Betreibern und dem Insolvenzverwalter im Gespräch, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten.“
Investoren wohl nicht betroffen
Für die Investoren habe die Belegung des Hauses keinen Einfluss auf die Pachteinnahmen „außer, es wurde eine belegungsabhängige Pacht vereinbart“.
Der aktuelle Pachtvertrag der Stegwiesen Pflegezentrum enthalte eine belegungsunabhängige Pacht, so die Deutschland.Immobilien-Sprecherin. Die Regelung mit einem möglichen Folgebetreiber sei noch offen.
Lohn ab Februar wieder normal
Für die Beschäftigten werde nach Auslaufen des Insolvenzausfallgelds ab Februar der normale Lohn weiter fließen, betont Schulz: „Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Mitarbeitenden wieder aus eigener Kraft bezahlt, und Gläubiger können nach Eröffnung des Verfahrens ihre Forderungen in einem nicht-öffentlichen Verfahren beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.“