Große Erleichterung bei den Anwohnern im Bereich Berneckstraße. Am Mittwoch erhielten sie Post von der Stadt. Der Bauantrag eines Investors aus Singen sei abgelehnt worden. Die Singener wollen in der ehemaligen Pfaff-und-Schlauder Fabrik eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 200 Personen einrichten.
Schramberg. „Wir als Anwohner hatten gegen den Bauantrag Einwände erhoben“, so Karl Wolf auf Nachfrage der NRWZ. „Heute kam der Bescheid der Stadt, der Bauantrag sei abgelehnt.“ Eine Begründung sei in diesem Bescheid nicht gegeben worden. Dies sei aber gesetzlich auch nicht vorgesehen.
Wolf freut sich über diesen ersten Erfolg. Er weist aber darauf hin, dass der Investor gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kann und gegebenenfalls auch vor dem Verwaltungsgericht Klage möglich ist.
Begründung kennt nur der Investor
Der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß hat am Nachmittag die Ablehnung des Bauantrags bestätigt. Über die Gründe dürfe er keine Aussagen machen. Diese Gründe habe die Stadt dem Investor mitgeteilt. Man möge sie dort erfragen.
Eine NRWZ-Anfrage ist dort eingegangen, eine Lesebestätigung liegt der NRWZ vor. Aber eine Stellungnahme des Investors ist nicht zu erwarten. Bisher hat das Singener Unternehmen Presseanfragen stets ignoriert.
Update: Alexander Schikorr hat am Mittwochnachmittag die NRWZ zu einem Interview in Singen eingeladen. Wir suchen nach einem Termin.
Sanierungsrechtliche und baurechtliche Genehmigungen sind erforderlich
Nachdem der Bauantrag im Sommer eingegangen war, hatte der Gemeinderat die Sanierungssatzung konkretisiert und erklärt, Heime zur Flüchtlingsunterbringung seien mit den Sanierungszielen für das Gebiet „Bühlepark“ nicht vereinbar.
Der Bauherr braucht neben einer normalen Baugenehmigung auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung, weil die alte Fabrik sich im Sanierungsgebiet befindet. Da der Bauantrag gegen die Sanierungssatzung verstößt, wäre die Verweigerung der sanierungsrechtlichen Genehmigung der kürzeste Weg zur Ablehnung des Vorhabens.
Für den eigentlichen Bauantrag müsste der Bauherr zahlreiche Gutachten zum Denkmalschutz, zu den Immissionen und zu den Altlasten vorlegen, die die Stadt dann prüfen und bewerten müsste.
Die Geschichte eines Bauantrags
Die Wirtschaftskanzlei HSG aus Singen hatte im Hochsommer 2023 einen Bauantrag gestellt. Daraufhin hatte sich im Rat und in der Bevölkerung Widerstand gegen das Projekt entwickelt. Im September waren Bauarbeiter einige Tage im Gebäude zugange und haben die Räume entrümpelt.
Im Oktober dann kam die Idee, die Pläne über eine aktualisierte Sanierungssatzung zu durchkreuzen. Um ein „attraktives Wohnumfeld“ schaffen zu können, hat der Rat die Sanierungsziele um den Ausschluss von Sammelunterkünften im gesamten Sanierungsgebiet ergänzt.
Wie aus dem Ablehnungsbescheid hervorgeht, hat die Stadt einen Bauantrag vom 14. Dezember 2023 abgelehnt. Das erklärt sich so: Der ursprüngliche Bauantrag war noch nicht komplett. Erst am 14.Dezember lagen alle Unterlagen vor, deshalb hat der Bauantrag dieses Datum.
Die erste Seite des 22-seitigen Bescheids haben auch die Einwender erhalten. Sie liegt der NRWZ vor. Demnach hatte die Firma Immobilienkonzept Bodensee, deren Geschäftsführer Horst Schikorr ist, der auch die HGS führt, diesen Bauantrag gestellt.
Antragssteller wusste seit 12. März Bescheid
Die Baurechtsbehörde schreibt, die Stadt habe den Antragsteller am 12. März 2024 informiert, dass sie beabsichtige den Bauantrag abzulehnen. Man habe dem Antragsteller eine Woche Zeit gegeben, sich „zu für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“.
Diese Zeit habe der Antragsteller „nicht durch aktive Vorbringung genutzt“, heißt es weiter. Allerdings habe sich in dieser Zeit ein Ravensburger Rechtsanwalt gemeldet und angezeigt, dass er die rechtliche Vertretung des Bauherrn übernommen habe.
Die Ravensburger Kanzlei ist spezialisiert auf Bau- und Architektenrecht und hat mehrere Male eine Auszeichnung als eine der besten Anwaltskanzleien auf diesem Gebiet erhalten.
(Hinweis: Ich habe zunächst wegen der unterschiedlichen Daten vermutet, dass zwei Bauanträge gestellt wurden. Das war ein Irrtum. Der erste Antrag vom Hochsommer wurde bis zum 14. Dezember komplettiert. Ich bitte meinen Fehler zu entschuldigen. him).