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    Bürgerfragen zur geplanten Flüchtlingsunterkunft im Gemeinderat

    Pfaff und Schlauder: Keine Vetterleswirtschaft

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    Sehr gut besucht war die Gemeinderatssitzung vergangene Woche. Zur Bürgerfragestunde aber auch wegen der Windkraftplanung (wir haben berichtet)  hatten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eingefunden.

    Schramberg. Gekommen waren etliche Südstadtbewohner, die sich wegen der Pfaff-und-Schlauder-Pläne informieren wollten. Beim fünften Treffen der Anwohner zur geplanten Flüchtlingsunterkunft hatte der Initiator der Treffen, Karl Wolf die Teilnehmer aufgefordert, in die Gemeinderatssitzung zu kommen und die Bürgerfragestunde zu nutzen und dazu Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr zu befragen. Auch Fachanwalt Mathias Hörnisch, der die Anwohner in Baurechtssachen beraten hatte, saß im Zuhörerbereich.

    Zwei Genehmigungen

    Die erste Frage kam von Wolf. Er wollte wissen, wie der Zeitablauf für die nächsten Stufen des Verfahrens aussehe. Eisenlohr erklärte, die Einwender erhielten eine Antwort, sobald der Investor sein Antwortschreiben von der Stadt erhalten habe. Wolf fragte nach: „Welches Verfahren hat Vorrang, der Bauantrag oder die sanierungsrechtliche Genehmigung?“ Laut Eisenlohr fließt die sanierungsrechtliche Genehmigung in das baurechtliche Genehmigungsverfahren mit ein.

    Gr Wolf 290224 (6)
    Karl Wolf in der Einwohnerfragestunde. Foto: him

    Eine Anwohnerin fragte, ob die 200 Bewohner in der geplanten Unterkunft ständig wechseln würden. Sie forderte, dass die Bürgerschaft besser auch über die Homepage der Stadt informiert werden sollte. Die Artikel im Schwabo stünden immer hinter der Bezahlschranke. „Da kann ich es nicht lesen.“

    Wechselnde Belegung – gleiche Quote

    Eisenlohr versprach, sie werde die Anregung mitnehmen und sehen wie man über die Homepage der Stadt besser informieren könne. Sie antwortete dann mit den drei Stufen der Unterbringung von Geflüchteten: Das Land ist für die Erstaufnahme zuständig. Der Kreis für die vorläufige Unterbringung. Dafür sei die Flüchtlingsunterkunft im Pfaff-und-Schlauder Bau vorgesehen.

    Die vorläufige Unterbringung dauert, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist und dauert zwischen sechs und 24 Monate. Dann folgt die Anschlussunterbringung, für die die Stadt zuständig ist. Die mögliche Unterkunft in Schramberg werde der Landkreis „immer wieder befüllen.“

    Ob dann der Anteil von Flüchtlingen in Schramberg immer weiter steige, fragte die Anwohnerin.  Dem sei nicht so, denn die Bewohner der Unterkunft würden auf die Schramberger Quote angerechnet. „Wir müssen entsprechend weniger in der in der Anschlussunterbringung aufnehmen.“

    Pfaff Und Schlauder Verkauft Dk 110123 (2)
    Umstritten. Fabrik zu Flüchtlingsunterkunft? Archiv-Foto: him

    Entscheidung nach Recht und Gesetz

    Ein weiterer Anwohner wollte wissen, wer über den Bauantrag entscheidet und dafür verantwortlich ist. Eisenlohr erläuterte, das sei die Baurechtsbehörde in der Abteilung Recht und Sicherheit. Diese entscheide „rein rechtlich und neutral auf der Grundlage der Landesbauordnung und der Sanierungssatzung.“

    Da das eine Einrichtung der Stadt sei, sei die Behörde doch eher dagegen, spekulierte der Fragesteller. Das wies Eisenlohr von sich. „Die Baurechtsbehörde muss nach Recht und Gesetz entscheiden, sie hat keine eigene Meinung. Sonst wäre das Vetterleswirtschaft“, stellte sie klar.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    Sehr gut besucht war die Gemeinderatssitzung vergangene Woche. Zur Bürgerfragestunde aber auch wegen der Windkraftplanung (wir haben berichtet)  hatten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eingefunden.

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    Zwei Genehmigungen

    Die erste Frage kam von Wolf. Er wollte wissen, wie der Zeitablauf für die nächsten Stufen des Verfahrens aussehe. Eisenlohr erklärte, die Einwender erhielten eine Antwort, sobald der Investor sein Antwortschreiben von der Stadt erhalten habe. Wolf fragte nach: „Welches Verfahren hat Vorrang, der Bauantrag oder die sanierungsrechtliche Genehmigung?“ Laut Eisenlohr fließt die sanierungsrechtliche Genehmigung in das baurechtliche Genehmigungsverfahren mit ein.

    Gr Wolf 290224 (6)
    Karl Wolf in der Einwohnerfragestunde. Foto: him

    Eine Anwohnerin fragte, ob die 200 Bewohner in der geplanten Unterkunft ständig wechseln würden. Sie forderte, dass die Bürgerschaft besser auch über die Homepage der Stadt informiert werden sollte. Die Artikel im Schwabo stünden immer hinter der Bezahlschranke. „Da kann ich es nicht lesen.“

    Wechselnde Belegung – gleiche Quote

    Eisenlohr versprach, sie werde die Anregung mitnehmen und sehen wie man über die Homepage der Stadt besser informieren könne. Sie antwortete dann mit den drei Stufen der Unterbringung von Geflüchteten: Das Land ist für die Erstaufnahme zuständig. Der Kreis für die vorläufige Unterbringung. Dafür sei die Flüchtlingsunterkunft im Pfaff-und-Schlauder Bau vorgesehen.

    Die vorläufige Unterbringung dauert, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist und dauert zwischen sechs und 24 Monate. Dann folgt die Anschlussunterbringung, für die die Stadt zuständig ist. Die mögliche Unterkunft in Schramberg werde der Landkreis „immer wieder befüllen.“

    Ob dann der Anteil von Flüchtlingen in Schramberg immer weiter steige, fragte die Anwohnerin.  Dem sei nicht so, denn die Bewohner der Unterkunft würden auf die Schramberger Quote angerechnet. „Wir müssen entsprechend weniger in der in der Anschlussunterbringung aufnehmen.“

    Pfaff Und Schlauder Verkauft Dk 110123 (2)
    Umstritten. Fabrik zu Flüchtlingsunterkunft? Archiv-Foto: him

    Entscheidung nach Recht und Gesetz

    Ein weiterer Anwohner wollte wissen, wer über den Bauantrag entscheidet und dafür verantwortlich ist. Eisenlohr erläuterte, das sei die Baurechtsbehörde in der Abteilung Recht und Sicherheit. Diese entscheide „rein rechtlich und neutral auf der Grundlage der Landesbauordnung und der Sanierungssatzung.“

    Da das eine Einrichtung der Stadt sei, sei die Behörde doch eher dagegen, spekulierte der Fragesteller. Das wies Eisenlohr von sich. „Die Baurechtsbehörde muss nach Recht und Gesetz entscheiden, sie hat keine eigene Meinung. Sonst wäre das Vetterleswirtschaft“, stellte sie klar.

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