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    Pressegespräch in Wirtschaftskanzlei

    Pfaff und Schlauder: Investor Schikorr in Singen gesprächs- und klagebereit

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    Wie geht es weiter bei Pfaff-und-Schlauder? Die Stadt hatte Anfang April    dem Investor in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt, sein Bauantrag sei abgelehnt. Wie mehrfach berichtet, hatte die Singener Wirtschaftskanzlei HSG das alte Fabrikgebäude gekauft und im Januar 2023 dem Landratsamt Rottweil zugesagt, das Gebäude für die Unterbringung von „circa 200 Personen“ herzurichten.

    Schramberg. Dagegen hatte sich in der Bevölkerung allerdings Widerstand gebildet. Zahlreiche Nachbarn und Anwohner hatten Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Der Gemeinderat hatte die bestehende Satzung für das Sanierungsgebiet Bühlepark konkretisiert und ausdrücklich Wohnheime für die Unterbringung von Geflüchteten als unerwünscht und nicht vereinbar mit den Sanierungszielen aufgenommen.

    Bis jetzt hatte sich die HSG und die dahinterstehende Familie Schikorr der Presse gegenüber sehr zurückgehalten. Anfragen blieben meist unbeantwortet. Nach der Ablehnung des Baugesuchs aber hat Alexander Schikorr die Vertreter der Schramberger Medien zu einem Pressetermin nach Singen eingeladen.

    „Hätte die Stadt uns im Frühjahr 2023 signalisiert, dass sie gegen das Projekt ist, hätten wir es nicht weiter verfolgt“, versichert Horst Schikorr im Verlauf dieses Pressegesprächs. Das Landratsamt habe immer betont, ein Mietvertrag werde nur im Einvernehmen mit der Stadt geschlossen. Da nach dem Januar 2023 von der Stadt nichts Gegenteiliges zu hören gewesen sei, sei der Vertrag im April zustande gekommen.

    Schikorr hat angekündigt, gegen die Ablehnung des Bauantrags und der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu klagen. Außerdem stehe eine Schadensersatzforderung im siebenstelligen Bereich im Raum. 

    Pressegespräch in Singen

    Gemeinsam mit seinem Sohn Alexander hatte Schikorr in sein Büro in der früheren Hegau-Apotheke eingeladen.

    Sie hätten sich beim Kontakt zu den Medien bisher „bewusst zurückgehalten“, so Schikorr Senior, „um kein weiteres Öl ins Feuer zu gießen“. Nach der Ablehnung ihres Bauantrags und der sanierungsrechtlichen Genehmigung wollten sie jetzt ihre Sicht der Dinge darstellen, ergänzt sein Sohn.

    Keine Notwendigkeit für Gespräche?

    Bei diesem Verfahren sei einiges anders gelaufen, als sie das aus ihrer bisherigen Tätigkeit kennen würden. Horst Schikorr ist seit drei Jahrzehnten als Immobilienentwickler unterwegs, sein Sohn seit etwa

    15 Jahren. Wie immer bei solchen Projekten hätten sie das Gespräch mit der Rathausspitze gesucht, um sich persönlich vorzustellen. Die Oberbürgermeisterin habe ausrichten lassen, sie sehe „dafür keine Notwendigkeit“, berichtet Horst Schikorr.

    Sie hätten die Liegenschaft vor Jahren nicht mit dem Ziel erworben, dort Geflüchtete unterzubringen. Es sei ihnen darum gegangen, im denkmalgeschützten Fabrikgebäude Wohnraum zu schaffen. Wegen der gestiegenen Baukosten und Zinsen sei das derzeit nicht mehr möglich.

    Im Sommer 2022 Pläne dem Landratsamt vorgestellt

    Als temporäre Alternative sei dann der Vorschlag der Flüchtlingsunterkunft entstanden. Im Sommer 2022 hätten sie sich mit der Idee ans Landratsamt gewandt. Nach Ablauf der zehnjährigen Vermietung ans Landratsamt, so der Plan, hätten dann normale Wohnungen entstehen können.

    Die Schikorrs betonen, „dass durch die Sanierung der leerstehenden Fabrik der lokalen Bevölkerung kein Wohnraum entzogen wird“. Ebenso hätte das verfallende Denkmal diese Investitionen dringend nötig.

    „Wir haben das positiv eingeschätzt, das denkmalgeschützte Gebäude wäre genutzt und Wohnraum entstanden“, so Horst Schikorr. Das Grundstück insgesamt habe etwa 8000 Quadratmeter, die für Wohnzwecke nutzbare Fläche wären etwa 2500 Quadratmeter. Die Angabe circa 200 Personen sei die Obergrenze, es hätten auch nur 100 oder 150 sein können.

    Nicht mit Widerstand gerechnet

    „Wir haben nicht mit Widerstand gerechnet“, sagt Alexander Schikorr. Nachdem das Landratsamt im Sommer 2022 die Idee gut gefunden habe, hätten sie die Pläne entwickelt und einen Mietvertrag ausgearbeitet. Im Januar 2023 habe das Landratsamt dann die Stadt Schramberg offiziell informiert, denn die Stadt sollte unbedingt „mit im Boot“ sein.

    „Das Landratsamt hat uns immer klar gemacht: ‘Wir machen nichts gegen die Stadt.‘“ Auch vom Regierungspräsidium habe es damals das OK gegeben.

    Keine Reaktion der Stadt

    Als bis April 2023 von der Stadt nichts kam, hätten sie den Mietvertrag mit dem Landratsamt geschlossen. „Wir haben viel Zeit und Geld verloren“, versichert Alexander Schikorr. „Hätten wir gewusst das keine Bereitschaft der Stadt besteht, hätten wir nichts angepackt und den Vertrag im April nicht geschlossen.“

    Für die Pläne, die Gutachten und das Ausräumen des Gebäudes hätten sie einen sechsstelligen Betrag investiert, so Horst Schikorr. Und das in der Annahme, es sei politischer Konsens, dass das Projekt umgesetzt wird.

    Im Sommer 2023 seien sie voller Erwartungen zum Baurechtsamt mit ihren Plänen gegangen. Dann sei der „Schachzug“ der Stadt mit der Änderung der Sanierungssatzung erfolgt, erinnert sich Horst Schikorr. „So etwas wie in Schramberg habe ich noch nie erlebt.“

    Ihr primäres Ziel sei gewesen, Wohnraum zu schaffen, betont Alexander Schikorr. Das genau sei doch das Ziel des Sanierungsgebietes. Nun verzichte man auf Wohnraum und nehme den weiteren Verfall des Gebäudes hin.

    Vorteile der zentralen Unterbringung

    Im Gegensatz zu den Anwohnern und der Meinung im Gemeinderat halten die Schikorrs eine zentrale Unterbringung der Geflüchteten für weniger konfliktträchtig als die dezentrale Unterbringung. In ihrem Konzept wären ständig Betreuungspersonen im Haus gewesen, es hätten Deutschkurse und Integrationsberatung stattfinden können.

    Einige der 47 anonymisierten Einwendungen seien in ihren Aussagen, grenzwertig gewesen, in Teilen rassistisch“, findet Horst Schikorr.

    Um wenigstens ihre laufenden Kosten decken zu können, würden sie nun versuchen, das Gebäude gewerblich zu nutzen.

    Schikanen im Bauantragsverfahren

    Im Zusammenhang mit den abgelehnten Bauanträgen halten die Schikorrs der Stadt vor, sie nicht korrekt behandelt zu haben. Bei der Abgabe des Bauantrages hätten sie erklärt, alles beizubringen, was erforderlich sei.

    Die Stadt habe sich da aber bedeckt gehalten – und werfe ihnen nun vor, nicht alle Unterlagen geliefert zu haben. Und das, obwohl sie eine schriftliche Bestätigung hätten, der Bauantrag sei vollständig.

    Zu den Schadstoffbelastzungen habe man gebeten, zu erfahren, welche Gutachten dazu noch fehlten. Dazu habe die Stadt keine Auskunft gegeben, nun aber fehlende Angaben bemängelt.

    Ein anderes Beispiel ist die Wasserkraftanlage. Da habe die Stadt Bedenken gehabt wegen des Lärms. Sie hätten schriftlich zugesichert, dass die Wasserkraftanlage außer Betrieb genommen werde, sobald ihr Projekt umgesetzt werde. In der Ablehnung werde nun aber die Lärmbelastung durch die Wasserkraftanlage aufgeführt.

    Rechtsweg angekündigt

    „Wir werden rechtlich gegen die Ablehnungsbescheide vorgehen“, kündigt Alexander Schikorr an. Auch werde eine hohe Schadensersatzforderung auf die Stadt zukommen. Das Landratsamt werde wegen der Verzögerungen von dem Mietvertrag zurücktreten können.

    Wenn es zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren komme, könne dies zwei bis fünf Jahr dauern. Wegen der bereits geleisteten Ausgaben und der entgangenen Mieteinnahmen läge der Schaden im siebenstelligen Bereich.

    Die beiden Schikorrs versichern mehrfach, dass bei einem Signal im Februar oder März 2023 von der Stadt, der Mietvertrag nicht so geschlossen worden wäre. Dann hätte man verhandeln können, ob man 100 oder 150 Plätze einrichtet oder das Projekt ganz aufgibt.

    Nun aber werde man den Rechtsweg gehen müssen, denn ihrer Ansicht nach seien die Ablehnungsbescheide „völlig ungerechtfertigt und juristisch nicht haltbar.“

    Was die beiden Singener zudem empört: Die Stadt hat ihnen eine Rechnung für die Ablehnung geschickt. 15.000 Euro sollen sie für den Bescheid bezahlen.

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    10 Kommentare

    10 Kommentare
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    Hans Sauer
    Hans Sauer
    8 Monate her

    Man will sich die Taschen voll machen – egal wie. Wenn nicht über Miete vom LRA, dann eben über Schadenersatz. Die Interessen der Bürger und Anwohner? Egal – Hauptsache der Rubel rollt. Schramberg sollte dankbar sein, dass es noch Bürger wie die Familie Steim hat, die sich für die Stadt und die Menschen engagieren.

    Sebastian
    Sebastian
    Antwort auf  Hans Sauer
    8 Monate her

    In Interesse der Bürger von Schramberg liegt, dass diesen eben mein weiterer Wohnraum entzogen wird, was bei einem brach liegenden Fabrikareal sicher nicht der Fall gewesen wäre. Schramberg bekommt Flüchtlinge vom Landkreis auf ihre Quote angerechnet. Wenn Sie glauben dass deswegen am Ende weniger Flüchtlinge nach Schramberg kommen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen.
    Viel Spaß beim Konkurrenzkampf um echten Wohnraum! Diese Kurzsichtigkeit ist nur schwer zu ertragen…

    Zuletzt bearbeitet 8 Monate her von Sebastian
    Sebastian
    Sebastian
    8 Monate her

    Klingt für mich nach einer rassistischen Stadt, da möchte mal ein Bauträger etwas für Flüchtling tun und Wohnraum schaffen – dann sowas, hoffe die Stadt Schramberg wird zur Rechenschaft gezogen! Mich würde mal ein direktes Gegeninterview von Frau Eisenlohr interessieren, da wird Sie wohl nicht viel zum sagen haben…

    Schramberger
    Schramberger
    Antwort auf  Sebastian
    8 Monate her

    Schramberg-Tal hat einen Ausländeranteil von über 33%. Es sind sehr viele Flüchtlinge untergebracht. Eine Unterkunft in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergärten zuzulassen wäre fatal. Ein weiteres Beispiel dass man unliebsame Probleme anpacken und nicht aussitzen sollte… Leider nichts Neues.

    Sebastian
    Sebastian
    Antwort auf  Schramberger
    8 Monate her

    Machen Sie sich mal darüber bitte Gedanke, einen schönen Abend noch.

    Zuletzt bearbeitet 8 Monate her von Sebastian
    Sebastian
    Sebastian
    Antwort auf  Schramberger
    8 Monate her

    Und wer ist in ihren Augen überhaupt einen „Ausländer“, jeder der nicht ausschließlich deutsche Vorfahren hat? Ich empfinde statistische Erhebungen über deutsche mit Migrationshintergrund mehr als rassistisch.

    Thorben-Malte
    Thorben-Malte
    Antwort auf  Sebastian
    8 Monate her

    Sebastian, ich muss Ihnen hier recht geben. Unfassbar, wie auch die Mitglieder*Innen der SPD-Fraktion diese Entscheidung mittragen konnten. Die Diskussion munitioniert nur die Rechten auf. Wir brauchen nach der kommenden Kommunalwahl dringend die Grünen im Gemeinderat, damit Schramberg bunt und nicht braun wird. Außerdem sollten wir eine Mahnwache vor dem Rathaus halten, damit alle Bürger*Innen sehen können, dass Hass und Hetze auch in Schramberg nicht unwidersprochen bleiben.

    Christoph Dieterle
    Christoph Dieterle
    8 Monate her

    Falls es tatsächlich zutrifft, dass das Projekt bei Ablehnung im Frühjahr 2023 gestoppt worden wäre, gute Nacht Frau Eisenlohr.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Christoph Dieterle
    8 Monate her

    Ich kann dem Interview nicht entnehmen, dass die Stadt Schramberg eine Bauvoranfrage positiv beschieden hätte. Diejenigen, die Bauvoranfragen stellen, sind ja auch keine Idioten.

    Und i. Ü. Auszug aus dem Lexikon der häufigsten Rechtsirrtümer: Schweigen heißt Zustimmung.

    Aber so ist es nicht, jedenfalls in den meisten Fällen und eben auch hier.

    Ebenso ist es Frau Eisenlohr überlassen, mit wem sie sich wann und wo unterhalten will und zu welchem Thema! Die Herren scheinen mir da etwas falsche Vorstellungen zu haben und solche Signale auch nicht zu verstehen.

    Und wenn ich einen (Bau-)Antrag stelle, dann muss ich mit Gebühren für die Bearbeitung rechnen, unabhängig davon, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wird. Durch Einsicht in die diesbezüglichen Satzungen kann ich vorher feststellen, ob das der Fall sein wird! Soviel Rechtskenntnis sollte in einer Wirtschaftskanzlei vorhanden sein……

    Bürger der Stadt
    Bürger der Stadt
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    8 Monate her

    Also sorry aber als Bürgermeisterin einer Stadt kann man erwarten das Sie bei solch einem wichtigen Thema wie Wohnraum sich einem Gespräch widmet, Hauptsache einen Bürgertag veranstalten wo jeder wegen einem Peanuts kommen kann. Sind wir in Kindergarten, wo man mit anderen nicht reden möchte? Fast so schlimm wie im Bundestag..

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Wie geht es weiter bei Pfaff-und-Schlauder? Die Stadt hatte Anfang April    dem Investor in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt, sein Bauantrag sei abgelehnt. Wie mehrfach berichtet, hatte die Singener Wirtschaftskanzlei HSG das alte Fabrikgebäude gekauft und im Januar 2023 dem Landratsamt Rottweil zugesagt, das Gebäude für die Unterbringung von „circa 200 Personen“ herzurichten.

    Schramberg. Dagegen hatte sich in der Bevölkerung allerdings Widerstand gebildet. Zahlreiche Nachbarn und Anwohner hatten Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Der Gemeinderat hatte die bestehende Satzung für das Sanierungsgebiet Bühlepark konkretisiert und ausdrücklich Wohnheime für die Unterbringung von Geflüchteten als unerwünscht und nicht vereinbar mit den Sanierungszielen aufgenommen.

    Bis jetzt hatte sich die HSG und die dahinterstehende Familie Schikorr der Presse gegenüber sehr zurückgehalten. Anfragen blieben meist unbeantwortet. Nach der Ablehnung des Baugesuchs aber hat Alexander Schikorr die Vertreter der Schramberger Medien zu einem Pressetermin nach Singen eingeladen.

    „Hätte die Stadt uns im Frühjahr 2023 signalisiert, dass sie gegen das Projekt ist, hätten wir es nicht weiter verfolgt“, versichert Horst Schikorr im Verlauf dieses Pressegesprächs. Das Landratsamt habe immer betont, ein Mietvertrag werde nur im Einvernehmen mit der Stadt geschlossen. Da nach dem Januar 2023 von der Stadt nichts Gegenteiliges zu hören gewesen sei, sei der Vertrag im April zustande gekommen.

    Schikorr hat angekündigt, gegen die Ablehnung des Bauantrags und der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu klagen. Außerdem stehe eine Schadensersatzforderung im siebenstelligen Bereich im Raum. 

    Pressegespräch in Singen

    Gemeinsam mit seinem Sohn Alexander hatte Schikorr in sein Büro in der früheren Hegau-Apotheke eingeladen.

    Sie hätten sich beim Kontakt zu den Medien bisher „bewusst zurückgehalten“, so Schikorr Senior, „um kein weiteres Öl ins Feuer zu gießen“. Nach der Ablehnung ihres Bauantrags und der sanierungsrechtlichen Genehmigung wollten sie jetzt ihre Sicht der Dinge darstellen, ergänzt sein Sohn.

    Keine Notwendigkeit für Gespräche?

    Bei diesem Verfahren sei einiges anders gelaufen, als sie das aus ihrer bisherigen Tätigkeit kennen würden. Horst Schikorr ist seit drei Jahrzehnten als Immobilienentwickler unterwegs, sein Sohn seit etwa

    15 Jahren. Wie immer bei solchen Projekten hätten sie das Gespräch mit der Rathausspitze gesucht, um sich persönlich vorzustellen. Die Oberbürgermeisterin habe ausrichten lassen, sie sehe „dafür keine Notwendigkeit“, berichtet Horst Schikorr.

    Sie hätten die Liegenschaft vor Jahren nicht mit dem Ziel erworben, dort Geflüchtete unterzubringen. Es sei ihnen darum gegangen, im denkmalgeschützten Fabrikgebäude Wohnraum zu schaffen. Wegen der gestiegenen Baukosten und Zinsen sei das derzeit nicht mehr möglich.

    Im Sommer 2022 Pläne dem Landratsamt vorgestellt

    Als temporäre Alternative sei dann der Vorschlag der Flüchtlingsunterkunft entstanden. Im Sommer 2022 hätten sie sich mit der Idee ans Landratsamt gewandt. Nach Ablauf der zehnjährigen Vermietung ans Landratsamt, so der Plan, hätten dann normale Wohnungen entstehen können.

    Die Schikorrs betonen, „dass durch die Sanierung der leerstehenden Fabrik der lokalen Bevölkerung kein Wohnraum entzogen wird“. Ebenso hätte das verfallende Denkmal diese Investitionen dringend nötig.

    „Wir haben das positiv eingeschätzt, das denkmalgeschützte Gebäude wäre genutzt und Wohnraum entstanden“, so Horst Schikorr. Das Grundstück insgesamt habe etwa 8000 Quadratmeter, die für Wohnzwecke nutzbare Fläche wären etwa 2500 Quadratmeter. Die Angabe circa 200 Personen sei die Obergrenze, es hätten auch nur 100 oder 150 sein können.

    Nicht mit Widerstand gerechnet

    „Wir haben nicht mit Widerstand gerechnet“, sagt Alexander Schikorr. Nachdem das Landratsamt im Sommer 2022 die Idee gut gefunden habe, hätten sie die Pläne entwickelt und einen Mietvertrag ausgearbeitet. Im Januar 2023 habe das Landratsamt dann die Stadt Schramberg offiziell informiert, denn die Stadt sollte unbedingt „mit im Boot“ sein.

    „Das Landratsamt hat uns immer klar gemacht: ‘Wir machen nichts gegen die Stadt.‘“ Auch vom Regierungspräsidium habe es damals das OK gegeben.

    Keine Reaktion der Stadt

    Als bis April 2023 von der Stadt nichts kam, hätten sie den Mietvertrag mit dem Landratsamt geschlossen. „Wir haben viel Zeit und Geld verloren“, versichert Alexander Schikorr. „Hätten wir gewusst das keine Bereitschaft der Stadt besteht, hätten wir nichts angepackt und den Vertrag im April nicht geschlossen.“

    Für die Pläne, die Gutachten und das Ausräumen des Gebäudes hätten sie einen sechsstelligen Betrag investiert, so Horst Schikorr. Und das in der Annahme, es sei politischer Konsens, dass das Projekt umgesetzt wird.

    Im Sommer 2023 seien sie voller Erwartungen zum Baurechtsamt mit ihren Plänen gegangen. Dann sei der „Schachzug“ der Stadt mit der Änderung der Sanierungssatzung erfolgt, erinnert sich Horst Schikorr. „So etwas wie in Schramberg habe ich noch nie erlebt.“

    Ihr primäres Ziel sei gewesen, Wohnraum zu schaffen, betont Alexander Schikorr. Das genau sei doch das Ziel des Sanierungsgebietes. Nun verzichte man auf Wohnraum und nehme den weiteren Verfall des Gebäudes hin.

    Vorteile der zentralen Unterbringung

    Im Gegensatz zu den Anwohnern und der Meinung im Gemeinderat halten die Schikorrs eine zentrale Unterbringung der Geflüchteten für weniger konfliktträchtig als die dezentrale Unterbringung. In ihrem Konzept wären ständig Betreuungspersonen im Haus gewesen, es hätten Deutschkurse und Integrationsberatung stattfinden können.

    Einige der 47 anonymisierten Einwendungen seien in ihren Aussagen, grenzwertig gewesen, in Teilen rassistisch“, findet Horst Schikorr.

    Um wenigstens ihre laufenden Kosten decken zu können, würden sie nun versuchen, das Gebäude gewerblich zu nutzen.

    Schikanen im Bauantragsverfahren

    Im Zusammenhang mit den abgelehnten Bauanträgen halten die Schikorrs der Stadt vor, sie nicht korrekt behandelt zu haben. Bei der Abgabe des Bauantrages hätten sie erklärt, alles beizubringen, was erforderlich sei.

    Die Stadt habe sich da aber bedeckt gehalten – und werfe ihnen nun vor, nicht alle Unterlagen geliefert zu haben. Und das, obwohl sie eine schriftliche Bestätigung hätten, der Bauantrag sei vollständig.

    Zu den Schadstoffbelastzungen habe man gebeten, zu erfahren, welche Gutachten dazu noch fehlten. Dazu habe die Stadt keine Auskunft gegeben, nun aber fehlende Angaben bemängelt.

    Ein anderes Beispiel ist die Wasserkraftanlage. Da habe die Stadt Bedenken gehabt wegen des Lärms. Sie hätten schriftlich zugesichert, dass die Wasserkraftanlage außer Betrieb genommen werde, sobald ihr Projekt umgesetzt werde. In der Ablehnung werde nun aber die Lärmbelastung durch die Wasserkraftanlage aufgeführt.

    Rechtsweg angekündigt

    „Wir werden rechtlich gegen die Ablehnungsbescheide vorgehen“, kündigt Alexander Schikorr an. Auch werde eine hohe Schadensersatzforderung auf die Stadt zukommen. Das Landratsamt werde wegen der Verzögerungen von dem Mietvertrag zurücktreten können.

    Wenn es zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren komme, könne dies zwei bis fünf Jahr dauern. Wegen der bereits geleisteten Ausgaben und der entgangenen Mieteinnahmen läge der Schaden im siebenstelligen Bereich.

    Die beiden Schikorrs versichern mehrfach, dass bei einem Signal im Februar oder März 2023 von der Stadt, der Mietvertrag nicht so geschlossen worden wäre. Dann hätte man verhandeln können, ob man 100 oder 150 Plätze einrichtet oder das Projekt ganz aufgibt.

    Nun aber werde man den Rechtsweg gehen müssen, denn ihrer Ansicht nach seien die Ablehnungsbescheide „völlig ungerechtfertigt und juristisch nicht haltbar.“

    Was die beiden Singener zudem empört: Die Stadt hat ihnen eine Rechnung für die Ablehnung geschickt. 15.000 Euro sollen sie für den Bescheid bezahlen.

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