Es geht langsam voran in Sachen Pfaff und Schlauder und der dort geplanten Asylbewerberunterkunft. Ob das Regierungspräsidium sich überhaupt mit dem Widerspruch der Singener Kanzlei HSG gegen die Ablehnung ihres Bauantrags befasst, hängt von einer anderen Entscheidung der Stadt Schramberg ab. Der Entscheidung darüber nämlich, ob der Widerspruch gegen die sanierungsrechtliche Entscheidung abgewiesen oder diesem Widerspruch stattgegeben wird.
Schramberg/Freiburg. Klingt kompliziert, ist es auch. Deshalb kurz zur Erinnerung: In der ehemaligen Pfaff-und-Schlauder-Fabrik an der Berneck-Straße möchte ein Investor, die HSG-Wirtschaftskanzlei aus Singen eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 200 Personen einrichten. Weil das Gebäude im Sanierungsgebiet Bühlepark liegt, benötigt die Firma neben einer baurechtlichen, auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Beides hatte das Unternehmen der Familie Schikorr Ende 2023 beantragt, im April dann aber Ablehnungen der Stadt erhalten.
Dagegen hatte die Kanzlei der Schikorrs Widersprüche eingelegt. Und diese werden nun bearbeitet.
Zwei Verfahren – zwei unterschiedliche Zuständigkeiten
Der Bauantrag
Zunächst muss die Baurechtsbehörde in Schramberg prüfen, ob der Antragsteller zu Recht Widerspruch eingelegt hat. Wenn sie zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, geht der Vorgang ans Regierungspräsidium, das die Entscheidung der Baurechtsbehörde überprüft. Seit Mitte Juni liegt das Verfahren nun tatsächlich in Freiburg.
Aber es passiert noch nichts, wie die Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg Heike Spannagel auf Nachfrage erläutert: „Die Entscheidung über den baurechtlichen Widerspruch ist von der Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigung abhängig.“
Die sanierungsrechtliche Genehmigung
Deshalb werde die Angelegenheit derzeit noch von der Stadt Schramberg geprüft. Die Stadt ist nämlich allein zuständig für diese sanierungsrechtliche Genehmigung: „Diese ist – da es sich bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung um eine sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheit handelt – für die Entscheidung über den Widerspruch gegen die sanierungsrechtliche Genehmigung zuständig.“
Sobald die Prüfung der Stadt Schramberg abgeschlossen und eine Entscheidung über den Widerspruch im sanierungsrechtlichen Verfahren erfolgt sei, werde, je nachdem wie die Stadt entscheidet, „das baurechtliche Verfahren gegebenenfalls erneut dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt“, so Spannagel abschließend.
Stadt prüft noch
Der Sprecher der Stadt Hannes Herrmann hat der NRWZ bestätigt, dass die Stadtverwaltung den sanierungsrechtlichen Widerspruch noch bearbeitet. HSG Schikorr habe diesen „fristgerecht eingelegt“. Gefragt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, erwidert Herrmann: „Die Entscheidung wird zeitnah getroffen.“
Zwar gebe es keine Fristen, die die Stadt einzuhalten habe, allerdings gelte „wie auch bei allen anderen Kommunen und auch beim RP, …: drei Monate“. Dauere es länger, bestünde für den Antragsteller die Möglichkeit der Untätigkeitsklage.
Mietvertrag läuft eigentlich schon seit 1. April
Das Landratsamt hatte mit HSG einen Mietvertrag geschlossen. Demnach müssten die Räume seit April bezugsfertig sein. Es gibt eine Frist von sechs Monaten. Danach kann das Landratsamt den Mietvertrag kündigen. Das wäre demnach frühestens der 1. Oktober 2024.
Da bisher über beide Widersprüche nicht entschieden ist und anschließend noch der Klageweg beim Verwaltungsgericht offen wäre, ist kaum anzunehmen, dass bis zum 1. Oktober über die beiden Genehmigungen entschieden ist, geschweige denn die erforderlichen Umbauarbeiten abgeschlossen wären.
Zunehmende Verwahrlosung
Betrachtet man das Gelände um Pfaff und Schlauder, nimmt die Verwahrlosung zu. Unkraut wuchert entlang der Mauern, Graffiti „zieren“ die Wand entlang des Seilerwegles, eine Scheibe am Generatorenraum des Wasserkraftwerks ist seit Monaten zerbrochen.
Bei einem Gespräch Mitte April hatten die Schikorrs erklärt, sie wollten die Immobilie nun „gewerblich nutzen“, um wenigstens die laufenden Kosten wieder herein zu bekommen. Davon ist bisher noch nichts zu erkennen. Außerdem haben sie eine „hohe Schadensersatzforderung“ angekündigt, sollte der Mietvertrag mit dem Landratsamt wegen der Verzögerungen gekündigt werden. Damals sprachen sie von einer Summe im „siebenstelligen Bereich“, also eine Million aufwärts.
Eine Anfrage der NRWZ an HSG Schikorr zum weiteren Verfahren vom Dienstagmorgen blieb bisher unbeantwortet.